Einsatzshirt, flammhemmend, BPOL Referenznummer der Bekanntmachung: B 23.12 - 0679/20/VV : 2
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]2
Fax: [gelöscht]312
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Einsatzshirt, flammhemmend, BPOL
Einsatzshirt, flammhemmend, BPOL
Einsatzshirt, flammhemmend, staubgrau, BPOL
Höchstmenge:
4.800 Stück
Die Festbestellmenge umfasst
1.200 Stück
Weitere Bestellungen und/oder Abrufe aus
Rahmenvereinbarung
3.600 Stück
Es besteht keine Abnahmeverpflichtung über die
Festbestellmenge hinaus.
Einsatzshirt, flammhemmend, dunkelblau, BPOL
Höchstmenge:
7.380 Stück
Die Festbestellmenge umfasst
1.980 Stück
Weitere Bestellungen und/oder Abrufe aus
Rahmenvereinbarung
5.400 Stück
Es besteht keine Abnahmeverpflichtung über die
Festbestellmenge hinaus.
Einsatzshirt, flammhemmend, partieller UV-/Vektorenschutz, BPOL
Höchstmenge:
4.800 Stück
Die Festbestellmenge umfasst
1.200 Stück
Weitere Bestellungen und/oder Abrufe aus
Rahmenvereinbarung
3.600 Stück
Es besteht keine Abnahmeverpflichtung über die
Festbestellmenge hinaus.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Angebotsmuster, welche im Dokument "Hinweise für dieses
Verfahren und besondere Bewerbungsbedingungen" gefordert
werden, sind auf dem Postwege bis zum Ablauf der
Angebotsfrist einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.