Erbringung individueller Lernförderung im Rahmen der Bildungsgutscheine des Aktionsprogramms "Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche" Referenznummer der Bekanntmachung: Lernförderung Bildungsgutscheine Aufholen nach Corona
Bekanntmachung eines Qualifizierungssystems – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DEA11
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40221
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.schulministerium.nrw.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Erbringung individueller Lernförderung im Rahmen der Bildungsgutscheine des Aktionsprogramms "Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche"
40221 Nordrhein-Westfalen
Das Land NRW, vertreten durch das Ministerium für Schule und Bildung (MSB), setzt das "Aktionsprogramm Ankommen und Aufholen" um. Im Rahmen dieses Programms werden Schulen darin unterstützt, die Folgen der Corona-Pandemie (Lernrückstände) so gut wie möglich aufzuarbeiten und auszugleichen. In den Jahren 2021 und 2022 werden im Rahmen des Programms Mittel für schulische und außerschulische Bildungs-, Förder- und Freizeitangebote sowie für zusätzliches Personal zur Verfügung stehen.
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Im Rahmen der Umsetzung des Programmbausteins "Extra-Geld" beabsichtigt das MSB, über die Schulen Bildungsgutscheine an ausgewählte Schülerinnen und Schüler in Nordrhein-Westfalen auszugeben. Bildungsgutscheine können im Rahmen der individuellen Förderung durch die Lehrkräfte an einzelne Schülerinnen und Schüler vergeben werden, die über bestehende Angebote nicht ausreichend gefördert werden können. Sie können bei zugelassenen Bildungsanbietern eingelöst werden. Die Ausgabe der Bildungsgutscheine erfolgt durch die Schulen in Nordrhein-Westfalen. Weitere Informationen zum Baustein "Extra-Geld" finden Sie im Bildungsportal unter: https://www.schulministerium.nrw/extra-geld.
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Die für den Abruf der Bildungsgutscheine benötigten außerschulischen Förderangebote sollen durch die zukünftigen Vertragspartner einer Rahmenvereinbarung erbracht werden. Eine Auswahlentscheidung wird nicht getroffen, vielmehr ist jedes Unternehmen, das nachweisbar die in dieser Bekanntmachung festgelegten Mindestbedingungen erfüllt und sich vorbehaltlos zur Erfüllung der Anforderungen gem. Leistungsbeschreibung und Vertrag bereit erklärt, zur Rahmenvereinbarung zugelassen und tritt dieser bei. Die Schülerinnen und Schüler können die Bildungsgutscheine bei Bildungsanbietern, die zur Rahmenvereinbarung zugelassen wurden, einlösen. Weitere Informationen zur Ausgabe und zum Einlösen der Bildungsgutscheine sind in der Leistungsbeschreibung enthalten.
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Die einzelnen Schülerinnen und Schüler entscheiden selbst, ob oder bei welchem zugelassenen Bildungsanbieter sie die Lernförderung in Anspruch nehmen möchten. Die Auswahl der Bildungseinrichtungen durch die Schülerinnen und Schüler wird nicht gesteuert, so dass keine Verpflichtung zum Abruf aus dem Rahmenvertrag besteht. Der Abruf ist durch das dem jeweiligen zuständigen Schulträger zugewiesene Budget begrenzt. Insofern kann das MSB den Rahmenvertragspartnern kein Abruf dem Grunde oder der Höhe nach garantieren. Eine Vergütung erfolgt für die von Schülerinnen und Schülern tatsächlich wahrgenommenen Lerneinheiten.
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Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit bis zum 31. März 2023, wobei die Pflicht der Rahmenvertragspartner zur Durchführung der Bildungsangebote mit Ablauf des 31. Dezember 2022 endet. Der Zeitraum zwischen dem 31. Dezember 2022 und dem Ende der Rahmenvereinbarung am 31. März 2023 dient der Abrechnung der bis Ende Dezember 2022 erbrachten Leistungen.
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Auf die unter Ziffer VI.3) dargestellten Zusätzlichen Angaben wird hingewiesen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Alle Nachweise und Erklärungen sind mit dem Ersuchen um Beitritt zur Rahmenvereinbarung vorzulegen; fehlende Nachweise und Erklärungen können nachgefordert werden. Eine Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend. Der Auftraggeber behält sich vor, für die zum Vertragsbeitritt notwendige abschließende Prüfung Nachweise der zuständigen Stellen zu verlangen, die bestätigen, dass die gemachten Erklärungen und Nachweise wahrheitsgemäß abgegeben / eingereicht worden sind. Die im Folgenden geforderten Erklärungen und Nachweise sind von der Bewerberin oder vom Bewerber und bei Bewerbergemeinschaften jeweils von allen Mitgliedern vorzulegen. Ausländische Anbieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde / Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen, was durch eine beglaubigte Übersetzung geschehen muss.
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Folgende Eigenerklärungen und Nachweise sind erforderlich:
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Soweit zutreffend: Bewerbergemeinschaftserklärung. Hierfür ist das Formular I "Erklärung der Bewerbergemeinschaft" zu verwenden.
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Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB. Diese Erklärungen können durch die Abgabe des den Vergabeunterlagen beigefügten Formulars II "Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit" erbracht werden.
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Erklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG. Hierfür ist das Formular III "Erklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG" zu verwenden.
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Eigenerklärung, dass die Bewerberin oder der Bewerber eine Haftpflichtversicherung, sofern einschlägig in Form einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen in Höhe von 3 Mio. EUR für Personenschäden, 1,5 Mio. EUR für Sachschäden und 1,5 Mio. EUR für Vermögensschäden pro Versicherungsfall hat bzw. im Auftragsfall unverzüglich abschließen wird. Bei mehreren Schadensfällen müssen Versicherungssummen von jeweils mindestens 10 Mio. EUR zur Verfügung stehen. Hierzu ist das Formular IV "Erklärung zu der Haftpflichtversicherung" zu verwenden.
Teilnahmebedingungen
Alle Bietenden müssen Erfahrung in der Kooperation mit Schulen oder im Bereich der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, insbesondere im Bildungsbereich, haben, nachzuweisen durch eine Eigenerklärung zu entsprechenden Referenzen (Formular V), sowie mindestens die folgenden Teilnahmebedingungen erfüllen:
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- Bei der Bieterin oder dem Bieter handelt es sich um eine organisierte Anbieterin oder einen organisierten Anbieter außerschulischer Bildungsleistungen für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 13, dies kann beispielsweise nachgewiesen werden durch Vorlage der Vereinssatzung, der Stiftungssatzung, den Beleg über eine Umsatzsteuerbefreiung gem. § 4 Nr. 21 a UStG, einen Handelsregisterauszug oder eine selbst zu erstellende Eigenerklärung. Der Begriff "Anbieter" ist weit zu verstehen und kann beispielsweise Vereine, Nachhilfeinstitute, Nachmittagsschulen, Stiftungen, Anbietende für Teilhabeassistenz, Schulbegleitung und Inklusionshilfe und Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer wie z. B. selbständige Lerntherapeutinnen und Lerntherapeuten erfassen; nicht hiervon erfasst sind Privatpersonen.
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- Die Bietenden verpflichten sich, für die Durchführung der Lerneinheiten ausschließlich qualifiziertes Personal für die außerschulische individuelle Förderung einzusetzen und die angemessene Befähigung der eingesetzten Personen durch die Sichtung von Hochschul- und Arbeitszeugnissen und/oder gleichwertige Nachweise von Lehrerfahrung wie tätigkeitsbezogene Nachweise für die Grundqualifikation in Diagnostik und Methoden gezielter Lernförderung oder Nachweise über eine Tätigkeit als Ausbilderin oder Ausbilder der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung für den Einsatz im berufsbezogenen Lernbereich bei ÜBL-Trägern (Überbetriebliche Ausbildung) zu überprüfen. Die Bietenden verpflichten sich, keine Schülerinnen und Schüler für die Durchführung von Lerneinheiten einzusetzen. Hierfür ist Formular VI zu verwenden.
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- Die Bietenden stellen sicher, dass für sämtliche von ihnen mit der Leistungserbringung betrauten Personen im Bedarfsfall ein eintragsfreies erweitertes Führungszeugnis vorgelegt werden kann. Dies ist durch eine entsprechende Eigenerklärung der Bieterin oder des Bieters zu versichern. Hierfür ist Formular VII zu verwenden.
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- Die Bietenden verpflichten sich, die für die Leistungserbringung vorgesehenen Personen ordnungsgemäß auf Grundlage eines beidseitig unterschriebenen Arbeits- oder Honorarvertrages und unter Wahrung der Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Erfüllung der Verpflichtungen zur Tariftreue und Mindestentlohnung zu beschäftigen. Hierfür ist Formular VIII zu verwenden.
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- Die Bietenden verpflichten sich, die Anforderungen der Leistungsbeschreibung, der Qualitätskriterien und der Rahmenvereinbarung zu erfüllen. Hierfür ist Formular IX zu verwenden. Zusätzlich ist eine von der Bieterin oder dem Bieter ausgefüllte und unterzeichnete Fassung der Rahmenvereinbarung einzureichen.
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- Die Bietenden bestätigen, dass die Leistungserbringung in Unterrichtsräumen mit der notwendigen Ausstattung erfolgt, die (1) den baurechtlichen Anforderungen, insbesondere in Bezug auf den Brandschutz, entsprechen, (2) für die Nutzung durch Kinder und Jugendliche geeignet sind und (3) eine Nutzung unter Wahrung der pandemiebedingten Hygienebedingungen ermöglichen (insbesondere Abstand, Lüften). Hierfür ist Formular X zu verwenden.
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- Die Bietenden bestätigen, dass sie die Besonderen Vertragsbedingungen zur Einhaltung des MiLoG einhalten werden. Hierfür ist Formular XI zu verwenden.
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- Die Bietenden bestätigen, dass sie die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Erfüllung der Verpflichtungen zur Tariftreue und Mindestentlohnung einhalten werden. Hierfür ist Formular XII zu verwenden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das vorliegende Verfahren unterfällt nicht dem Anwendungsbereich des Vergaberechts, insbesondere nicht der Vergaberichtlinie 2014/24/EU oder des GWB oder der VgV oder der UVgO oder der SektVO, weil das MSB keine Auswahlentscheidung trifft, sondern jedem geeigneten Anbieter den Zugang zum Rahmenvertrag ermöglicht. Vorliegend findet daher kein Offenes Verfahren oder ein anderes Vergabeverfahren gemäß §§ 14-19 VgV oder §§ 8-14 UVgO oder § 48 SektVO statt. Entgegenstehende Angaben, insbesondere im Bereich der eVergabeplattform, sind ggf. technisch bedingt und unbeachtlich. Eine weitergehende Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht direkt aus dem AEUV und aus der einschlägigen Rechtsprechung des EuGH folgen, ist damit nicht verbunden.
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Unter Vorgabe einheitlicher Vertragsbedingungen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird die Rahmenvereinbarung mit allen die Teilnahmebedingungen (s. o.) erfüllenden und interessierten Bietenden abgeschlossen. Alle Bietenden, welche die Teilnahmebedingungen (s. o.) erfüllen beziehungsweise nachweisen, sowie die vorgegebenen Vertragsinhalte akzeptieren und dies jeweils durch Angebotsabgabe dokumentieren, treten durch Vorlage eines Beitrittsgesuchs, nach erfolgreicher Prüfung dieses Beitrittsgesuchs, als Rahmenvertragspartner bei. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss erfolgt für alle Rahmenvertragspartner zu den gleichen Bedingungen. Individuelle Verhandlungen werden nicht geführt; es gelten einheitliche Konditionen, s. Vertrag, Leistungsbeschreibung und Qualitätskriterien. Die vorgegebene Vergütung ist zu akzeptieren.
Bekanntmachungs-ID: CXPNYHNDCG5
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Das vorliegende Verfahren wird nicht im Anwendungsbereich des Vergaberechts, insbesondere der RL 2014/24/EU oder des GWB oder der VgV oder der UVgO oder der SektVO durchgeführt.
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Vorliegend findet kein Vergabeverfahren gemäß §§ 14-19 VgV oder §§ 8-14 UVgO oder § 48 SektVO statt.
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Eventuell entgegenstehende Angaben, insbesondere im Bereich der eVergabeplattform, sind ggf. technisch bedingt und unbeachtlich. Eine weitergehende Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht direkt aus dem AEUV und aus der einschlägigen Rechtsprechung des EuGH folgen, ist damit nicht verbunden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland