Neubau einer Rettungswache - Architektenleistungen nach § 35 Abs. 1 HOAI 2021 Referenznummer der Bekanntmachung: 40-2021-S
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Selm
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 59379
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.selm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau einer Rettungswache - Architektenleistungen nach § 35 Abs. 1 HOAI 2021
Die Stadt Selm beabsichtigt eine neue Rettungswache zu errichten.
Das Objekt soll aus zwei in sich verbundene Gebäudeteile bestehen. Zum einen aus einem Funktionsgebäude mit mindestens 4 Büros, Umkleiden für Damen und Herren, WC´s und Duschen für Damen und Herren, Schleusen, Desinfektion, medizinisches Gerät, Hausanschlußraum, Küche, Putzmittelraum, Schulungsraum, Treppenhaus, Erschließungswege und 6 Schlafräume für jeweils eine Person.
Zum anderen aus einer Fahrzeughalle mit einem größeren Fahrzeugplatz (ca. 65 m²) der gleichzeitig als Waschplatz dient, sowie 3 weitere Stellplätze für Rettungsfahrzeuge (55 m²).
Weiterhin sollten Abstellmöglichkeiten für Gasflaschen und Material (jeweils ca. 12 m²) berücksichtigt werden. Der Zugang vom Funktionsgebäude in die Fahrzeughalle sollte schnell und trocken erfolgen. Das Funktionsgebäude kann zweigeschossig geplant werden.
Die interne Kalkulation ist von einer Grundfläche für die Funktionsräume von 11 * 17 m bei zweigeschossiger Bauweise und 21,50 * 10,5 m für die Fahrzeughalle ausgegangen.
Auftragsgegenstand ist die komplette Planung nach HOAI 2021 §35 Abs. 1, Honorarzone III Basishonorarsatz, für die Rettungswache in den Leistungsphasen 1 bis 9.
59379 Selm
Die Stadt Selm beabsichtigt eine neue Rettungswache zu errichten.
Das Objekt soll aus zwei in sich verbundene Gebäudeteile bestehen. Zum einen aus einem Funktionsgebäude mit mindestens 4 Büros, Umkleiden für Damen und Herren, WC´s und Duschen für Damen und Herren, Schleusen, Desinfektion, medizinisches Gerät, Hausanschlußraum, Küche, Putzmittelraum, Schulungsraum, Treppenhaus, Erschließungswege und 6 Schlafräume für jeweils eine Person.
Zum anderen aus einer Fahrzeughalle mit einem größeren Fahrzeugplatz (ca. 65 m²) der gleichzeitig als Waschplatz dient, sowie 3 weitere Stellplätze für Rettungsfahrzeuge (55 m²).
Weiterhin sollten Abstellmöglichkeiten für Gasflaschen und Material (jeweils ca. 12 m²) berücksichtigt werden. Der Zugang vom Funktionsgebäude in die Fahrzeughalle sollte schnell und trocken erfolgen. Das Funktionsgebäude kann zweigeschossig geplant werden.
Die interne Kalkulation ist von einer Grundfläche für die Funktionsräume von 11 * 17 m bei zweigeschossiger Bauweise und 21,50 * 10,5 m für die Fahrzeughalle ausgegangen.
Auftragsgegenstand ist die komplette Planung nach HOAI 2021 §35 Abs. 1, Honorarzone III Basishonorarsatz, für die Rettungswache in den Leistungsphasen 1 bis 9.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftrag zum Neubau einer Rettungswache
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Meschede
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 59872
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.gpe-projekt.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPSYYVD565
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.