Datenkoordinierung beim HNV-Farmland-Monitoring und Hochrechnung des HNV-Farmland-Indikators Referenznummer der Bekanntmachung: Z2-53202-NATIS-2021-8
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.BfN.de
Abschnitt II: Gegenstand
Datenkoordinierung beim HNV-Farmland-Monitoring und Hochrechnung des HNV-Farmland-Indikators
Die Aufgabe beinhaltet die Koordination der bundesweiten Stichprobenkartierungen der Länder zur Hochrechnung des HNV-Farmland-Indikators, Bereitstellung der Kartierunterlagen, Entgegennahme und Prüfung der Kartierergebnisse, Durchführung des Qualitätsmanagements, Datenhaltung und Weiterverarbeitung zur Hochrechnung des Indikatorwerts und die Berechnung der Stichprobenfehler und Trends.
Der HNV-Farmland-Indikator ist ein für Bund und Länder berichtspflichtiger Kontextindikator gemäß ELER. In Deutschland wird er aus den Ergebnissen regelmäßiger Kartierungen auf Stichprobenflächen, welche die Bundesländer nach einer einheitlichen Methodik durchführen, hochgerechnet. Das Bundesamt für Naturschutz ist für die Koordination der Kartierungen, die Datenzusammenführung, Datenhaltung, Qualitätskontrolle und die Hochrechnung der Daten für Bund und Länder zuständig. Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen die Bereitstellung der Kartierunterlagen für die jeweiligen Kartierungsdurchgänge, die Entgegennahme und Prüfung der Kartierleistungen, die Zusammenführung der Geodaten und Hochrechnung des Indikatorwerts für Bund und Länder, die Berechnung der Stichprobenfehler und der Signifikanz von Veränderungen und die Aufbereitung und Präsentation der Ergebnisse für verschiedene Zwecke. Außerdem sind Schulungen der KartiererInnen durchzuführen und die Methodik weiterzuentwickeln. Die Kartier- und Hochrechnungsdaten und sind in (Geo-)Datenbanken vorzuhalten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
in ca. 4 Jahren
Fragen zur Ausschreibung sind nur bis zum 29.12.2021 über die e-Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) ausschließlich in deutscher Sprache zulässig. Später eigehende Auskunftsersuchen werden nicht bearbeitet.
Mündliche/Telefonische Anfragen werden nicht beantwortet.
Gestellte Fragen und Antworten werden seitens des Bundesamtes für Naturschutz spätestens am 05.01.2022 über die e-Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) bekanntgegeben. Sollten am 05.01.2022 keine (weiteren) Bieterfragen nebst Antworten bekanntgegeben werden, können Sie davon ausgehen, dass keine (weiteren) Bieterfragen gestellt worden sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Für Nachprüfungsverfahren gelten die Fristen gemäß §§ 134 und 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang einer Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).