Mobile Datenerfassung der Firma medDV Referenznummer der Bekanntmachung: 107/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Höxter
NUTS-Code: DEA44 Höxter
Postleitzahl: 37671
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]0
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-hoexter.de
Abschnitt II: Gegenstand
Mobile Datenerfassung der Firma medDV
Der Kreis Höxter ist Träger des Rettungsdienstes im Kreisgebiet und betreibt 6 Rettungswachen. Die Rettungswache in Höxter wird von der Stadt betrieben.
Los 1 - Kreis Höxter
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Auftragserteilung für Los 1 erfolgt durch den Kreis Höxter. In dieser Ausschreibung geht es um Hard-, Software und Schulungen. Die Schulungen finden für den Kreis und die Stadt gemeinsam statt. Außerdem sollen mit beiden Auftragnehmern einzeln Serviceverträge für die nächsten 5 Jahre abgeschlossen werden. Der Kreis Höxter stattet insgesamt 17 RTW, 7 NEF und 9 KTW aus. Weitere Informationen sind dem Leistungsverzeichnis für Los 1 zu entnehmen.
Los 2 - Stadt Höxter
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Auftragserteilung für Los 2 erfolgt durch die Stadt Höxter. In dieser Ausschreibung geht es um Hard-, Software und Schulungen. Die Schulungen finden für den Kreis und die Stadt gemeinsam statt. Außerdem sollen mit beiden Auftragnehmern einzeln Serviceverträge für die nächsten 5 Jahre abgeschlossen werden. Die Stadt Höxter stattet 3 RTW und 2 KTW aus. Weitere Informationen sind dem Leistungsverzeichnis für Los 2 zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1 - Kreis Höxter
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 2 - Stadt Höxter
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Vergabeunterlagen müssen überarbeitet werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.