Shuttle-Service zwischen den Standorten der NRW.BANK in Düsseldorf Referenznummer der Bekanntmachung: 342-003357-00-101-79520
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40213
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]5
Fax: [gelöscht]6
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nrwbank.de
Abschnitt II: Gegenstand
Shuttle-Service zwischen den Standorten der NRW.BANK in Düsseldorf
Shuttle-Service zwischen den Standorten der NRW.BANK in Düsseldorf
NRW.BANK AöR Kavalleriestraße 22 40213 Düsseldorf Die Shuttle-Service-Route befindet sich zwischen den Standorten der NRW.BANK Kavalleriestraße 22 in 40213 Düsseldorf, Ernst-Gnoß-Straße 25 in 40219 Düsseldorf und Herzogstraße 15 in 40217 Düsseldorf.
Beschaffungsgegenstand ist ein Dienstleistungsauftrag über die Beförderung von jeweils bis zu acht Personen (Mitarbeiter der NRW.BANK und Mitarbeiter externer Dienstleister) zwischen den Standorten der NRW.BANK Kavalleriestraße 22 in 40213 Düsseldorf, Ernst-Gnoß-Straße 25 in 40219 Düsseldorf und Herzogstraße 15 in 40217 Düsseldorf in Form eines Shuttle-Services und den gleichzeitigen Transport von verschlossenen Kunst-stoffwannen in zweierlei Größen. Dabei kommen fortlaufend jeweils zwei Shuttles zur ausschließlichen Nutzung durch die NRW.BANK zum Einsatz. Der Shuttle-Service ist für jedes Shuttle gleichbleibend auf einer festgelegten, gleichbleibenden Route durchzuführen, die die Standorte der NRW.BANK in der Kavalleriestraße 22 in 40213 Düsseldorf, in der Ernst-Gnoß-Straße 25 in 40219 Düsseldorf und in der Herzogstraße 15 in 40217 Düsseldorf miteinander verbindet.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40547
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://blueline-buchholz.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, ist die Eigenerklärung zum Ausschluss von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB gemäß Vordruck 04: Nichtvorliegen von Ausschlussgründen abzugeben (bei Bietergemeinschaften
vorzulegen für jedes Mitglied).
b) Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist. Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vertragsverfahren an einer wettbewerbsbeschränkenden Absprache beteiligen, werden ausgeschlossen. Unter bestimmten Voraussetzungen sind Vereinbarun-gen zwischen Unternehmen bzw. die Bildung von Mittelstandskartellen von § 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) freigestellt. Die Voraussetzungen ergeben sich aus den §§ 2, 3 GWB.
Bekanntmachungs-ID: CXPNYH5D0R6
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 GWB
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.