Entsorgungszentrum Warden, Folgenutzung, Ausschreibung 3, Errichtung eins überdachten Lagers Referenznummer der Bekanntmachung: AWA-2021-15
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eschweiler
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52249
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.awa-gmbh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Entsorgungszentrum Warden, Folgenutzung, Ausschreibung 3, Errichtung eins überdachten Lagers
Die AWA Entsorgung GmbH beabsichtigt, auf dem oberflächenabgedichteten Bereich der stillgelegten Deponie Alsdorf-Warden (Oberflächenabdichtung 4. Bauabschnitt Scheibe 1) einen Kleinanliefererbereich mit einer Kleinanliefererrampe, einem Annahmebereiche für Elektroaltgeräte, gefährliche Abfälle und Bauschutt sowie auf der Folgenutzungsfläche Leichtbauhallen für Papier, Holz und Sperrmüll zu errichten. Dabei befinden sich die Folgenutzungsfläche und Teile des Kleinanliefererbereichs auf der Oberflächenabdichtung.
Für den Standort der neuen Folgenutzung und des Kleinanliefererbereichs wird eine Fläche von rund 48.000 m² hergerichtet. Es sind verschiedene Leistungen zu erbringen. Das Projekt
„Folgenutzung und Kleinanliefererbereich“ gliedert sich darum in separate Ausschreibungen. Die vorliegende 3. Ausschreibung betrifft die Lieferung und Errichtung eines überdachten Lagers
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Errichtung des überdachten Lagers in Leichtbauform ist auf dem Betriebsgelände des Entsorgungszentrums Warden, Mariadorferstr. 2-4, 52249 Eschweiler, vorgesehen.
Bestandteile der Ausschreibung zur Errichtung der Leichtbauhalle sind:
-In 6 Lagerbereiche eingeteiltes überdachtes Lager mit 5,0 m hohen Anschüttwänden, die Grundfläche beträgt 16,00 x 85,00 m zzgl. eines 4,0 m breiten Dachüberstandes
-Erhöhung der Anschüttwände um 1,0 m auf insgesamt 6,0 m durch Holzbohlenwände
-Dach, ausgebildet als Pultdach mit 4,0 m Überstand. Die Tragkonstruktion ist auf den Anschüttwänden aufzusetzen. Die Nutzung der gesamten Dachfläche inkl. Dachüberstand durch bauseitiger Aufstellung einer PV-Anlage ist zu berücksichtigen.
-Ausbildung eines Dachüberstandes zur Vermeidung von Schlagregen auf das Lagergut durch Fassadenbleche und Streifenvorhänge
-3-seitige Fassadenverkleidung ab OK Anschüttwände bis UK Dach mit Lüftungsgittern in der Rückwand
-Dachentwässerung
-Dachaufstiegsleiter mit Rückenschutz
-Umlaufendes Dachgeländer als Absturzsicherung
Projektiert wurde eine dreiseitig geschlossene Überdachung mit der Grundfläche ca. 16,00 x 85,00 m, die auf einer Bodenplatte aus einer Halbstarren Deckschicht aufzusetzen ist. Die Gesamthöhe der Halle beträgt ca. 13,20 m.
Die Tragkonstruktion, bestehend aus Holz oder Metall bzw. aus einer Holz-/ Metallkombination, soll direkt auf die ca. 5,0 m hohen Anschüttwände aufgesetzt werden, die aus Metallanschüttwänden mit Sand-/Kiesfüllung oder alternativ aus Betonblocksteinen bestehen. Zusätzlich soll die Lagerhöhe durch aufgesetzte Holzbohlenwände auf insgesamt 6,0 m vergrößert werden.
Die Anschüttwände sind so angeordnet, dass annähernd 6 gleichgroße Lagerbereiche entstehen, die bauseits durch mobile Anschüttwände noch weiter variabel unterteilt werden können.
Der dreiseitige Fassadenverschluss hat durch eine Trapezblechverkleidung zu erfolgen.
Das Dach ist als Pultdach mit ca. 3°-Dachneigung auszubilden. Zur Vermeidung von Vernässungen des Lagerguts durch Schlagregen ist ein mindestens 4,0 m breiter Dachüberstand mit abgehängten Fassadenelementen und Lamellenstreifen vorzusehen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregisters oder bei Bietern von außerhalb Deutschlands aus einem vergleichbaren Register des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist.
Auf Verlangen sind die gemachten Angaben durch Vorlage von Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
1.Nachweis über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung des Bieters mit Deckungssummen von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden je Schadensfall und von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Sachschäden je Schadensfall bei einem in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen; die Maximierung der Ersatzleistung muss mindestens das Zweifache der vorgenannten Deckungssummen pro Kalenderjahr betragen.
2. Eigenerklärung des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft über den Umsatz des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der/den zu vergebenen Leistung(en), auf die der Bieter/die Bietergemeinschaft ein Angebot abgibt, vergleichbar ist, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen, jeweils in EUR netto.
3. Eigenerklärung des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft zu Insolvenzverfahren und Liquidation.
4. Eigenerklärung des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt.
5. Eigenerklärung des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung. Bei Bietergemeinschaften ist eine entsprechende Erklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Im Fall, dass das Angebot in die engere Wahl kommt: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG.
Bei Bietergemeinschaften sind entsprechende Erklärungen/Angaben/Unterlagen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben bzw. zu machen bzw. vorzulegen.
Die Umsätze der letzten 3 Geschäftsjahre müssen je Geschäftsjahr mindestens 2,5 Mio. € betragen. Bei Bietergemeinschaften kommt es insoweit auf die Summe der Umsätze der Bietergemeinschaftsmitglieder in den letzten 3 Geschäftsjahren an.
1. Eigenerklärung des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft, dass in den letzten fünf Kalenderjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt worden sind. Im Fall, dass das Angebot in die engere Wahl kommt: Vorlage von drei Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum.
3. Angabe zu Registereintragungen (Handelsregister, Handwerksrolle, Industrie- und Handelskammer). Im Fall, dass das Angebot in die engere Wahl kommt: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw.
bei der Industrie- und Handelskammer.
Bei Bietergemeinschaften sind entsprechende Erklärungen/Angaben/Unterlagen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben bzw. zu machen bzw. vorzulegen.
Die Auftragssumme der Referenzleistungen muss jeweils mindestens 600.000,00 € betragen haben. Bei Bietergemeinschaften sind insgesamt 3 Referenzleistungen mit dieser Mindest-Auftragssumme anzugeben, wobei für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft mindestens eine Referenz anzugeben ist.
Abschnitt IV: Verfahren
da die Abgabe der Angebote elektronisch erfolgt sind Bieter zur Eröffnung der Angebote nicht zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.