Kauf und Lieferung von Konferenztechnik für das Orient Institut Istanbul
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53173
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.maxweberstiftung.de/institute/institute-oi-istanbul.html
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68161
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.teamwerk.ag
Adresse des Beschafferprofils: https://www.subreport-elvis.de/E66757313
Abschnitt II: Gegenstand
Kauf und Lieferung von Konferenztechnik für das Orient Institut Istanbul
Kauf und Lieferung von Konferenztechnik für das Orient Institut Istanbul
Istanbul
Kauf und Lieferung von Konferenztechnik für das Orient Institut Istanbul in einem Umfang von
ca. 43 Stück sowie zwei Sets diverser Produkte im Rahmen des Stage Professional Sound System
ca. 42 Stück sowie einem Sets diverser Produkte im Rahmen des Stage & Foyer Professional Visual System
ca. 97 Stück diverser Produkte im Rahmen des Interpreter & Conference System
ca. 90 Stück sowie einem Sets diverser Produkte im Rahmen des Stage LED Lighting System
ca. 14 Stück diverser Produkte im Rahmen des Audio Video Automation System
ca. 4 Sets diverser Produkte im Rahmen des Stage Mechanic System
sowie die Montage und Installation inkl. Wartung.
Die weitere Konkretisierung der einzelnen Produkte kann dem Preisblatt entnommen werden
Die Geräte für das Ton-Bild-Lichtsystems müssen spätestens 12 Wochen nach Zuschlagserteilung nach Abruf geliefert werden. Nach Lieferung muss die einsatzbereit und voll funktionstüchtige Montage innerhalb weiterer vier Wochen erfolgen.
Preisobergrenze: Nettoauftragswert in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auszug aus den Vergabeunterlagen:
- Eigenerklärung über die Eintragung im Handels- oder Firmenregister, für Bieter außerhalb Deutschlands ersatzweise eine Eigenerklärung über einen sonstigen Nachweis der erlaubten Berufsausübung gem. § 44 Abs. 1 VgV.
Unterlagen und Nachweise, die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom Zuschlagsprätendenten vorgelegt werden müssen:
Aktueller Handelsregister- oder Firmenregisterauszug in Kopie, für Bieter außerhalb Deutschlands ersatzweise die Nachweise gem. § 44 Abs. 1 VgV (nicht älter als 6 Monate).
Auszug aus den Vergabeunterlagen:
Allgemeiner Jahresumsatz
- Jahresumsätze des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018 bis 2020).
Spezifischer Jahresumsatz
- Jahresumsätze des Bieters der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2018 bis 2020), in dem vom Auftrag abgedeckten Geschäftsbereich.
Andere wirtschaftliche und finanzielle Anforderungen
- Mit Abgabe der EEE erklärt der Bieter rechtsverbindlich, dass er im Falle der Beauftragung eine Sicherheit für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung einschließlich Abrechnung, Gewährleistung und Schadensersatz sowie Erstattung von Überzahlungen gemäß den vertraglichen Regelungen in Block B stellen und über die Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Die Sicherheit kann im Falle der Beauftragung erbracht werden durch Übergabe der Bürgschaftserklärung eines in der Europäischen Union oder in der Türkei zugelassenen Kreditinstituts.
Unterlagen und Nachweise, die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom Zuschlagsprätendenten vorgelegt werden müssen:
- Sofern Sie in der EEE keine Angaben zur elektronischen Abrufbarkeit gemacht haben, folgende Unterlagen:
Bilanzen oder Bilanzauszüge der jüngsten drei Geschäftsjahre, für die eine testierte Bilanz zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe vorliegt.
Liegt für das jüngste abgelaufene Geschäftsjahr noch keine testierte Bilanz vor, so ist für dieses jüngste abgelaufene Geschäftsjahr anstatt der testierten Bilanz eine vorläufige Bilanz einzureichen. Liegt auch eine vorläufige Bilanz für das jüngste abgelaufene Ge-schäftsjahr nicht vor, ist für dieses abgelaufene Geschäftsjahr eine betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) vorzulegen.
Ist der Bieter nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem er ansässig ist, nicht zur Veröffentlichung verpflichtet und legt daher die entsprechenden Unterlagen nicht vor, hat er die Gründe anzugeben, warum er zu einer Veröffentlichung nicht verpflichtet ist.
Anstatt der Bilanzen kann der Bieter ein externes oder bankinternes Rating (nicht älter als ein Jahr) vorlegen.
Auszug aus den Vergabeunterlagen:
- Es sind folgende unternehmensbezogene Referenzen über vergleichbare für kommunale und/oder privatwirtschaftliche Auftraggeber erbrachte Leistungen an entsprechender Stelle in der EEE [siehe jeweils den nachfolgenden Hinweis in eckigen Klammern] anzugeben:
Auftraggeber (Firma) [Empfänger], Ansprechpartner inkl. E-Mail-Adresse und Telefonnummer [Empfänger], Ausführungszeitraum [Anfangsdatum; Enddatum], Kurze Beschreibung der erbrachten Leistung [Beschreibung]
Die Referenzen müssen jeweils mindestens folgende Kriterien erfüllen, dazu hat der Bieter für jede Referenz den Leistungszeitraum und Leistungsgegenstand im Feld „Beschreibung“ mit anzugeben:
- ein Auftrag über die Lieferung und Montage von einem vergleichbaren Ton-Bild-Lichtsystems in der Türkei in den letzten fünf Kalenderjahren für kommunale und/oder private-wirtschaftliche Auftraggeber.
Der AG behält sich vor, einzelne Referenzangaben in Zweifelsfällen bei den entsprechend benannten Auftraggebern zu prüfen.
Weiter ist vorzulegen:
- Angaben zu Beschäftigten
- Servicekonzept
- Vorlage eines TSE-Zertifikats (Türkisches Institut für Normung), aus dem hervorgeht, dass der Bieter die hier ausgeschriebenen Leistungen erbringen darf.
- Vorlage eines bepreisten Wartungsvertrags für die Zeit nach Ablauf der Gewährleistungsdauer; dieser ist nicht wertungsrelevant und es besteht kein Anspruch auf Abschluss dieses Vertrages. Laufzeit jeweils ein Jahr mit optionaler jährlicher Verlängerung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Zur Prüfung des Vergabeverfahrens im Hinblick auf das Vorliegen von Vergaberechtsverstößen können die Bieter einen Nachprüfungsantrag bei der vorgenannten Vergabekammer stellen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein solcher Antrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) nur zulässig ist, soweit der Bieter:
- den Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zur Angebotsabgabe gerügt hat.
Darüber hinaus muss der Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden. Anderenfalls ist dieser verspätet und somit unzulässig.