Gebäudereinigung - Unterhalts-, Grund-, Brandschutz- und Polsterreinigung - Referenznummer der Bekanntmachung: 171_21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Siegen
NUTS-Code: DEA5A Siegen-Wittgenstein
Postleitzahl: 57078
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäudereinigung - Unterhalts-, Grund-, Brandschutz- und Polsterreinigung -
Durchführung der Gebäudereinigung im Objekt "Siegerlandhalle", Koblenzer Str. 151, 57072 Siegen
Siegen
Durchführung der Gebäudereinigung (Unterhalts-, Grund-, Brandschutz- und Polsterreinigung) im Objekt "Siegerlandhalle", Koblenzer Str. 151, 57072 Siegen
Gesamtfläche: 10.610,26 m2
Die tägliche Reinigungsfläche (Unterhaltsreinigung) ist unter anderem von der Belegung der Siegerlandhalle abhängig. Die Brandschutzreinigung der Bühnentechnik einschließlich der Reinigung der Seitenwände ist einmal jährlich durchzuführen. Ebenfalls einmal jährlich ist die Reinigung der 3.500 Polsterstühle im Objekt durchzuführen. Bei einem Teil der Veranstaltungen ist außerdem eine Betreuung/Aufsicht der WC-Anlagen Großer Saal vorgesehen (Anzahl abhängig von der Belegung). Die Grundreinigung ist zweimal jährlich durchzuführen.
Der Vertrag beginnt am 01.02.2022 und endet mit dem Erreichen der in der Leistungsbeschreibung genannten Höchstgrenzen, spätestens jedoch nach vier Jahren. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 6 Monaten auf Probe. Nach Ablauf der Probezeit verlängert sich der Vertrag auf eine Gesamtlaufzeit von 4 Jahren (einschließlich der Probezeit).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gebäudereinigung - Unterhalts-, Grund-, Brandschutz- und Polsterreinigung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Siegen
NUTS-Code: DEA5A Siegen-Wittgenstein
Postleitzahl: 57074
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Entsprechend den Regelungen in § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]