Generalsanierung MOH Sporthalle - Planungsleistung Technische Ausrüstung Referenznummer der Bekanntmachung: RGM-2021-015
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hückeswagen
NUTS-Code: DEA2A Oberbergischer Kreis
Postleitzahl: 42499
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hueckeswagen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalsanierung MOH Sporthalle - Planungsleistung Technische Ausrüstung
Planungsleistung Technische Ausrüstung, LPH 1-9 nach HOAI 2021, zur Generalsanierung (energetischen Sanierung, brandschutztechnischen Ertüchtigung und Schadstoffsanierung) der Sporthalle der Montanus-Hauptschule in Hückeswagen.
Schloss-Stadt Hückeswagen Auf`m Schloß 1 42499 Hückeswagen Sporthalle
Weststraße 37- 39
42499 Hückeswagen
Planungsleistung Technische Ausrüstung, LPH 1-9 nach HOAI 2021, zur Generalsanierung (energetischen Sanierung, brandschutztechnischen Ertüchtigung und Schadstoffsanierung) der Sporthalle der Montanus-Hauptschule in Hückeswagen.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Es werden mit Vertragsabschluss zunächst nur die
Leistungsphasen 1 bis 3 beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen sollen optional (stufenweise)
später beauftragt werden. Die Einzelheiten zu dieser optionalen Beauftragung, insbesondere zur
Art und Weise einer möglichen Weiterbeauftragung, sind den Bestimmungen in § 3 des
Ingenieurvertrages zu entnehmen. Ein Anspruch auf Folgebeauftragung besteht nicht. Die
Folgebeauftragung ist für den Fall, dass das Vorhaben ohne grundlegende Veränderungen und
im Rahmen der kalkulierten Kosten weiter durchgeführt werden kann, aber beabsichtigt.
Der Auftragnehmer hat zu den jeweils stufenweise beauftragten Leistungsphasen sämtliche
Grundleistungen zu erbringen, und zwar unabhängig davon, ob ihre Erbringung aus Sicht des
Auftragnehmers für den vertraglich geschuldeten Erfolg notwendig ist oder nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Keine Auftragsvergabe (Aufhebung)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXT2YY5YYCB
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50606
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50606
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Nach § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50606
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html