Freiberuflichen Leistungen Architektenleistungen gem. §§ 33 ff. HOAI für Denkmalgerechte Sanierung der Fachschule an der Blumenstr. 93 in Solingen Referenznummer der Bekanntmachung: V21/23-2/354
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Solingen
NUTS-Code: DEA19 Solingen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 42601
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.solingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Freiberuflichen Leistungen Architektenleistungen gem. §§ 33 ff. HOAI für Denkmalgerechte Sanierung der Fachschule an der Blumenstr. 93 in Solingen
VGV Verfahren zu freiberuflichen Leistungen für das Bauvorhaben: Denkmalgerechte Gesamtsanierung der Fachschule für Metallgestaltung des TBK Solingen an der Blumenstraße 93. Architektenleistung nach §§ 33 ff. HOAI, LPH 3 - 9
VGV Verfahren zu freiberuflichen Leistungen für das Bauvorhaben: Denkmalgerechte Gesamtsanierung der Fachschule für Metallgestaltung des TBK Solingen an der Blumenstraße 93. Architektenleistung nach §§ 33 ff. HOAI, LPH 3 - 9
Sollten mehr als die in der EU-Bekanntmachung vorgesehenen Büros (max. 3 - 5) ihre Eignung für das Verhandlungsverfahren nach-gewiesen haben, erfolgt eine Bewertung der eingereichten Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb gemäß der beigefügten Matrix zum Teilnahmewettbewerb (vgl. Anlage 03) und den Erläuterungen im Formblatt Nr. 06 des Teilnahmeantrags (vgl. Anlage 02).
Die erforderlichen Angaben zur Bewertung der vergleichbaren Leistungen sind in den Formblättern vollständig und nachvollziehbar anzugeben. Anhand dieser Bewertung wird eine Rangfolge unter den Bewerbern des Teilnahmewettbewerbs erstellt.
Vorgesehene Wertung:
Vergleichbare Referenzen
1. Referenz in dem Bereich "Objektplanung Gebäude"
(Vergleichbarkeit der Bauaufgabe: max. 24 Punkte; Art der Leistung: max. 6 Punkte; Vergleichbarkeit der erbrachten Leistungsphasen: max. 16 Punkte; Höhe des Bauvolumens: max. 4 Punkte; Gebäude unter Denkmalschutz: max. 18 Punkte; Verwendung von Fördermitteln: max. 6 Punkte).
Details siehe Matrix in den Vergabeunterlagen sowie Formblatt 06.
Stufenweise Beauftragung:
Die Beauftragung der Planungsleistungen erfolgt stufenweise.
1. Stufe: LPH 3 - 4
2. Stufe: LPH 5 – 9
Der konkrete Ablauf zur stufenweisen Beauftragung kann den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Nach Abschluss des Verfahrens werden die Leistungsphasen 3 und 4 für das Leistungsbild „Objektplanung Gebäude“ als 1. Stufe beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen 5 - 9 für die Objektplanung Gebäude werden als 2. Stufe durch ein separates Auftragsschreiben des Auftraggebers beauftragt.
Ein Anspruch auf Beauftragung oder Erhöhung des Honorars kann nicht abgeleitet werden.
Der Projektbeginn ist für Oktober 2022 vorgesehen.
Ende: Ende 2025
Wertung in der Angebotsphase:
Wirtschaftlichstes Angebot: UfAB 2018: Einfache Richtwertmethode
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Bei registrierten Personen- und Kapitalgesellschaften ist der Handelsregisterauszug bzw. ein vergleichbarer Nachweis beizufügen. Alle weiteren Bewerber haben einen Auszug aus dem jeweiligen Berufsregister oder vergleichbar einzureichen.
- Formlose Bankerklärung zur allg. Kreditwürdigkeit, nicht älter als 4 Monate (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft)
- Nachweis Berufshaftpflichtversicherung:
Deckungssummen: 2,0 Mio. € (Personenschäden), 2,0 Mio. € (Sonstige Schäden).
Mindestanforderung für die Bewerbung ist die Erklärung der Versicherungsgesellschaft, dass im Auf-tragsfall eine Versicherung über die Deckungssummen abgeschlossen wird. Die Erklärung des Versicherers muss der Bewerbung beigelegt werden. (Bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied separat).
- Nachweis Gesamtumsatz jeweils in den letzten 3 Geschäftsjahren (2018, 2019, 2020), nachzuweisen mittels Formblatt 03 der Vergabeunterlagen
- Nachweis über den Umsatz für das Leistungsbild "Objektplanung Gebäude" die in Art und Ausführung mit denen vergleichbar sind, die beauftragt werden sollen, mind. 250.000 € netto (Mittelwert der letzten 3 Geschäftsjahre); nachzuweisen mittels Formblatt 03 der Vergabeunterlagen.
siehe Feld zuvor
- Der Nachweis der fachlichen Eignung des / eines Büroinhabers / Geschäftsführers ist durch Diplomurkunde / Bachelor- / Masterzeugnis (oder vergleichbar) bzw. der Eintragung in eine Architekten-/Ingenieurkammer zu führen.
- Der Nachweis der Bauvorlageberechtigung ist dem Teilnahmeantrag beizufügen. Hierbei ist die Bauvorlageberechtigung des Büro-Inhabers/ -Geschäftsführers oder Projektleiters erforderlich.
- Jährliches Mittel der Beschäftigten der letzten 3 Jahre (2019, 2020, 2021), maßgeblich sind fest angestellte Vollzeitäquivalente (40h/ Woche), inkl. Büro-Inhaber/ -Geschäftsführer; ohne freie Mitarbeiter, Praktikanten und Aushilfen.
(Mittelwert der letzten 3 Jahre mind. 2 Personen); nachzuweisen mittels Formblatt 04 der Vergabeunterlagen. Bewerbergemeinschaften werden in Summe gewertet.
- Die hier aufgeführten Anforderungen werden im Auftragsfall benötigt. Der Bewerber erklärt, dass er die folgenden Anforderungen erfüllt: Erbringung von Planungsdienstleistungen unter Einsatz von CAD (dwg 2007–2013) Verwendung der gängigen Microsoft Office-Software ab Version 2007.
- Zum Nachweis der beruflichen Eignung werden Referenzen von vergleichbaren Leistungen gewertet, die bis zu fünf Jahre zurückliegen.
Mindestanforderungen damit die Eignung zuerkannt werden kann:
Des Weiteren müssen die eingereichten Referenzen für das nachfolgende Leistungsbild in Summe mindestens einmal folgende Kriterien erfüllen:
1. Eine Referenz für „Objektplanung Gebäude“
• Eine vergleichbare Leistung im Leistungsbild „Objektplanung Gebäude“ für Objekte gem. Anlage 10.2 Objektliste HOAI 2021 mit einer HZ ≥ III und mit der Erbringung mind. der Leis-tungsphasen 3 – 8
• Eine vergleichbare Leistung mit einem Bauvolumen ≥ 1,0 Mio. € netto (Baukosten KG 300-400)
• Eine vergleichbare Leistung in der Lph. 4 – 8 unter Berücksichtigung von Denkmalschutz-anforderungen mit einem Bauvolumen von ≥ 300.000 € netto (Baukosten KG 300-400)
Die Leistungserbringung der zur Wertung eingereichten Referenzprojekte muss abgeschlossen sein oder es muss nachgewiesen werden können, dass die Leistung bis zum Vertragsschluss erbracht wird. Noch nicht abgeschlossene Referenzprojekte können bis zu der Leistungsphase gewertet werden, die gem. Formblatt 06.1 der Vergabeunterlagen abgeschlossen ist.
Jeweils nachzuweisen mittels Formblatt 06.1 der Vergabeunterlagen.
- Erklärung "Interessen und Beteiligungen", nachzuweisen mittels Formblatt 07 in den Vergabeunterlagen.
- Nachweise zur Vergabe von Unteraufträgen - Andere Unternehmer erfüllen die Mindeststandards für die übernommene Leistung; nachzuweisen mittels Formblatt 09 in den Vergabeunterlagen.
- Eigenerklärung nach § 123 GWB, Eigenerklärung nach § 124 GWB, Erklärung gemäß § 19 MiloG, Eigenerklärung Insolvenz - jeweils nachzuweisen gemäß Kriterienkatalog in den Vergabeunterlagen.
siehe Feld zuvor
§ 75 Vergabeverordnung
Zugelassen ist, wer nach dem für die Auftragsvergabe geltenden Landesrecht zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt oder Ingenieur berechtigt sind.
Ist in dem jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Aner-kennung nach der Richtlinie 2005/36/EG und Richtlinie 89/48/EWG gewährleistet ist.
Gemäß Vertragsunterlagen
Rechtsform für Bietergemeinschaften: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem verantwortlichen Verteter.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Fristen für den Nachprüfungsantrag:
§ 135 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Unwirksamkeit
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
sowie
§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.