Umsetzung der Projekte Konfliktmanagement für Kommunen (Los 1) und Schutzkonzepte für zivilgesellschaftliche Akteur/-innen (Los 2) im Rahmen des Bundesprogramms Demokratie leben! in der zweiten Förderperiode Referenznummer der Bekanntmachung: BAFzA_2021_005
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bafza.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umsetzung der Projekte Konfliktmanagement für Kommunen (Los 1) und Schutzkonzepte für zivilgesellschaftliche Akteur/-innen (Los 2) im Rahmen des Bundesprogramms Demokratie leben! in der zweiten Förderperiode
Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) beabsichtigt, im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb gem. § 14 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 VgV die Umsetzung der Projekte im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ in der zweiten Förderperiode wie folgt zu vergeben:
Los 1: „Konfliktmanagement für Kommunen“
Los 2: „Schutzkonzepte für zivilgesellschaftliche Akteur/-innen“
Los 1: Konfliktmanagement für Kommunen
Deutschlandweit
Auftragsgegenstand
Mindestens 15 ausgewählte Gebietskörperschaften (Kommunen), die im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ als lokale „Partnerschaften für Demokratie“ gefördert werden, sollen qualifiziert und in der Erarbeitung von Prozessen und nachhaltigen Organisationsformen sowie Verfahren des kommunalen Konfliktmanagements begleitet und beraten werden. Hierbei sollen alle relevanten Akteur/-innen vor Ort und insbesondere die Betroffenen von Konflikten aktiv eingebunden werden.
Im Fokus des Projekts stehen Konflikte, die von demokratie- und menschenfeindlichen sowie vielfaltablehnenden Positionen geprägt sind. Beispiele hierfür sind lokale, gesellschaftlich polarisierende und öffentlich ausgetragene Konflikte; potentiell radikalisierungsfähige Protestbewegungen; durch intergenerationale Transmission befeuerte demokratiefeindliche lokale Konflikte; Konflikte um Integration und Zuwanderung, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt bedrohen sowie öffentlich und lokal geführte Konflikte um Identitätsfragen.
Die Ergebnisse des Modellprojekts sollen so aufbereitet werden, dass sie auch auf andere Kommunen und Regelstrukturen übertragen werden können.
Der Auftrag umfasst:
Auswahl teilnehmender Kommunen und Einbindung relevanter Akteur/-innen
die Auswahl und Akquise von mindestens 15 teilnehmenden Kommunen, die im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ als lokale „Partnerschaften für Demokratie“ gefördert werden. Die Auswahl erfolgt in enger Abstimmung mit der wissenschaftlichen Begleitung des „Handlungsbereichs Kommune“ im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ sowie des BMFSFJ und dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA). Ausgewählt werden sollen Kommunen, die Unterstützung bei der Bearbeitung von Konflikten benötigen, die demokratische Prinzipien sowie das friedliche Zusammenleben in Vielfalt bedrohen und untergraben.
die aktive Einbeziehung aller relevanten Akteur/-innen vor Ort (u.a. aus Zivilgesellschaft, Politik, Verwaltung, Polizei, Ordnungsbehörden, Stadtplanung etc.) bei der Analyse und Bearbeitung von Konflikten. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Einbeziehung der Betroffenenperspektive in allen Phasen der Projektkonzeption und Durchführung.
Qualifizierung teilnehmender Kommunen und relevanter Akteur/-innen
die Erarbeitung von gemeinsamen Qualitätsstandards für Kommunales Konfliktmanagement unter Berücksichtigung und Einbeziehung bereits vorliegender fachlicher Erkenntnisse und Standards,
die Konzeption und Durchführung eines Programms zur Weiterbildung von zivilgesellschaftlichen und kommunalen Akteur/-innen zu Konfliktmanagerinnen und -managern. Eine Beschränkung der Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen auf die Strukturen der „Partnerschaft für Demokratie“ ist nicht notwendig. Eine Teilnahme kann auch Dritten offenstehen (siehe Punkt 2.3 Zielgruppen).
Begleitung teilnehmender Kommunen und relevanter Akteur/-innen im Konfliktmanagement
die Analyse der zu bearbeitenden lokalen Konflikte und der bereits bestehenden Angebote zum Konfliktmanagement,
die Erarbeitung und Erprobung von Prozessen und nachhaltigen Strukturen zur schrittweisen Bearbeitung langwieriger und latenter Konflikte,
die Erarbeitung von Reaktionsplänen für den Fall akuter Krisen und deren Erprobung in Krisentrainings,
die Begleitung, Beratung und Supervision relevanter Akteur/-innen in den Kommunen bei der Bearbeitung sowohl langwieriger als auch akuter Konflikte.
Vernetzung teilnehmender Kommunen und relevanter Akteur/-innen untereinander
die Organisation, Durchführung und Nachbereitung von Vernetzungstreffen der beteiligten Kommunen untereinander und Etablierung eines an den Bedarfen der Kommunen orientierten Systems kollegialer Beratung,
die enge Zusammenarbeit und systematische Vernetzung mit den Beratungsstrukturen, den Landes-Demokratiezentren im Bundesprogramm „Demokratie leben!“, Sicherheitsbehörden, ggf. dem/der Auftragnehmer/in aus Los 2 und weiteren relevanten Akteur/-innen aus Wissenschaft und Praxis. Hierzu gehört u.a. die Organisation, Durchführung und Nachbereitung von Vernetzungstreffen. Es sollen mindestens zwei Treffen pro Vertragsjahr durchgeführt werden.
die Einrichtung eines Beirats mit Vertreter/-innen aus BMFSFJ, ggf. weiteren Ressorts, den Ländern sowie aus Wissenschaft und Praxis wird empfohlen. Die Besetzung eines Beirats soll in Abstimmung mit dem BMFSFJ/BAFzA erfolgen.
die Teilnahme an regelmäßigen Austauschtreffen (mindestens halbjährlich) mit BMFSFJ, BAFzA und der wissenschaftlichen Begleitung des Handlungsbereichs „Kommune“ zum Stand der Arbeit.
Öffentlichkeitsarbeit, Transfer und Qualitätssicherung
die Aufbereitung und Publikation von im Rahmen des Projekts gewonnenen Erkenntnissen, Best-Practice-Beispielen und praxistauglichen Handlungsempfehlungen, u.a. in Form eines Abschlussberichts.
die Organisation und Durchführung mindestens einer Fachveranstaltung zum Abschluss des Projekts, die sich an Wissenschaft und Praxis im Themenfeld sowie alle „Partnerschaften für Demokratie“ und weitere interessierte Kommunen richtet,
die Entwicklung einer Strategie zum Transfer in Regelstrukturen und eine erste Umsetzung durch geeignete fachpolitische Maßnahmen unter Einbeziehung der Länder und Kommunen,
die Teilnahme an der begleitenden Evaluation des Projekts durch die wissenschaftliche Begleitung im Bundesprogramm „Demokratie leben!“. Hierfür soll der/die Auftragnehmer/-in an Erhebungen und Befragungen der Programmevaluation bzw. wissenschaftlichen Begleitung teilnehmen. Es steht dem/r Auftragnehmer/-in frei, ergänzend Maßnahmen zur Selbstevaluation durchzuführen.
Option der Verlängerung um ein weiteres Jahr (bis 31. Dezember 2024)
Los 2: Schutzkonzepte für zivilgesellschaftliche Akteur/-innen
deutschlandweit
Auftragsgegenstand
Unter Berücksichtigung bestehender Ansätze und Maßnahmen sollen Konzepte zum Schutz zivilgesellschaftlicher und ehrenamtlich Engagierter in lokalen Konflikten erarbeitet und in ausgewählten Kommunen erprobt werden. Die Ergebnisse des Modellprojekts sollen so aufbereitet werden, dass sie auch auf andere Kommunen und Regelstrukturen übertragen werden können.
Der Auftrag umfasst:
Felderhebung und Auswahl beteiligter Kommunen
die Sammlung, Sichtung und Aufbereitung bestehender Konzepte und Ansätze zum Schutz zivilgesellschaftlicher Akteur/-innen in kommunalen Konflikten,
die Auswahl und Akquise von mindestens 10 an Bedarfserhebung und Konzepterprobung teilnehmenden Kommunen in enger Abstimmung mit der wissenschaftlichen Begleitung des Handlungsbereichs „Kommune“ im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ sowie des BMFSFJ/BAFzA. Ausgewählt werden sollen Kommunen, die im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ als lokale „Partnerschaften für Demokratie“ gefördert werden, und in denen zivilgesellschaftlich und ehrenamtlich Engagierte regelmäßig Anfeindungen und Bedrohungen ausgesetzt sind. Die auszuwählenden Kommunen aus den Losen 1 und 2 können, müssen jedoch nicht deckungsgleich sein. Die Auswahl der beteiligten Kommunen kann daher unabhängig voneinander erfolgen.
Erarbeitung und Erprobung von Schutzkonzepten
eine Bedarfserhebung in den teilnehmenden Kommunen unter Einbeziehung von kommunalen bzw. regionalen Beratungsstrukturen, weiteren relevanten zivilgesellschaftlichen Akteur/-innen, den Betroffenen von Bedrohung und Anfeindungen sowie in Abstimmung mit der wissenschaftlichen Begleitung, dem BMFSFJ/BAFzA und den Ländern,
die Erarbeitung von an die ermittelten Bedarfe angepassten Schutzkonzepten unter Einbeziehung aller relevanten Akteur/-innen vor Ort. Die Schutzkonzepte sollen dabei sowohl Angebote der Beratung und Unterstützung der Betroffenen als auch kommunale Präventions- und Interventionsmaßnahmen beinhalten. Berücksichtigt werden sollen hier die Angebote der Mobilen Beratung und Betroffenenberatung sowie bewährte Ansätze aus Wissenschaft und Praxis. Betroffene von Bedrohung, Anfeindungen und Gewalt müssen in jeder Phase der Projektkonzeption und Durchführung einbezogen werden. Eingebunden werden sollen außerdem Organisationen (dazu zählen zivilgesellschaftliche Organisationen, kommunale Verwaltungen und/oder Unternehmen), deren Arbeitnehmer/-innen oder ehrenamtlich Engagierte Ziel von Bedrohungen und Anfeindungen werden. Diese Organisationen sollen in der Erfüllung ihrer Schutzverantwortung gegenüber ihren Arbeitnehmer/-innen und ehrenamtlich Engagierten/Mitgliedern gestärkt werden.
die Erprobung der Schutzkonzepte in den teilnehmenden Kommunen,
die Überarbeitung und Anpassung der Schutzkonzepte auf Grundlage der Ergebnisse der Erprobung sowie des Austausches mit anderen relevanten Akteur/-innen im Themenfeld.
Vernetzung
die Organisation, Durchführung und Nachbereitung von Vernetzungstreffen der beteiligten Kommunen untereinander und die Etablierung eines an den Bedarfen der Kommunen orientierten Systems kollegialer Beratung,
die enge Zusammenarbeit und systematische Vernetzung mit den Beratungsstrukturen, den Landes-Demokratiezentren im Bundesprogramm „Demokratie leben!“, Sicherheitsbehörden, ggf. dem/der Auftragnehmer/in aus Los 1 und weiteren relevanten Akteur/-innen aus Wissenschaft und Praxis,
die Teilnahme an regelmäßigen Austauschtreffen (mindestens halbjährlich) mit BMFSFJ, BAFzA und der wissenschaftlichen Begleitung des Handlungsbereichs „Kommune“ im Bundesprogramm „Demokratie leben“ zum Stand der Arbeit.
Öffentlichkeitsarbeit, Transfer und Qualitätssicherung
die Aufbereitung und Publikation von im Rahmen des Projekts gewonnenen Erkenntnissen, Best-Practice-Beispielen und praxistauglichen Handlungsempfehlungen, u.a. in Form eines Abschlussberichts.
die Organisation und Durchführung einer Fachveranstaltung zum Abschluss des Projekts, die sich an Wissenschaft und Praxis im Themenfeld sowie alle „Partnerschaften für Demokratie“ und weitere interessierte Kommunen richtet,
die Erarbeitung von Strategien zum Transfer in die Regelstrukturen und eine erste Umsetzung durch geeignete fachpolitische Maßnahmen unter Einbeziehung der Länder und Kommunen,
die Teilnahme an der begleitenden Evaluation des Projekts durch die wissenschaftliche Begleitung im Bundesprogramm „Demokratie leben!“. Hierfür soll die/der Auftragnehmer/-in an Erhebungen und Befragungen der Programmevaluation bzw. wissenschaftlichen Begleitung teilnehmen. Es steht dem/r Auftragnehmer/-in frei, ergänzend Maßnahmen zur Selbstevaluation durchzuführen.
Option der Verlängerung um ein weiteres Jahr (bis 31. Dezember 2024)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1: Konfliktmanagement für Kommunen
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 2: Schutzkonzepte für zivilgesellschaftliche Akteur/-innen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a. Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes durchgeführt.
b. Kosten für die Bewerbung, Angebotserstellung, eventuelle Präsentation und Verhandlungsrunden werden nicht erstattet.
c. Der Auftraggeber behält sich die Durchführung einer Verhandlungsrunde vor. Das erste Angebot ist verbindlich.
d. Es wird darauf hingewiesen, dass zunächst ein Teilnahmeantrag (Anlage der zur Verfügung gestellten Unterlagen) unter Beifügung der unter den Punkten III.1.1 bis III.1.3 der Bekanntmachung geforderten Nachweise und Erklärungen zu stellen ist.
e. Ergänzende Unterlagen können unter der in Punkt I.3 genannten URL heruntergeladen werden.
f. Fragen sind bis zum 24.06.2021 12:00 Uhr ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) einzureichen. Die Fragen und Antworten werden allen Bewerbern/Bewerberinnen in anonymisierter Form auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes zur Verfügung gestellt.
g. Eventuelle weitere Informationen, z. B. Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen, Bieterfragen und Antworten, werden schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes eingestellt.
h. Die Bewerber/Bewerberinnen sind verpflichtet, sich regelmäßig zu informieren, ob die Vergabeunterlagen aktualisiert worden sind.
i. Teilnahmeanträge können ausschließlich auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) abgegeben werden.
j. Teilnahmeanträge, die auf dem Post- bzw. Botenweg, per E-Mail oder Fax eingehen, müssen ausgeschlossen werden.
k. Die Geltendmachung eigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch den Bewerber / die Bewerberin bzw. den Bieter / die Bieterin führen zum Ausschluss.
l. Mit Abgabe des Teilnahmeantrages unterliegen nicht berücksichtigte Bewerber/Bewerberinnen den Bestimmungen des § 62 VgV.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden.
Hilft das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Bundesamts für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden.
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union endet die Frist 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.