Umsetzung des Projekts Schutzkonzepte für zivilgesellschaftliche Akteur/-innen im Rahmen des Bundesprogramms Demokratie leben! in der zweiten Förderperiode Referenznummer der Bekanntmachung: BAFzA_2021_007
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bafza.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umsetzung des Projekts Schutzkonzepte für zivilgesellschaftliche Akteur/-innen im Rahmen des Bundesprogramms Demokratie leben! in der zweiten Förderperiode
Im Rahmen des Verhandlungsverfahrens ohne öffentlichen Teilnahmewettbwerb gem. § 14 Abs. 4 Nr. 1 VgVsoll die Umsetzung des Projekts Schutzkonzepte für zivilgesellschaftliche Akteur/-innen im Rahmen des Bundesprogramms Demokratie leben! in der zweiten Förderperiode vergeben werden.
Berlin, Deutschlandweit
Auftragsgegenstand
Unter Berücksichtigung bestehender Ansätze und Maßnahmen sollen Konzepte zum Schutz zivilgesellschaftlicher und ehrenamtlich Engagierter in lokalen Konflikten erarbeitet und in ausgewählten Kommunen erprobt werden. Die Ergebnisse des Modellprojekts sollen so aufbereitet werden, dass sie auch auf andere Kommunen und Regelstrukturen übertragen werden können.
Der Auftrag umfasst:
Felderhebung und Auswahl beteiligter Kommunen
die Sammlung, Sichtung und Aufbereitung bestehender Konzepte und Ansätze zum Schutz zivilgesellschaftlicher Akteur/-innen in kommunalen Konflikten,
die Auswahl und Akquise von mindestens 10 an Bedarfserhebung und Konzepterprobung teilnehmenden Kommunen in enger Abstimmung mit der wissenschaftlichen Begleitung des Handlungsbereichs „Kommune“ im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ sowie des BMFSFJ/BAFzA. Ausgewählt werden sollen Kommunen, die im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ als lokale „Partnerschaften für Demokratie“ gefördert werden, und in denen zivilgesellschaftlich und ehrenamtlich Engagierte regelmäßig Anfeindungen und Bedrohungen ausgesetzt sind. Die auszuwählenden Kommunen aus den Losen 1 und 2 können, müssen jedoch nicht deckungsgleich sein. Die Auswahl der beteiligten Kommunen kann daher unabhängig voneinander erfolgen.
Erarbeitung und Erprobung von Schutzkonzepten
eine Bedarfserhebung in den teilnehmenden Kommunen unter Einbeziehung von kommunalen bzw. regionalen Beratungsstrukturen, weiteren relevanten zivilgesellschaftlichen Akteur/-innen, den Betroffenen von Bedrohung und Anfeindungen sowie in Abstimmung mit der wissenschaftlichen Begleitung, dem BMFSFJ/BAFzA und den Ländern,
die Erarbeitung von an die ermittelten Bedarfe angepassten Schutzkonzepten unter Einbeziehung aller relevanten Akteur/-innen vor Ort. Die Schutzkonzepte sollen dabei sowohl Angebote der Beratung und Unterstützung der Betroffenen als auch kommunale Präventions- und Interventionsmaßnahmen beinhalten. Berücksichtigt werden sollen hier die Angebote der Mobilen Beratung und Betroffenenberatung sowie bewährte Ansätze aus Wissenschaft und Praxis. Betroffene von Bedrohung, Anfeindungen und Gewalt müssen in jeder Phase der Projektkonzeption und Durchführung einbezogen werden. Eingebunden werden sollen außerdem Organisationen (dazu zählen zivilgesellschaftliche Organisationen, kommunale Verwaltungen und/oder Unternehmen), deren Arbeitnehmer/-innen oder ehrenamtlich Engagierte Ziel von Bedrohungen und Anfeindungen werden. Diese Organisationen sollen in der Erfüllung ihrer Schutzverantwortung gegenüber ihren Arbeitnehmer/-innen und ehrenamtlich Engagierten/Mitgliedern gestärkt werden.
die Erprobung der Schutzkonzepte in den teilnehmenden Kommunen,
die Überarbeitung und Anpassung der Schutzkonzepte auf Grundlage der Ergebnisse der Erprobung sowie des Austausches mit anderen relevanten Akteur/-innen im Themenfeld.
Vernetzung
die Organisation, Durchführung und Nachbereitung von Vernetzungstreffen der beteiligten Kommunen untereinander und die Etablierung eines an den Bedarfen der Kommunen orientierten Systems kollegialer Beratung,
die enge Zusammenarbeit und systematische Vernetzung mit den Beratungsstrukturen, den Landes-Demokratiezentren im Bundesprogramm „Demokratie leben!“, Sicherheitsbehörden, ggf. dem/der Auftragnehmer/in aus Los 1und weiteren relevanten Akteur/-innen aus Wissenschaft und Praxis,
die Teilnahme an regelmäßigen Austauschtreffen (mindestens halbjährlich) mit BMFSFJ, BAFzA und der wissenschaftlichen Begleitung des Handlungsbereichs „Kommune“ im Bundespro-gramm „Demokratie leben“ zum Stand der Arbeit.
Öffentlichkeitsarbeit, Transfer und Qualitätssicherung
die Aufbereitung und Publikation von im Rahmen des Projekts gewonnenen Erkenntnissen, Best-Practice-Beispielen und praxistauglichen Handlungsempfehlungen, u.a. in Form eines Abschlussberichts.
die Organisation und Durchführung einer Fachveranstaltung zum Abschluss des Projekts, die sich an Wissenschaft und Praxis im Themenfeld sowie alle „Partnerschaften für Demokratie“ und weitere interessierte Kommunen richtet,
die Erarbeitung von Strategien zum Transfer in die Regelstrukturen und eine erste Umsetzung durch geeignete fachpolitische Maßnahmen unter Einbeziehung der Länder und Kommunen,
die Teilnahme an der begleitenden Evaluation des Projekts durch die wissenschaftliche Begleitung im Bundesprogramm „Demokratie leben!“. Hierfür soll die/der Auftragnehmer/-in an Erhebungen und Befragungen der Programmevaluation bzw. wissenschaftlichen Begleitung teilnehmen. Es steht dem/r Auftragnehmer/-in frei, ergänzend Maßnahmen zur Selbstevaluation durchzuführen.
Es besteht die Option der Verlängerung um ein weiteres Jahr.
Abschnitt IV: Verfahren
- Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge im Anschluss an ein nichtoffenes Verfahren
Es sind keine Teilnahmeanträge im Wege eines öffentlichen Teilnahmewettbewerbs eingegangen, so dass das Verfahren gem. § 63 Abs. 1 Nr. 4 VgV aufgehoben wurde.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Umsetzung des Projekts Schutzkonzepte für zivilgesellschaftliche Akteur/-innen im Rahmen des Bundesprogramms Demokratie leben! in der zweiten Förderperiode
Ort: Pirna
NUTS-Code: DED2 Dresden
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale
Vergabestelle des BMFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden.
Hilft das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Bundesamts für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden.
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union endet die Frist 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.