EU-weite Ausschreibung zur Errichtung von Anschüttwänden und Überdachungen für die Vergärungs- und Kompostierungsanlage am Standort Sankt Augustin Referenznummer der Bekanntmachung: 335.228
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Swisttal
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53913
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://krs.rsag.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Siegburg
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53721
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rsag.de
Abschnitt II: Gegenstand
EU-weite Ausschreibung zur Errichtung von Anschüttwänden und Überdachungen für die Vergärungs- und Kompostierungsanlage am Standort Sankt Augustin
Die KompostWerke Rhein-Sieg GmbH & Co. KG (KRS) beabsichtigt am Standort Sankt Augustin eine Vergärungs- und Kompostierungsanlage auch zur Erweiterung der Anlagenkapazität neu zu bauen. Die neu geplante Bioabfallbehandlungsanlage soll insbesondere aus einem Vergärungsteil sowie aus einem Kompostierungsteil zur Behandlung von insgesamt ca. 60.000 Mg Bioabfall pro Jahr bestehen. Zur Errichtung der neuen Anlage sollen die einzelnen (Bau-)Leistungsbestandteile im Rahmen von mehreren Ausschreibungen vergeben bzw. beauftragt werden.
Bestandteil dieses Vergabeverfahrens ist die Durchführung der erforderlichen Planungs- und Bauleistungen zur Errichtung von Anschüttwänden und Überdachungen, die durch einen Generalunternehmer auszuführen sind. Es handelt sich um einen Pauschalvertrag gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 2 VOB/A-EU. Als Grundlage dient insbesondere die Entwurfs- und Genehmigungsplanung. Daran anknüpfend hat der Auftragnehmer auch die erforderliche Ausführungsplanung zu erbringen und die in diesem Vergabeverfahren ausgeschriebene Anlage schlüsselfertig zu erstellen.
53757 Sankt Augustin
Siehe Beschreibung II.1.4.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Mindestanforderung: Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 1,5 Mio. EUR.
Hinweis:
Die Vergabestelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung ergänzend den Versicherungsschein vom Bieter zu fordern.
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren für jedes dieser drei Geschäftsjahre.
Hinweis:
Die Vergabestelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung folgende Nachweise vom Bieter ergänzend zu fordern:
Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen.
- Mindestanforderung: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der in § 6e Abs. 1 bis 4 VOB/A-EU sowie in § 6e Abs. 6 VOB/A-EU genannten Tatbestände
Siehe oben.
Mindestanforderung: Mindestens drei unterschiedliche Referenzen (als Eigenerklärung des Bieters) über die Errichtung von Stellwänden für die Lagerung von Schüttgütern und/oder Abfällen mit aufgesetzter Überdachung mit einem Mindestauftragswert in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR (netto) je Referenz.
Die Bauleistung der jeweiligen Referenz muss im Zeitraum 2012 bis November 2021 abgenommen worden sein.
Für die jeweilige Referenz sind die genaue Anlagenbezeichnung, der erbrachte Leistungsumfang, der Auftragswert, der Auftraggeber und der Leistungszeitraum anzugeben.
Siehe oben.
Abschnitt IV: Verfahren
Bei der Öffnung der Angebote sind gem. § 14 EU VOB/A keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Ziff. I. 3) "Kommunikation":
Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind elektronisch über den Projektzugang der genutzten elektronischen Vergabeplattform "Vergabemarktplatz NRW (www.evergabe.nrw.de)" an die Vergabestelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform erforderlich. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der Vergabestelle ebenfalls ausschließlich elektronisch über den Projektzugang der Plattform "Vergabemarktplatz NRW" erteilt. Auskünfte per Telefon, Briefpost, Fax oder E-Mail werden nicht erteilt. Der rechtzeitige Abruf etwaig vorliegender Bieterinformationen während der Angebotsphase erfolgt eigenverantwortlich durch den Bieter. Bieter, die sich unter dem
Projektzugang der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform (kostenlos) zu registrieren.
Bieterfragen:
Bieter dürfen bis spätestens am 17. Dezember 2021 ihre Bieterfragen einreichen.
Ortsbesichtigung:
Bieter haben die Möglichkeit, vom 29. November 2021 bis zum 16. Dezember 2021 das vorhabenrelevante Grundstück der KRS in Sankt Augustin zu besichtigen.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYYBD6TS
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland