Ausbau des Datennetzes im Berufskolleg für Technik und Gestaltung Referenznummer der Bekanntmachung: 10/4.1-2021-0291
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gelsenkirchen
NUTS-Code: DEA32 Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45888
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 209169
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gelsenkirchen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.gelsenkirchen.de/de/rathaus/informationen/kommunale_ausschreibungen/index.aspx
Abschnitt II: Gegenstand
Ausbau des Datennetzes im Berufskolleg für Technik und Gestaltung
Ausbau des Datennetzes im Berufskolleg für Technik und Gestaltung - Standort Overwegstraße 63, 45881 Gelsenkirchen.
Stadt Gelsenkirchen, Berufskolleg für Technik und Gestaltung Overwegstraße 63 45881 Gelsenkirchen, Stadt Gelsenkirchen, Referat Bildung - 40/6.1 Kurt-Schumacher-Str. 394-396 45879 Gelsenkirchen
Ausbau des Datennetzes im Berufskolleg für Technik und Gestaltung - Standort Overwegstraße 63, 45881 Gelsenkirchen.
Es handelt sich um ein 5-geschossiges Schulgebäude mit ca. 70 Klassenräume und 45 weiteren Räumen.
Arbeitszeiten:
Aufgrund des Umfangs des Projektes werden alle notwendigen Arbeiten auch außerhalb der Ferienzeiten, das heißt, im laufenden Schulbetrieb, ausgeführt. Enge Absprachen zwischen dem Auftraggeber, dem Auftragnehmer und den betroffenen Schulleitungen bzw. Hausmeistern
sind daher erforderlich und werden erwartet.
Die Arbeiten am DV-Netz und der Elektroinstallation werden voraussichtlich etagenweise ausgeführt. Die Unterrichtsräume werden für diese Zeit freigezogen. Das Mobiliar und sonstige Einrichtungsgegenstände
werden durch den Auftraggeber gesichert bzw.
ausgelagert. Um die Bauzeit in den Gebäuden so gering wie möglich zu halten, ist eine Arbeitszeit montags bis
freitags von 08.00 bis 20.00 Uhr sowie samstags von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr vorgesehen.
Sämtliche lärmintensiven Arbeiten, wie das Erstellen von (Befestigungs-)Bohrungen oder Durchbrüchen, dürfen außerhalb der Schulferien ausschließlich in den folgenden Zeitfenstern durchgeführt werden:
Montags - Donnerstag 15 - 20 Uhr
Freitags 14 - 20 Uhr
Samstags 08 - 16 Uhr
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einzureichende Unterlagen:
- Erklärung des Bieters zum Gesamtumsatz (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Anlage 1 Nr. 1 - Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezogen auf die ausgeschriebenen Leistung in den letzten drei Geschäftsjahren.
Einzureichende Unterlagen:
- Erklärung des Bieters - Referenzen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Anlage 1 Nr. 2 - Bitte benennen Sie möglichst drei Referenzen der vergangenen zwei Jahre, sowie den gerundeten Wert des Auftrages; die benannten Referenzen sollten in Art und Umfang möglichst der ausgeschriebenen Leistung entsprechen.
- Erklärung des Bieters - Unternehmensstruktur (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Anlage 1 Nr. 3 - Beschreibung der Unternehmensstruktur sowie der personellen und technischen Ausstattung.
-Wichtiger Hinweis: Zertifikate/Nachweis technische Spezifikation (mit dem Angebot vorzulegen): Bei den in der Leistungsbeschreibung aufgeführten europäischen (z.B. EN-), internationaln (z.B. ISO-) oder nationalen (z.B. DIN-) Normen, sowie aufgeführten und geforderten Zertifikaten werden gleichwertige Nachweise zugelassen. Auch wenn dieser Zusatz ("oder gleichwertig") nicht in allen Einzelpositionen der Leistungsbeschreibung aufgeführt sein sollte.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
WICHTIGE HINWEISE:
Entgegen den Ausführungen in der Anfrage zur Angebotsabgabe (VHB NRW 321 EU) und den Hinweisen zur Form der Einreichung von Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträgen und Angeboten (VHB NRW 312/322 EU) gelten nicht die Bewerbungs- und Vertragsbedingungen des Landes NRW (VHB NRW Formular 511 EU).
Es gelten die den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Lieferungs- und Zahlungsbe-dingungen der Stadt Gelsenkirchen.
Abweichend von den Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Stadt kann anstelle eines Skontobetrages (mindestens 2 %) für ein Zahlungsziel, das zur Berücksichtigung bei der Angebotswertung mindestens 14 Tage betragen muss, ein entsprechend reduzierter Angebotspreis mit Zahlungsziel nach VOL/B angeboten werden.
Bei der Abgabe des Angebotes einer Bietergemeinschaft müssen alle der Bietergemeinschaft zugehörigen Unternehmen der Stadt Gelsenkirchen angezeigt werden. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen sich zur Bildung einer Arbeitsgemeinschaft zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung im Falle der Zuschlagserteilung auf das Angebot der Bietergemeinschaft verpflichten. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen gegenüber der Stadt Gelsenkirchen mit Angebotsabgabe ihre gesamtschuldnerische Haftung für Verbindlichkeiten aus der ausgeschriebenen Leistung erklären. Ein Mitglied der Bietergemeinschaft muss als deren bevollmächtigter Vertreter bei Abgabe des Angebotes benannt werden.
Eine Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer darf nur mit Zustimmung der Stadt Gelsenkirchen erfolgen. Der Unterauftragnehmer muss in wirtschaftlicher und technischer Hinsicht hinreichend Gewähr für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung bieten. Der Auftragnehmer hat die Unterauftragnehmer und den Leistungsumfang der Stadt Gelsenkirchen schriftlich anzuzeigen. Ein Wechsel des Unterauftragnehmers während der Vertragslaufzeit bedarf der Zustimmung der Stadt Gelsenkirchen.
Enthalten Angebote bei der Abgabe die Angaben/Nachweise im Sinne des § 56 Abs. 2 und 4 VgV nicht, so können diese bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Frist nachgefordert werden. Bieter, die bis Ablauf der Nachfrist die vorgenannten Angaben nicht nachgereicht haben, werden von der Wertung ausgeschlossen.
Enthalten die Vertrags- und Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten und/oder Fehler, so hat der Bieter unverzüglich den Auftraggeber vor Angebotsabgabe schriftlich darauf hinzuweisen. Hinweise sind zu richten an:
Stadt Gelsenkirchen
Referat Personal und Organisation
Abteilung Zentrale Dienste
Zentrale Beschaffungsstelle
45875 Gelsenkirchen
E-Mail: [gelöscht]
Fax: +49 209-169 3530
Eine Kommunikation findet ausschließlich über das Kommunikationstool des Vergabemarktplatzes statt.
Hinweis:
Zertifikate/Nachweis technische Spezifikationen
Bei den in der Leistungsbeschreibung aufgeführten europäischen (z.B. EN-), internationalen (z.B. ISO-) oder nationalen (z.B. DIN-) Normen, sowie aufgeführten und geforderten Zertifikaten werden gleichwertige Nachweise zugelassen. Auch wenn der Zusatz ("oder gleichwertig") nicht in allen Einzelpositionen der Leistungsbeschreibung aufgeführt sein sollte.
Hinweis:
GAEB-Datei
Sofern die GAEB-Datei genutzt wird, ist darauf zu achten, dass das Angebot in Schriftform (pdf-Format) eingereicht wird.
Hinweis:
Betriebsferien
Die Stadtverwaltung Gelsenkirchen hat in der Zeit vom 27.12.2021 bis 30.12.2021 Betriebsferien.
Eine eventuelle Kommunikation im neuen Jahr kann frühestens ab dem 03.01.2022 erfolgen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6SYDZF
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Nachfolgende Fristenregelungen zur Einlegung von Rechtsbehelfen bestehen:
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle unverzüglich - d.h. abhängig von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls maximal 10 bis 14 Tage - zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]