Neubau Bürogebäude Stadtwerke Willich - Hohlraumboden/Doppelboden Referenznummer der Bekanntmachung: SBW 60 - Hohlraumboden/Doppelboden
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Willich
NUTS-Code: DEA1E Viersen
Postleitzahl: 47877
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kapellmann.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://stadtwerke-service.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Bürogebäude Stadtwerke Willich - Hohlraumboden/Doppelboden
Neubau Bürogebäude Stadtwerke Willich - Hohlraumboden/ Doppelboden
Der dreigeschossige Büro-Neubau wird am Standort des ehemaligen Stahlwerk-Becker im Westen der Gemeinde Willich errichtet.
Das Bürogebäude hat eine Größe von ca. 3500 m2 BGF R (EG-2.OG).
Die Arbeiten sind in allen Geschossen in allen Räumen außer den Sanitärkernen und Putzraum auszuführen.
Neubau Bürogebäude Stadtwerke Willich Brauerei Straße 7 47877 Willich
Neubau Bürogebäude Stadtwerke Willich - Hohlraumboden/ Doppelboden
Abdichtung Bodenplatte, ca. 1.150 qm
Hohlraumboden, ca. 2.850qm
Doppelboden, ca. 50qm
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heinrichsthal
NUTS-Code: DE264 Aschaffenburg, Landkreis
Postleitzahl: 63871
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YYVRAYH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antragist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 4 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestensbis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber demAuftraggebergerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind