VE 01 Stromlieferung Stadt Werne 2022 Referenznummer der Bekanntmachung: VE 01
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Werne
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 59368
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.werne.de
Abschnitt II: Gegenstand
VE 01 Stromlieferung Stadt Werne 2022
Lieferung von Ökostrom an die Stadt Werne und die Natur-Solebad Werne GmbH; Lieferbeginn 01.01.2022
Lieferung 2022 ca. 13 Abnahmestellen mit ca. 1,7 Mio. kWh, ab 2023 ca. 103 Abnahmestellen mit jährlich ca. 2,6 Mio. kWh, Aufteilung in 3 Lose
Sondervertrags-Abnahmestellen
59368 Werne
Mittelspannung und Niederspannung mit Leistungsmessung; ca. 13 Abnahmestellen mit einem jährlichen Verbrauch von ca. 1,7 GWh
Tarif-Abnahmestellen
59368 Werne
Abnahmestellen ohne registrierende Leistungsmessung; ca. 85 Abnahmestellen mit einem jährlichen Verbrauch von ca. 0,8 GWh
Wärmestrom-Abnahmestellen
59368 Werne
ca. 5 Abnahmestellen mit einem jährlichen Verbrauch von ca. 0,1 GWh
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sondervertrags-Abnahmestellen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Herten
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Postleitzahl: 45699
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Tarif-Abnahmestellen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Herten
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Postleitzahl: 45699
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Wärmestrom-Abnahmestellen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Herten
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Postleitzahl: 45699
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Kommunikation zwischen Vergabestelle und Bieter erfolgt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, über den Vergabemarktplatz Metropole Ruhr www.vergabe.metropoleruhr.de. Das gilt auch für Bieteranfragen. Nur die bei der Vergabeplattform vollständig registrierten Bieter werden (automatisch) über eventuelle Änderungen der Vergabeunterlagen und/oder über Bieteranfragen sowie etwaige zusätzliche Informationen zu dem Vergabeverfahren informiert. Es besteht keine Registrierungspflicht. Registriert sich der Bieter nicht, ist er aber verpflichtet, sich regelmäßig selbständig über eventuelle Änderungen der Vergabeunterlagen und/oder über Bieteranfragen und deren Beantwortung oder sonstige Informationen zum Vergabeverfahren über die vorgenannte Vergabeplattform zu informieren und die Seiten entsprechend zu kontrollieren.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYD0D5DC
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des § 160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S. 1 Teil 4, Kap. 1, Abschn. 2 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte.
§ 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.