Neubau Eisenbahnüberführungsbauwerk einschl. Tröge- und Straßenbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: VOB/EU/21/007
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59065
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hamm.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://fahrweg.dbnetze.com/fahrweg-de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Eisenbahnüberführungsbauwerk einschl. Tröge- und Straßenbauarbeiten
Die Stadt Hamm schreibt im Rahmen einer gemeinsamen gelegentlichen Vergabe den Neubau des Haltepunktes Westtünnen inklusive der Beseitigung von zwei Bahnübergängen europaweit aus.
Zur Beseitigung der zwei Bahnübergänge wird der Südfeldweg in Troglage unter der Bahn verlegt
- Herstellung eines Eisenbahnüberführungsbauwerkes in Seitenlage mit Einschub in die Endlage
- Herstellung der Tröge aus Stahlbeton
- Herstellung Pumpwerk und Regenrückhaltebecken inklusive Ausstattung
Ausführungsbeginn: 27.10.2021
Ausführungsfrist: 22 Monate
Von-Thünen-Straße / Verdistraße 59069 Hamm Die Baumaßnahme befindet sich im Stadtteile Westtünnen der Stadt Hamm zwischen der Von-Thünen-Straße und der Verdistraße im Bereich der zweigleisigen Bahnstrecke. Seitlich abgegrenzt wird der Baubereich vom Dierhagenweg und dem Südfeldweg
Es handelt sich um eine Eisenbahnkreuzungsmaßnahme.
Die vom Eisenbahn-Bundesamt (EBA) erteilte Plangenehmigung liegt als Anlage der Ausschreibung bei.
Diese Ausschreibung beinhaltet als 1. Bauabschnitt:
- den Neubau eines Eisenbahnüberführungsbauwerks über den verlegten Südfeldweg für die DB Netz AG
- den Neubau eines Straßentroges im Zuge des Eisenbahnüberführungsbauwerk für die Stadt Hamm
- den Neubau eines Pumpwerkes im Straßentrogbereich für die Stadt Hamm
- den Neubau der Straßen- u. Entwässerungsanlagen im Eisenbahnüberführungsbauwerk-/ Trogbereich für die Stadt Hamm
- Entwässerungsanlagen zum Vorflutgraben im Bereich P+R-Anlage Nordseite für die Stadt Hamm
Mit der Baumaßnahme müssen in Teilbereichen gleichzeitig auch Um- und Neuverlegungen von Versorgungsleitungen erfolgen. Darüber ist vor Beginn der Bauarbeiten eine Abstimmung mit den Versorgungsunternehmen herbeizuführen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Minden
NUTS-Code: DEA46 Minden-Lübbecke
Postleitzahl: 32427
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1) Mit dem Angebot vorzulegen sind:
(1.1) Vordruck "4.01-Anlage 4.1 Kalkulationsschlussblatt" für die DB Netz AG
(1.2) Vordruck "4.04-Anlage 4.4 Kalkulationsmittellohn" für die DB Netz AG
(1.3) Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit des Bieters in Frage stellt.
Erklärung, dass
- für das Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen.
- das Unternehmen, in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt wurde.
- für das Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt.
- zwar für das Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 1 bis 4 VOB/A vorliegt, jedoch für das Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen wurden, durch die für das Unternehmen die Zuverlässigkeit wiederhergestellt wurde.
(1.4) Der Vordruck "3.4 VOB Erklärungen des Bieters EU" für die Stadt Hamm und der Vordruck "1.00 Angebotserklärung zum Bauvertrag" (Ziffern 1 bis 4) für die DB Netz AG.
(1.5) Bei Einschaltung anderer Unternehmen:
(1.5.1) Vordruck "A 3.4 Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen / Kapazitäten anderer Unternehmen" für die Stadt Hamm, Vordruck "2.07-Anlage 2.7 Einsatz von Nachunternehmern" für die DB Netz AG.
(1.5.2) Bei Eignungsleihe: Von jedem Unternehmen einzeln zu unterschreiben, die "3.4 VOB Erklärungen des Bieters EU" für die Stadt Hamm und "1.00 Angebotserklärung zum Bauvertrag" (Ziffern 1 bis 4) für die DB Netz AG.
(1.6) Bei Bildung von Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaftserklärung (Vordruck)
(1.6.1) Von jedem Unternehmen einzeln zu unterschreiben, die Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit des Bieters in Frage stellt.
Erklärung, dass
- für das Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen.
- das Unternehmen, in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt wurde.
- für das Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt.
- zwar für das Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 1 bis 4 VOB/A vorliegt, jedoch für das Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen wurden, durch die für das Unternehmen die Zuverlässigkeit wiederhergestellt wurde.
(1.6.2) Von jedem Unternehmen einzeln zu unterschreiben, die "3.4 VOB Erklärungen des Bieters EU" für die Stadt Hamm und "1.00 Angebotserklärung zum Bauvertrag" (Ziffern 1 bis 4) für die DB Netz AG.
(2) Auf besondere Anforderung innerhalb von 6 Kalendertagen sind folgende Unterlagen einzureichen:
(2.1) Produktdatenblätter
(2.2) Bei Einschaltung anderer Unternehmen: Von jedem Unternehmen einzeln zu unterschreiben, die Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit des Bieters in Frage stellt.
Erklärung, dass
- für das Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen.
- das Unternehmen, in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt wurde.
- für das Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt.
- zwar für das Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 1 bis 4 VOB/A vorliegt, jedoch für das Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen wurden, durch die für das Unternehmen die Zuverlässigkeit wiederhergestellt wurde.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDDD5YW
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.