Generalplaner: Neubau Bezirksverwaltungsstelle Brackel Referenznummer der Bekanntmachung: F069/21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44135
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dortmund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalplaner: Neubau Bezirksverwaltungsstelle Brackel
Auf dem Grundstück des Brackeler Hellweg 170, Gemarkung Brackel, Flur 2, Nr. 387 im
Stadtbezirk Ost befindet sich aktuell auf dem westlichen Teil, das bestehende
Verwaltungsgebäude / die Bezirksvertretungsstelle (BV) sowie auf dem östlich gelegenen
Bereich eine derzeitige Parkanlage. Direkt neben dem Bestandsgebäude, somit auf der
Grünfläche, ist der Neubau für die BV-Brackel geplant.
Der Abbruch des bestehenden Gebäudes ist nicht Bestandteil dieses Vergabeverfahrens.
Das gesamte Grundstück hat eine Fläche von 2.304 m². Die anteilige Grundstücksfläche für den
Neubau der Bezirksverwaltungsstelle beträgt 1.245 m².
Eine durchgeführte Wirtschaftlichkeitsuntersuchung hat ergeben, dass eine Sanierung des
Bestandsgebäudes unwirtschaftlich ist. Somit wurde beschlossen, einen Neubau zu errichten.
Vergabe und Beschaffungszentrum Dortmund Viktoriastraße 15 44135 Dortmund
Auf dem Grundstück des Brackeler Hellweg 170, Gemarkung Brackel, Flur 2, Nr. 387 im
Stadtbezirk Ost befindet sich aktuell auf dem westlichen Teil, das bestehende
Verwaltungsgebäude / die Bezirksvertretungsstelle (BV) sowie auf dem östlich gelegenen
Bereich eine derzeitige Parkanlage. Direkt neben dem Bestandsgebäude, somit auf der
Grünfläche, ist der Neubau für die BV-Brackel geplant.
Der Abbruch des bestehenden Gebäudes ist nicht Bestandteil dieses Vergabeverfahrens.
Das gesamte Grundstück hat eine Fläche von 2.304 m². Die anteilige Grundstücksfläche für den
Neubau der Bezirksverwaltungsstelle beträgt 1.245 m².
Eine durchgeführte Wirtschaftlichkeitsuntersuchung hat ergeben, dass eine Sanierung des
Bestandsgebäudes unwirtschaftlich ist. Somit wurde beschlossen, einen Neubau zu errichten.
siehe Bewerberbogen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe Bewerberbogen
siehe Bewerberbogen
siehe Bewerberbogen
siehe Bewerberbogen
siehe Bewerberbogen
siehe Bewerberbogen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber ist an die Bestimmungen des Runderlasses des Innenministeriums Nordrhein-Westfalen - Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung - vom 20.08.2014 - IR 12.02.2002-Nr. 3.1 und 3.3 gebunden.
Für die Auftragsvergabe gelten die Bedingungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW (TVgG-NRW).
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, den Nachunternehmer und den Verleiher von Arbeitskräften zur Bestätigung der Erklärung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Bereitstellung der Unterlagen:
Es erfolgt eine elektronische Bereitstellung auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr (zu den unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ genannten Nutzungsbedingungen können die Vergabeunterlagen kostenlos angefordert und heruntergeladen und Nachrichten der Vergabestelle eingesehen werden.)
Bekanntmachungs-ID: CXPSYYFDHBR
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-muenster.de
Ort: Münster
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsverfahren ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang einer Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird
(§ 168 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Fax oder E-Mail und 15 Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Post, wobei die Frist jeweils unabhängig vom Zugang der Information beim betroffenen Bewerber oder Bieter am Tag nach Absendung der Information beginnt (§ 134 GWB).
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens setzt ferner voraus, dass erkannte Vergabeverstöße innerhalb der in § 134 GWB genannten Frist gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
Ort: Münster
Land: Deutschland