Projektmanagement- und Unterstützungsleistungen für das SAP-Rollout im Projekt my.NRW - Angebotsphase Referenznummer der Bekanntmachung: 21-3310500015
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40476
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.it.nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Projektmanagement- und Unterstützungsleistungen für das SAP-Rollout im Projekt my.NRW - Angebotsphase
Auftragsgegenstand sind auf Grundlage einer Rahmenvereinbarung zu erbringende Projektmanagement- und Unterstützungsleistungen für das SAP-Rollout für circa 550 Dienststellen der Landesverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen im Projekt "my.NRW". Die Rahmenvereinbarung wird mit zwei Vertragspartnern - einem Hauptauftragnehmer und einem nachrangigen Auftragnehmer - abgeschlossen.
Land Nordrhein-Westfalen. Die Projektmanagement- und Unterstützungsleistungen sind grundsätzlich in den obersten, oberen und mittleren Landesbehörden, in den Landesbetrieben sowie einzelnen Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen zu erbringen. Nur in Ausnahmefällen sind Remote-Leistungen zulässig.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind Projektmanagement- und Unterstützungsleistungen für das SAP-Rollout für circa 550 Dienststellen der Landesverwaltung des Landes NRW im Projekt "my.NRW". Das SAP-Rollout soll im vierten Quartal des Jahres 2021 beginnen und bis Ende 2025 abgeschlossen sein. Optional kann das SAP-Rollout zweimal um jeweils ein Jahr, d.h. maximal bis Ende des Jahres 2027, verlängert werden.
Die Projektmanagement- und Unterstützungsleistungen werden auf Grundlage einer Rahmenvereinbarung gemäß § 21 VgV abgerufen, die mit zwei Auftragnehmern - einem Hauptauftragnehmer und einem nachrangigen Auftragnehmer - abgeschlossen wird. Dabei werden die Leistungen aus der Rahmenvereinbarung vorrangig von dem Hauptauftragnehmer abgerufen. Nur für den Fall, dass der Hauptauftragnehmer die abgerufenen Leistungen endgültig nicht, nicht vollständig oder nicht ordnungsgemäß erbringen kann, wird der Auftraggeber die nicht oder nicht ordnungsgemäß erbrachten Leistungen ersatzweise von dem nachrangigen Auftragnehmer abrufen.
Abrufberechtigte sind neben dem Auftraggeber die obersten, oberen und mittleren Landesbehörden, die Landesbetriebe sowie einzelne Hochschulen des Landes NRW.
Nach derzeitiger Planung erfolgt das SAP-Rollout im Rahmen von circa 46 einzelnen Rolloutprojekten. Der Auftraggeber schätzt den Gesamtbedarf der vertraglichen Leistungen auf insgesamt 17.700 Personentage, bezogen auf die Mindestlaufzeit der Rahmenvereinbarung bis Ende 2025. Im Fall einer Verlängerung des Leistungszeitraums der Rahmenvereinbarung erweitert sich das Auftragsvolumen der Beratungsleistungen für die Jahre 2026 und 2027 um geschätzt je 1.000 Personentage. Der maximal abrufbare Leistungsumfang aus der Rahmenvereinbarung beträgt (unabhängig von der Ausübung der Optionen) 21.000 Personentage.
Der Auftraggeber hat das Recht, die Rahmenvereinbarung zwei Mal um jeweils ein weiteres Jahr (also längstens bis zum 31. Dezember 2027) zu verlängern.
Im Falle einer Verlängerung des Leistungszeitraums der Rahmenvereinbarung erweitert sich das geschätzte Auftragsvolumen der Projektmanagement- und Unterstützungsleistungen von 17.700 Personentage für jedes Jahr (2026 und 2027) um geschätzt 1.000 Personentage. Das maximale Abrufkontingent von 21.000 Personentagen ändert sich hierdurch nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPNYDRD06U
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Gem. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Antrag auf Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.