Ausschreibung Abbruchleistungen Rückbau Los 1 Deutzer Hafen Köln Referenznummer der Bekanntmachung: 557_2/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.modernestadt.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung Abbruchleistungen Rückbau Los 1 Deutzer Hafen Köln
Ausschreibung Abbruchleistungen Rückbau Los 1 Deutzer Hafen Köln "Rückbau, Gebäudeabbrüche und Schadstoffentsorgung"
50667 Köln Siehe hierzu Allgemeine Vergabeunterlage unter 1.1 Ausgangssituation:
Lageplan mit Kennzeichnung der Flächen der Baufelder, der Teilflächen und der in in rot markierten, rückzubauenden Gebäude
Die moderne stadt GmbH plant die städtebauliche Entwicklung des Gesamtareals des Deutzer Hafens in Köln-Deutz. Ziel ist es, das Gebiet zu einem gemischt genutzten, innerstädtischen urbanen Quartier für Wohnen und Arbeiten zu entwickeln. Die moderne stadt GmbH betreibt hierzu die Baureifmachung der Rückbaulose 1, 2 und 3. Teil dieser Ausschreibung ist das Rückbaulos 1. In einem ersten Abschnitt für die Baufeldfreimachung (Rückbaulos 1) plant die moderne stadt GmbH hierzu den Rückbau der Gebäude an der Siegburger Straße 104 bis 108. Zeitgleich ist die weitere Baufeldfreimachung an der Siegburger Straße 114 vorgesehen. Hierbei werden ebenfalls die Gebäude rückgebaut. In der weiteren Planung ist, aufgeteilt in mehrere Baufelder, die Oberflächenentsiegelung im Zuge der Errichtung von Gebäudekomplexen vorgesehen.
In einem ersten Bauabschnitt (Rückbaulos 1) sollen die Gebäude auf dem Baufeld 1 und die nicht denkmalgeschützten Gebäude auf dem Baufeld 2 (Mühlenareal; aufgeteilt in die Teilflächen 2.1 und 2.2) sowie ein Teil der Gebäude (Siegburger Straße 114) auf dem Baufeld 3 zurückgebaut werden. In den 16 rückzubauenden Gebäuden wurden die Schadstoffe PAK, Asbest, PCB, MKW und KMF festgestellt.
Innerhalb des Entwicklungsbereiches "Deutzer Hafen" ist die moderne stadt Eigentümerin des größten Grundstücksanteils und übernimmt eine Vielzahl von Aufgaben zur zügigen und umfassenden Entwicklung des Gesamtgebietes. Die Aufgabenerfüllung erfolgt in enger Abstimmung mit der Stadt Köln und dem von ihr beauftragten treuhänderischen Entwicklungsträger (SWK).
In diesem Zuge führt die moderne stadt GmbH auch diese Vergabe von Abbruchleistungen sowie weiterer Leistungen (u. a. Sicherungsmaßnahmen am Bestand, Kampfmittelerkundungen im Deutzer Hafen) durch. Die näheren Anforderungen ergeben sich aus dem den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsverzeichnis (Anlage D), den Planungs- und Bestandsunterlagen (u.a. Lageplan, Rückbaustatik, Rückbau- und Entsorgungskonzepte) (Anlage E) und den Besondere Vertragsbedingungen für die Durchführung von Abbruchleistungen (Anlage F).
Weitere Einzelheiten sind der Allgemeinen Vergabeunterlage zu entnehmen.
Die Vergabestelle führt, ohne gesetzlich hierzu verpflichtet zu sein, ein förmliches Vergabeverfahren durch, das sich an den Bestimmungen des 4. Abschnitts des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Vergabeverordnung (VgV) sowie der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A), Abschnitt 2 orientiert.
Soweit in dieser Bekanntmachung auf Regelungen des GWB bzw. der VOB/A verwiesen wird, geschieht dies lediglich als Hinweis auf die entsprechend angewendeten Vorschriften. Das Verfahren wird in Anlehnung an die entsprechenden Regelungen ausgeführt, ohne dass hieraus ein Anspruch für den Bieter hergeleitet werden kann.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle keine öffentliche Auftraggeberin i.S.d. § 99 GWB ist. Ein Bieter/Bewerber kann sich nicht darauf berufen, dass durch die freiwillige Beachtung der vorgenannten Normen der Anwendungsbereich des Vergaberechts i.S. der §§ 99, 106 GWB eröffnet wäre. Das ist nicht der Fall.
Bieter/Bewerber haben daher insbesondere auch keinen Anspruch auf Einhaltung von Vergabebestimmungen nach § 97 Abs. 6 GWB.
Aus demselben Grunde wäre eine Vergabenachprüfungsantrag vor einer Vergabekammer unzulässig, weil die Voraussetzungen der §§ 156, 160 Abs. 2 GWB nicht vorliegen. Zulässig ist ein Vergabenachprüfungsantrag nur, sofern für den zu vergebenden Auftrag der Anwendungsbereich des EU-Vergaberechts aufgrund gesetzlicher Bestimmungen eröffnet ist. Das ist vorliegend nicht der Fall. Kosten, die ggf. durch Einleitung eines demgemäß unstatthaften Vergabenachprüfungsverfahrens vor einer Vergabekammer entstehen könnten, hätte ggf. der Bieter zu tragen. Ist ein Bieter/Bewerber anderer Auffassung, steht es ihm in Kenntnis der möglichen Kostenfolge frei, die - aus diesen Gründen rein vorsorglich - angegebene Stelle für Nachprüfungsverfahren anzurufen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abbruch von Gebäuden sowie allgemeine Abbuch- und Erdbewegungsarbeiten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Anröchte
NUTS-Code: DEA5B Soest
Postleitzahl: 59609
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Einzelheiten und weitere Informationen sind in einer Allgemeinen Vergabeunterlage einschließlich Anlagen A-F zusammengefasst, die über den Link in dieser Bekanntmachung heruntergeladen werden kann.
2. Eventuelle Bieterfragen sind zur Gewährleistung einer rechtzeitigen Bearbeitung und Beantwortung bis zum 22. Juli 2021, 23:59 Uhr über die Vergabeplattform einzureichen. Für danach eingehende Bieterfragen kann eine rechtzeitige Beantwortung und Bearbeitung nicht gewährleistet werden.
3. Für den Download der Vergabeunterlagen ist eine Registrierung nicht erforderlich. Eine Registrierung als Bewerber wird jedoch empfohlen, um eine Kommunikation über die Vergabeplattform zu ermöglichen. Ohne Registrierung obliegt es dem jeweiligen Bewerber, sich regelmäßig über die Kommunikation im Verfahren und evtl. Änderungen inhaltlicher oder verfahrensmäßiger Art zu informieren.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YUMRFQK
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Auftraggeber führt, ohne gesetzlich hierzu verpflichtet zu sein, ein förmliches Vergabeverfahren durch, das sich an den Bestimmungen des 4. Abschnitts des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB), der Vergabeverordnung (VgV) sowie der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A), Abschnitt 2 orientiert.
Soweit in dieser Allgemeinen Vergabeunterlage auf Regelungen des GWB bzw. der VOB/A verwiesen wird, geschieht dies lediglich als Hinweis auf die entsprechend angewendeten Vorschriften. Das Verfahren wird in Anlehnung an die entsprechenden Regelungen ausgeführt, ohne dass hieraus ein Anspruch für den Bieter hergeleitet werden kann. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber kein öffentlicher Auftraggeber i.S.d. § 99 GWB ist. Ein Bieter/Bewerber kann sich nicht darauf berufen, dass durch die freiwillige Beachtung der vorgenannten Normen der Anwendungsbereich des Vergaberechts i.S. der §§ 99, 106 GWB eröffnet wäre. Das ist nicht der Fall. Bieter/Bewerber haben daher insbesondere auch keinen Anspruch auf Einhaltung von Vergabebestimmungen nach § 97 Abs. 6 GWB. Aus demselben Grunde wäre eine Vergabenachprüfungsantrag vor einer Vergabekammer unzulässig, weil die Voraussetzungen der §§ 156, 160 Abs. 2 GWB nicht vorliegen.
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziff. 1-4 GWB sind zu beachten. Danach wäre ein Nachprüfungsantrag neben den vorgenannten Hinweisen auch deshalb unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich (d.h. innerhalb von 10 Kalendertagen) gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.