Software zur Flugplanung und Flugführungsunterstützung für Hubschrauber der BPOL Referenznummer der Bekanntmachung: ZIB 21.16 - 0688/21/VV : 1
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]8
Fax: [gelöscht]928
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Software zur Flugplanung und Flugführungsunterstützung für Hubschrauber der BPOL
Software zur Flugplanung und Flugführungsunterstützung für Hubschrauber der
Bundespolizei.
Sankt Augustin
Das Beschaffungsvorhaben umfasst die Lieferung einer Software (zur Miete) zur Planung und Durchführung von Flügen nach VFR und IFR incl. der Verwaltung von Benutzern sowie Luftfahrzeugen zur Nutzung auf mobilen Endgeräten mit dem Betriebssystem iPadOS.
Der zukünftige Auftragneher muss dabei sicherstellen, dass:
1.Die Software auf mobilen Geräten des AG mit dem Betriebssystem iPadOS lauffähig ist und an den jeweils aktuellsten Stand des Betriebssystems angepasst wird.
2. Die Flugplanung zusätzlich auf einer internetbasierten Oberfläche über einen Webbrowser durchgeführt werden kann.
3. Die Daten (Luftfahrzeuge, Benutzerdaten, Flugpläne) der internetbasierten Oberfläche und die Daten in der App automatisch nach jeder Änderung unverzüglich synchronisiert werden.
Die Anzahl der Lizenzen wird pro Jahr in Abstimmung zwischen AN und AG in Abhängigkeit der tatsächlichen Anzahl der Piloten/ Hubschrauber angepasst.
Weitere Erläuterungen in der beigefügten Leistungsbeschreibung.
Optional um 2x 1Jahr möglich. Maximale Laufzeit 4 Jahre.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Anlage "Eigenerklaerung_Ausschlussgruende" ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregister- auskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
Die Anlage "Unternehmensdaten" ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
E1: Geben Sie jeweils für die Jahre 2018, 2019 und 2020 die Gesamtzahl der fest angestellten Mitarbeiter im Unternehmen an.
Bewerbergemeinschaften und Bewerber, die Nachunternehmer einbinden, geben ihre Mitarbeiterzahlen addiert an und weisen sie zusätzlich je Unternehmen aus.
E2: Geben Sie jeweils für die Jahre 2018, 2019 und 2020 den Gesamtjahresumsatz und den Umsatz im einschlägigen/spezifischen Geschäftsbereich entsprechend der hier vorliegenden Ausschreibung Ihres Unternehmens (in Euro) an.
Bewerbergemeinschaften sowie Bewerber, die Nachunternehmer einbinden, geben ihre Umsätze addiert an und weisen sie zusätzlich je Unternehmen aus.
E1: 10 fest Angestellte Mitarbeitende jahresdurchschnittlich.
E2: Der Umsatz im einschlägigen/spezifischen Geschäftsbereich in obigen Geschäftsjahren liegt bei mindestens 500.000,00 € jahresdurchschnittlich.
E3: Unternehmensdarstellung
Stellen Sie kurz Ihr Unternehmen und Ihr Leistungsportfolio bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand dar. Gehen Sie auf wesentliche unternehmensbezogene Informationen wie z. B. Konzernstruktur, Hauptsitz Niederlassungen, Gründungsjahr ein (bitte max. 1 DIN A4-Seite; Schriftart: Arial, Schriftgröße: 10, Zeilenabstand: 12 Pt.).
Bitte teilen Sie mit, ob Sie im Rahmen der Leistungserbringung Nachunternehmer einsetzen möchten.
Im Fall der Bildung von Bewerbergemeinschaften und der Einbindung von Nachunternehmern bitte gesonderte Angaben zu jedem beteiligten Unternehmen machen. Im Fall der Einbindung von Nachunternehmern müssen die Angaben zu dem Nachunternehmer mit vorgelegt werden.
E3: Darstellung liegt vor und lässt erkennen, dass das Unternehmen des Bewerbers für die Erbringung der Auftragsgegenständlichen Leistungen grundsätzlich in Betracht kommt.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.