Konzeption und Durchführung eines beschäftigungsbegleitenden Coachings Referenznummer der Bekanntmachung: 722 2021 KML
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Minden
NUTS-Code: DEA46 Minden-Lübbecke
Postleitzahl: 32423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Konzeption und Durchführung eines beschäftigungsbegleitenden Coachings
Titel komplett: Coaching § 16e/16i - Konzeption und Durchführung eines beschäftigungsbegleitenden Coachings nach § 16e Abs. 4 SGB II oder nach § 16i Abs. 4 SGB II
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Bei der ausgeschriebenen Leistung handelt es sich um eine arbeitsmarktpolitische Maßnahme zur ganzheitlichen beschäftigungsbegleitenden Betreuung (-Coaching-) von Personen, die eine nach § 16e SGB II oder nach § 16i SGB II geförderte Beschäftigung ausüben.
Ziel der Maßnahme „Coaching16e/16i“ ist es, das Leistungsvermögen der nunmehr beschäftigten Person zu steigern, das Arbeitsverhältnis zu stabilisieren und damit eine dauerhafte Eingliederung in eine ungeförderte Beschäftigung zu unterstützen. Langfristig soll über die geförderte Beschäftigung, das unterstützende Coaching und die Verbesserung der gesundheitlichen und familiären Rahmenbedingungen eine Entwicklungsperspektive auf dem Weg zur nachhaltigen Integration in den ersten Arbeitsmarkt erarbeitet werden. Die Maßnahme wird für das gesamte Kreisgebiet ausgeschrieben. Teilnehmen sollen alle Personen, die sich in einer nach § 16e oder § 16i geförderten Beschäftigung befinden oder eine solche aufnehmen. Geplant ist ein Umfang von ca. 1.100 Coachingstunden im Monat. Das Coaching der Teilnehmenden hat in der Regel aufsuchend, d.h. am Arbeitsort zu erfolgen. Die Arbeitsorte können sich im gesamten Kreisgebiet oder in den angrenzenden Kommunen befinden.
Die Maßnahme wird für 12 Monate ausgeschrieben. Es besteht die Möglichkeit zwei Optionen zu ziehen. Die Optionszeiträume umfassen jeweils 12 Monate
1. Option 18.03.2023 bis 17.03.2024
2. Option 18.03.2024 bis 17.03.2025
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Fachkundige und leitungsfähige Bieter, die nicht nach §§ 123, 124 GWB ausgeschlossen wurden
Eigenerklärung zur Fachkunde und beruflichen Leistungfähigkeit (Anlage D1)
Referenzen zur Ausführung von Leistungen nach § 16 e Abs. 4 SGB II oder § 16 i Abs. 4 SGB II oder ähnliche Maßnahmen des beschäftigungsbegleitenden Coachings oder entsprechende Erfahrungen des eingesetzten Personals.
Beachtung des Arbeitsnehmerentsendegesetzes und des Tariftreue und Vergabegesetzes NRW sowie des Mindestlohnegesetztes für den Weiterbildungsbereich.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 2514110
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.