DUI - Urodynamischer Röntgenarbeitsplatz Referenznummer der Bekanntmachung: 8-21 (200)
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47249
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bg-klinikum-duisburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
DUI - Urodynamischer Röntgenarbeitsplatz
Lieferung und Montage eines urodynamischen Messplatzes
BG Klinikum Duisburg gGmbH Großenbaumer Allee 250 47249 Duisburg
Lieferung und Montage eines urodynamischen Messplatzes inkl. Wartungsvertrag für insgesamt 8 Jahre
Es wird beabsichtigt, mit dem zu beschaffenden
Durchleuchtungs- und Röntgensystem für Diagnostik und
Therapie in der Urologie folgende klinische Anforderungen am Patienten zu erfüllen:
Thransurethrale Verfahren
Perkutane urologische Verfahren
Kinderurologische Verfahren
Diagnostische urologische Verfahren
Radiographische Diagnose des Harn- und
Fortpflanzungssystems
Miktionszysturethrographie (MCU)
Pädriatischer Einsatz, Miktionszysturethrographie (MCU) Radiographische Diagnostik des Verdauungssystems und
des Skelettsystems
Digitale Radiographie, kontinuierliche und gepulste Durchleuchtung
Einseitig gelagerte, tief absenkbare Tischplatte, die motorisch höhenverstellbar und neigbar, von +90° bis mind. -20°
Steinschnittlage, ist. Das System muss freien Patientenzugang von allen Seiten bieten. Die Umsetzung von Rollstuhlpatienten muss weitestgehend ohne Hilfsmittel möglich sein.
Integriertes Strahlerstativ oder C-Bogenstativ für Detektor und Strahlereinheit.
Die Bilderzeugung erfolgt mittels hochauflösendem Großfeld-
Detektorsystem. Ebenfalls wird eine digitale Bildakquisition und
Echtzeit- Bildverarbeitung für Diagnostik und kontrastreiche
Orientierung bei Interventionen benötigt.
inkl. 8 Jahre Wartung
Es ist ein Wartungsvertrag nach DIN 31051 und DIN EN 13306 für das 1. bis 8. Betriebsjahr anzubieten
Laufzeit 2 Jahre Gewährleistung und 6 Jahre Basiswartung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erlangen
NUTS-Code: DE257 Erlangen-Höchstadt
Postleitzahl: 91052
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHHRH5H
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, beider zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Die Frist zur Geltendmachung von Verstößen gegen § 134 GWB beträgt 30 Tage ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (§ 135 GWB).
Möchte ein Unternehmen, einen Verstoß gegen Vergabevorschriften geltend machen, so hat es diese innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen ab Kenntnis gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zu Angebotsabgabe der Auftraggeberin gegenüber gerügt werden. Teilt die Auftraggeberin dem Unternehmen mit, dass sie der Rüge nicht abhelfen werde, so kann das Unternehmen innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen schriftlichen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Die Frist zur Geltendmachung von Verstößen gegen § 134 GWB beträgt 30 Tage ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html