Neubau Gesamtschule Rosenhöhe - Projektsteuerungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 100.31-5335 EX
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33602
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bielefeld.de/de/rv/bgn/sus/
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Gesamtschule Rosenhöhe - Projektsteuerungsleistungen
Die Stadt Bielefeld beabsichtigt für die Gesamtschule Rosenhöhe folgende bauliche Maßnahmen:
1. Neubau der Sekundarstufe II (ca. 3.400qm netto) für ca. 231 Schülerinnen und Schüler und einer Zweifachsporthalle (ca. 1.270 m² netto) für Schul- und Vereinssport auf dem Schulcampus
An der Rosenhöhe.
Für die Neubauplanungen besteht der Anspruch aus den politischen Gremien, durch nachhaltige und wirtschaftliche Bauweise eine Zertifizierung gemäß der Bewertungsgrundlage für
nachhaltiges Bauen (BNB) mit dem Standard "Silber" zu erreichen.
Vor Baubeginn steht der Abriss der vorhandenen abgängigen Sporthalle und zweier ehemaliger Hausmeisterhäuser, die seit mehreren Jahren für zwei internationale Vorklassen als Lernort
genutzt werden. Für die beiden Klassen muss eine Interimslösung, bestehend aus Holzmodulen, auf dem Campus errichtet werden.
2. Umbau (Einrichtung von Clustern, Talentschule) und Sanierung der Sekundarstufe I für ca. 661 Schülerinnen und Schüler.
Die Maßnahmen haben zur Folge, dass die gesamte Sekundarstufe I übergangsweise in die Marktschule (ehemalige Hauptschule in ca. 1,2 km Entfernung) als Ausweichquartier umziehen muss.
3. Einbau einer Seilnetzkonstruktion in den Innenhof des Gebäudes der Sekundarstufe I.
Ziel ist es, die gesamte Schule an einem Standort unterzubringen. Die Maßnahmen beinhalten ein Investitionsvolumen von [Betrag gelöscht] EUR.
Für den Neubau der Sek II und der Sporthalle sind bereits ein Objektplaner, ein Außenanlagenplaner sowie die Fachplaner für TGA HLS/Elektro, Tragwerksplanung und Brandschutz beauftragt. Die Bearbeitung der Planung befindet sich derzeit in LPH 2.
Der Abbruch der vorh. Gebäude wird durch den ISB betreut. Ein VgV-Verfahren für die Umplanung der SEK I sowie des notwendigen Ausweichquartiers ist noch durchzuführen.
Die Fertigstellung aller Maßnahmen inkl. aller Umzüge und des Rückbaus der Interimsbauten soll bis Februar 2026 erfolgen. Der ausgelobte Auftrag für die Projektsteuerungsleistungen umfasst alle Teilprojekte der gesamten Maßnahme über die gesamte Projektlaufzeit.
Gesamtschule Rosenhöhe An der Rosenhöhe 1 33647 Bielefeld
1. Leistungsbild Projektsteuerung
Gegenstand des Vergabeverfahrens sind die Projektsteuerungs-leistungen zu dem Neubauvorhaben der Sekundarstufe II und der 2-fach-Sporthalle an der Gesamtschule Rosenhöhe einschließlich aller kollateralen Maßnahmen.
2. Stufenweise Beauftragung
Die Beauftragung der Leistungen erfolgt stufenweise. Die einzelnen Stufen werden wie folgt definiert:
Stufe A Projektvorbereitung
Stufe B Planung
Stufe C Ausführungsvorbereitung
Stufe D Ausführung
Stufe E Projektabschluss
Beauftragt werden zunächst nur die Leistungen der Stufe A:
- Organisation, Information, Koordination und Dokumentation (handlungsbereichsübergreifend)
- Qualitäten und Quantitäten
- Kosten und Finanzierung
- Termine, Kapazitäten und Logistik
- Verträge und Versicherungen
Es gilt das TVgG NRW. Die Besonderen Vertragsbedingungen der Stadt Bielefeld zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW werden Vertragsbestandteil.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubau Gesamtschule Rosenhöhe - Projektsteuerungsleistungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40237
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bewerbergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung, in der alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft aufgeführt sind, mit folgendem Inhalt vorzulegen: Die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall wird erklärt. Der für die Durchführung des Vertrages
und die rechtsverbindliche Vertretung aller Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber bevollmächtigte Vertreter wird benannt. Die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder wird
bestätigt.
Es wird darauf hingewiesen, dass Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft unzulässig sind und in der Regel zur Nichtberücksichtigung aller betroffenen Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren führen.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDZ98AZ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der o.a. Vergabekammer Westfalen
gestellt werden, solange ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter schriftlich
über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat (§ 134 GWB). Den Bewerber/Bieter trifft folgende Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 GWB:
"Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragstelle den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB
bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt."