IT Betrieb der HIL GmbH - Interimsvergabe

Bekanntmachung vergebener Aufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit

Dienstleistungen

Richtlinie 2009/81/EG

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber

I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)

Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Zu Händen von:[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]

Internet-Adresse(n):

Elektronischer Zugang zu Informationen: https://vergabe.hilgmbh.de/VMPSatellite/notice/CXP7YYRYD3V

I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
Sonstige: Inhousegesellschaft des Bundes
I.3)Haupttätigkeit(en)
Verteidigung
I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein

Abschnitt II: Auftragsgegenstand

II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags
IT Betrieb der HIL GmbH - Interimsvergabe
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung
Dienstleistungen
Dienstleistungskategorie Nr 13: Datenverarbeitung und verbundene Tätigkeiten
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: HIL Heeresinstandsetzungslogistik GmbH
Josef-Wirmer-Straße 2-8
53123 Bonn
NUTS-Code
II.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
II.1.4)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens:
Gegenstand der Beauftragung ist die übergangsweise Betreuung des gesamten IT-Betriebes sowie der Abschluss der Transition auf den neuen IT-Dienstleister im Zeitraum 01.01.2022 bis 30.06.2022.
II.1.5)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)

72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung

II.2)Endgültiger Gesamtauftragswert
II.2.1)Endgültiger Gesamtauftragswert
Wert: [Betrag gelöscht] EUR
ohne MwSt

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne Auftragsbekanntmachung
Begründung der Auftragsvergabe ohne vorherige Auftragsbekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl.)
Richtlinie 2009/81/EG
1) Begründung der Wahl des Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Auftragsbekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union gemäß Artikel 28 der Richtlinie 2009/81/EG
Alle Angebote, die im Anschluss an ein offenes Verfahren, ein nicht offenes Verfahren oder einen wettbewerblichen Dialog abgegeben wurden, waren nicht ordnungsgemäß oder unannehmbar. Es wurden lediglich die Bieter an den Verhandlungen beteiligt, die die qualitativen Eignungskriterien erfüllten: nein
Die Fristen des nicht offenen Verfahren und des Verhandlungsverfahrens mit vorheriger Auftragsbekanntmachung sind mit der krisenbedingten Dringlichkeit nicht vereinbar: nein
Zwingende Dringlichkeit im Zusammenhang mit Ereignissen, die der öffentliche Auftraggeber / der Auftraggeber nicht voraussehen konnte und die den strengen Bedingungen der betreffenden Richtlinie genügen: nein
Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Bieter ausgeführt werden: technische Gründe
Auftrag betrifft andere als die in Artikel 13 der Richtlinie 2009/81/EG genannten Forschungs- und Entwicklungsleistungen: nein
Die betreffenden Erzeugnisse werden gemäß den in der Richtlinie genannten Bedingungen ausschließlich für Forschungs-, Versuchs-, Untersuchungs- oder Entwicklungszwecke hergestellt: nein
Zusätzliche Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen, deren Beschaffung den strengen Vorschriften der Richtlinie genügt: nein
Lieferung von Waren, die an einer Warenbörse notiert und gekauft werden: nein
Neue Bauleistungen/Dienstleistungen, die in der Wiederholung gleichartiger Bau- oder Dienstleistungen bestehen und die gemäß den strengen Vorschriften der Richtlinie vergeben werden: nein
Auftrag betrifft die Erbringung von Luft- und Seeverkehrsdienstleistungen für im Ausland stationierte oder zu stationierende Streitkräfte eines Mitgliedstaats und genügt den strengen Vorschriften der Richtlinie: nein
Damit die Betreuung des IT-Betriebes möglichst zeitnah von dem zukünftigen Dienstleister übernommen werden kann, können die weitere Betreuung des IT-Systems und die Fortführung der Transition nur vom bisherigen Dienstleister durchgeführt werden. Die Daten befinden sich derzeit auf den Servern des bisherigen Dienstleisters Datagroup und sind essenzieller Bestandteil der Leistung "Betreuung IT-Betrieb". Sollte ein anderes Unternehmen als der bisherige Dienstleister die Betreuung des IT-Betriebes bis zur Übernahme durch den neuen Dienstleister durchführen, wäre - neben den Fristen für das entsprechende Vergabeverfahren - die Transition des IT-Systems hierfür Voraussetzung. Diese würde einen Zeitraum von 11 Monaten benötigen. Es ist also mit keinem anderen Unternehmen schneller möglich, die Betreuung des IT-Betriebes durch den neuen Dienstleister herzustellen, als mit der Fa. Datagroup. Daher kommt nur diese für die übergangsweise Fortführung der Betreuung des IT-Betriebes und die Beendigung der bereits begonnenen Transition in Frage.
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriterien
Niedrigster Preis
IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wurde durchgeführt: nein
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber
HIL_AU_AB_037 Interimsvergabe
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
nein

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr: HIL_AU_AB_037 Interimsvergabe Bezeichnung: IT Betrieb der HIL GmbH - Interimsvergabe
V.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
1.11.2021
V.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
V.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde

Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Siegburg
Postleitzahl: 53721
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]

V.4)Angaben zum Auftragswert
Endgültiger Gesamtauftragswert:
Wert: [Betrag gelöscht] EUR
ohne MwSt
V.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Es können Unteraufträge vergeben werden: nein

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.2)Zusätzliche Angaben:
Bekanntmachungs-ID: CXP7YYRYD3V
VI.3)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.3.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]

VI.3.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
VI.3.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
29.11.2021

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