Löschfahrzeug LF 10 Referenznummer der Bekanntmachung: 156101WIL420121
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wilnsdorf
NUTS-Code: DEA5A Siegen-Wittgenstein
Postleitzahl: 57234
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 271 / 333-1443
Fax: +49 271 / 333-291433
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Löschfahrzeug LF 10
Beschaffung eines Löschfahrzeugs LF 10 für die Löschgruppe Niederdielfen
Fahrgestell
Nach Auftragserteilung findet umgehend eine Auftrags- bzw. Rohbaubesprechung statt. Das Fahrgestell soll nach Fertigstellung direkt an den Bestbieter für Los 2 (Aufbau) ausgeliefert werden.
Allradfahrgestell mit möglichst niedriger Rahmenhöhe und feuerverzinkter Doppelkabine
ab Werk (Besatzung 1/8, zulässige Gesamtmasse 16000 kg (Gewichtsklasse M nach DIN EN
1846)
Zu II.2.7) Fertigstellung Fahrgestell bis 31.03.2023
Aufbau
Nach mängelfreier Abnahme, Einweisung und Erhalt des Übergabeprotokolls wird das fertige Fahrzeug von der Gemeinde Wilnsdorf beim Aufbau-Ersteller abgeholt.
Aufbau für Löschfahrzeug LF 10
Zu II.2.7) Fertigstellung Aufbau bis 30.09.2023
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für die Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf
Verlangen vorzulegen.
Das Formblatt 124 kann eingesehen werden unter dem Link: https://www.siegen-wittgenstein.de/output/download.php?fid=2170.7337.1.PDF
Anstelle der Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifizierung kann ein gleichwertiger PQ-Nachweis einer anderen anerkannten Präqualifizierungsstelle eingereicht werden.
Im Formblatt 124 sind gefordert:
— Angaben zur Eintragung in das Berufsregister;
— Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt;
— Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist;
— Angabe, dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat.
Darüber hinaus ist bereits mit dem Angebot folgender Nachweis einzureichen:
- Eigenerklärung zur Selbstreinigung
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für die Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärung gem. Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf
Verlangen vorzulegen.
Das Formblatt ist erhältlich unter dem Link: https://www.siegen-wittgenstein.de/output/download.php?fid=2170.7337.1.PDF
Anstelle der Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifizierung kann ein gleichwertiger PQ-Nachweis einer anderen anerkannten Präqualifizierungsstelle eingereicht werden.
Im Formblatt 124 sind gefordert:
— Angaben zum Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind;
— Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde;
— Angabe, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für die Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärung gem. Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf
Verlangen vorzulegen.
Das Formblatt 124 ist erhältlich unter dem Link: https://www.siegen-wittgenstein.de/output/download.php?fid=2170.7337.1.PDF
Anstelle der Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifizierung kann ein gleichwertiger PQ-Nachweis einer anderen anerkannten Präqualifizierungsstelle eingereicht werden.
Im Formblatt 124 sind gefordert:
— Referenzen zur Leistung in den letzten 3 Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind;
— Angaben zur Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich
beschäftigten Arbeitskräfte.
Darüber hinaus sind bereits mit dem Angebot folgende Nachweise einzureichen:
- ausführliche Referenzliste (der letzten 3 Jahre) im deutschsprachigem Raum
- Nachweis der Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 und ISO 14001
- Technische Unterlagen sowie Prospektmaterial für das Fahrgestell und den Aufbau
- Übersichtskarte mit den verfügbaren Servicepartnern, mobilen Servicestützpunkten und einer Zentralwerkstatt für das gesamte Bundesgebiet
- Die technische Beschreibung gilt auch bei der Abnahme des Fahrzeuges als Grundlage der Lieferumfangs- bzw. technischen Umsetzungskontrolle.
- detaillierte Gewichtsaufstellung und eine Energiebilanz für das Fahrzeug
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Rügefrist für evtl. Vergaberechtsverstöße beträgt 10 Tage nach Kenntnis eines Vergaberechtsverstoßes. Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung (Ziff. IV.2.2) gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der dort genannten Angebotsfrist zu rügen. Sofern mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist die Rüge präkludiert.
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland