Generalplaner: Neubau Bezirksverwaltungsstelle Brackel Referenznummer der Bekanntmachung: F069/21

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44135
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dortmund.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXPSYYFDHBR/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXPSYYFDHBR
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Generalplaner: Neubau Bezirksverwaltungsstelle Brackel

Referenznummer der Bekanntmachung: F069/21
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Auf dem Grundstück des Brackeler Hellweg 170, Gemarkung Brackel, Flur 2, Nr. 387 im

Stadtbezirk Ost befindet sich aktuell auf dem westlichen Teil, das bestehende

Verwaltungsgebäude / die Bezirksvertretungsstelle (BV) sowie auf dem östlich gelegenen

Bereich eine derzeitige Parkanlage. Direkt neben dem Bestandsgebäude, somit auf der

Grünfläche, ist der Neubau für die BV-Brackel geplant.

Der Abbruch des bestehenden Gebäudes ist nicht Bestandteil dieses Vergabeverfahrens.

Das gesamte Grundstück hat eine Fläche von 2.304 m². Die anteilige Grundstücksfläche für den

Neubau der Bezirksverwaltungsstelle beträgt 1.245 m².

Eine durchgeführte Wirtschaftlichkeitsuntersuchung hat ergeben, dass eine Sanierung des

Bestandsgebäudes unwirtschaftlich ist. Somit wurde beschlossen, einen Neubau zu errichten.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Vergabe und Beschaffungszentrum Dortmund Viktoriastraße 15 44135 Dortmund

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Auf dem Grundstück des Brackeler Hellweg 170, Gemarkung Brackel, Flur 2, Nr. 387 im

Stadtbezirk Ost befindet sich aktuell auf dem westlichen Teil, das bestehende

Verwaltungsgebäude / die Bezirksvertretungsstelle (BV) sowie auf dem östlich gelegenen

Bereich eine derzeitige Parkanlage. Direkt neben dem Bestandsgebäude, somit auf der

Grünfläche, ist der Neubau für die BV-Brackel geplant.

Der Abbruch des bestehenden Gebäudes ist nicht Bestandteil dieses Vergabeverfahrens.

Das gesamte Grundstück hat eine Fläche von 2.304 m². Die anteilige Grundstücksfläche für den

Neubau der Bezirksverwaltungsstelle beträgt 1.245 m².

Eine durchgeführte Wirtschaftlichkeitsuntersuchung hat ergeben, dass eine Sanierung des

Bestandsgebäudes unwirtschaftlich ist. Somit wurde beschlossen, einen Neubau zu errichten.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität / Gewichtung: 55
Qualitätskriterium - Name: Präsentation / Gewichtung: 15
Kostenkriterium - Name: Preis / Gewichtung: 30
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/05/2022
Ende: 01/05/2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Anzahl der Bewerber: 6
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

siehe Bewerberbogen

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

siehe Bewerberbogen

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

siehe Bewerberbogen

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

siehe Bewerberbogen

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

siehe Bewerberbogen

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

siehe Bewerberbogen

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

siehe Bewerberbogen

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 11/01/2022
Ortszeit: 20:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/05/2022

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Der Auftraggeber ist an die Bestimmungen des Runderlasses des Innenministeriums Nordrhein-Westfalen - Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung - vom 20.08.2014 - IR 12.02.2002-Nr. 3.1 und 3.3 gebunden.

Für die Auftragsvergabe gelten die Bedingungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW (TVgG-NRW).

Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, den Nachunternehmer und den Verleiher von Arbeitskräften zur Bestätigung der Erklärung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.

Bereitstellung der Unterlagen:

Es erfolgt eine elektronische Bereitstellung auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr (zu den unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ genannten Nutzungsbedingungen können die Vergabeunterlagen kostenlos angefordert und heruntergeladen und Nachrichten der Vergabestelle eingesehen werden.)

Bekanntmachungs-ID: CXPSYYFDHBR

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-muenster.de
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Münster
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein Nachprüfungsverfahren ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang einer Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird

(§ 168 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Fax oder E-Mail und 15 Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Post, wobei die Frist jeweils unabhängig vom Zugang der Information beim betroffenen Bewerber oder Bieter am Tag nach Absendung der Information beginnt (§ 134 GWB).

Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens setzt ferner voraus, dass erkannte Vergabeverstöße innerhalb der in § 134 GWB genannten Frist gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Münster
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
29/11/2021

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