Arbeitsmarktdienstleistung: Teilzeitumschulung gewerblich-technisch Referenznummer der Bekanntmachung: (ZV)19-21-80-275/21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Recklinghausen
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Postleitzahl: 45657
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-re.de
Abschnitt II: Gegenstand
Arbeitsmarktdienstleistung: Teilzeitumschulung gewerblich-technisch
Arbeitsmarktdienstleistung:
Leistungsgegenstand der am 13.10.2021 vergebenen Maßnahme nach § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. §§ 81, 83 - 87, 111a, 131a, 131b SGB III ist die Durchführung einer beruflichen Qualifizierung in gewerblich-technischen Berufsfeldern mit dem Förderziel "Eingliederung in den Arbeitsmarkt und Erwerb eines qualifizierten Berufsabschlusses". Diese sind:
- Fachkraft Lagerlogistik
- Fachlagerist/in
- Maurer/in
- Beton- und Stahlbetonbauer/in
- Zimmerer/in
- Fliesen-, Platten- und Mosaikleger/in
- Stuckateur/in
- Ausbaufacharbeiter/in
- Hochbaufacharbeiter/in
- Fachkraft für Metalltechnik - Konstruktionstechnik
- Fachkraft für Metalltechnik -Zerspannungstechnik
- Maler- und Lackierer/in
- Friseur/in
Ziel der Maßnahme ist der Erwerb eines Berufsschulabschlusses in Teilzeit. Durch die intensive Unterstützung und Qualifizierung der Teilnehmenden soll die Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung erfolgen. Der Berufsabschluss ist durch die Landesbehörde (Kammer, IHK oder HWK) zu belegen.
Kreis Recklinghausen Kreis Recklinghausen
Arbeitsmarktdienstleistung:
Leistungsgegenstand der am 13.10.2021 vergebenen Maßnahme nach § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. §§ 81, 83 - 87, 111a, 131a, 131b SGB III ist die Durchführung einer beruflichen Qualifizierung in gewerblich-technischen Berufsfeldern mit dem Förderziel "Eingliederung in den Arbeitsmarkt und Erwerb eines qualifizierten Berufsabschlusses". Diese sind:
- Fachkraft Lagerlogistik
- Fachlagerist/in
- Maurer/in
- Beton- und Stahlbetonbauer/in
- Zimmerer/in
- Fliesen-, Platten- und Mosaikleger/in
- Stuckateur/in
- Ausbaufacharbeiter/in
- Hochbaufacharbeiter/in
- Fachkraft für Metalltechnik - Konstruktionstechnik
- Fachkraft für Metalltechnik -Zerspannungstechnik
- Maler- und Lackierer/in
- Friseur/in
Ziel der Maßnahme ist der Erwerb eines Berufsschulabschlusses in Teilzeit. Durch die intensive Unterstützung und Qualifizierung der Teilnehmenden soll die Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung erfolgen. Der Berufsabschluss ist durch die Landesbehörde (Kammer, IHK oder HWK) zu belegen.
Teilnehmeroption (siehe 4-Teilzeitumschulung_Teil C Vertragsbedingungen § 25).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Arbeitsmarktdienstleistung: Teilzeitumschulung gewerblich-technisch
Ort: Recklinghausen
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei den in Abschnitt II unter II.1.7 und in Abschnitt V unter V.2.4 jeweils gemachten Angaben handelt es sich um fiktive Werte. Auf eine Veröffentlichung der tatsächlichen Werte wird gem. § 39 Abs. 6 VgV verzichtet.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYD3D564
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-muenster.nrw.de
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag zulässig.
Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge ist gemäß § 160 Absatz 3 dann nicht mehr rechtzeitig wenn:
- der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von zehn (10) Tagen keine Rüge gegenüber dem Vergabestelle erhoben hat,
- Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind.
Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als fünfzehn (15) Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-muenster.nrw.de