Rahmenvereinbarung zum Leasen von Fahrrädern Referenznummer der Bekanntmachung: 21.016
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Haltern am See
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Postleitzahl: 45721
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.haltern-am-see.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung zum Leasen von Fahrrädern
Rahmenvereinbarung zum Leasen von Fahrrädern
Der Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing) ist mit Wirkung zum 1. März 2021 in Kraft getreten. Im Rahmen der Dienstradüberlassung wird den Mitarbeitenden ein Fahrrad ohne und mit Motorunterstützung bis 25 km/h - sog. Pedelecs - zur dienstlichen und privaten Nutzung zur Verfügung gestellt. Alle Leistungen wie das Leasinggeschäft, die Versicherung der Fahrräder, Serviceleistungen wie Wartung/Reparatur sowie die Abwicklung der Bestell-, Rückgabe- und Schadenabwicklungsprozesse übernimmt der Bieter. Die Stadt Haltern am See und der Dienstleister schließen einen Rahmenvertrag über die zu erbringende Dienstleistung. Für jedes von einer bestellberechtigten Person bestellte Fahrrad wird ein Einzelleasingvertrag mit dem Leasinggeber und korrespondierend ein Entgeltumwandlungs- und ein Überlassungsvertrag mit der jeweiligen bestellberechtigten Person geschlossen, in welchen die Rechte und Pflichten in Bezug auf das Fahrrad und die Gehaltsumwandlung geregelt werden. Die Vertragsmuster werden vom Dienstleister zur Verfügung gestellt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe Vergabeunterlagen
Als Nachweis der fachlichen Eignung muss der Bieter mindestens drei geeignete Referenzen (mind. 300 Beschäftigte) über früher ausgeführte Aufträge in den letzten höchstens drei Jahren vor Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung benennen.
Der entsprechende Nachweis hat durch jeden Bieter bzw. jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft auf dem Vordruck und bei weitergehendem Erläuterungsbedarf auf Anlagen zu diesem Vordruck zu erfolgen.
Zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, ist die Eigenerklärung zum Ausschluss von Ausschlussgründen nach §§ 123,124 GWB und die Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) abzugeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bieterfragen sollen bis zum 13.01.2022 über den Vergabemarktplatz NRW gestellt werden.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYYZD5RD
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt wurde, ist der Verstoß gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen.