Lieferung Löschgruppenfahrzeug LF20 für die Feuerwehr der Stadt Rietberg; Fahrgestell Referenznummer der Bekanntmachung: R-I-2021-75
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rietberg
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Postleitzahl: 33397
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung Löschgruppenfahrzeug LF20 für die Feuerwehr der Stadt Rietberg; Fahrgestell
Lieferung eines Fahrgestells inkl. Fahrerhaus für ein Löschgruppenfahrzeug LF20 für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Rietberg, mit Allradantrieb, auf einem 18 to Fahrgestell.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
18 to (zul Gesamtgewicht) Frontlenker-Fahrgestell inkl. Fahrerhaus, mit Allradantrieb zum Aufbau eines Löschgruppenfahrzeuges LF 20 nach DIN EN 1846-1-3 und E DIN 14502 sowie DIN 14530 in Serienausstattung, ergänzt durch die einsatzspezifische Sonderausstattung. Das Gewicht des Fahrgestells inkl. Fahrerhaus darf 7 to nicht überschreiten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 2514110
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.