Abholung und Transport von Siedlungsabfällen Referenznummer der Bekanntmachung: ABV - Entsorgungsdienstleistungen Stadt Tönisvorst
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Tönisvorst
NUTS-Code: DEA1E Viersen
Postleitzahl: 47918
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-viersen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abholung und Transport von Siedlungsabfällen
Gegenstand der Ausschreibung für die Stadt Tönisvorst ist die Vergabe der kommunalen Abfallabfuhr, d. h. Sammlung und Transport zur jeweiligen Übergabestelle, einschließlich Behälterbewirtschaftung, bezogen auf folgende Abfälle:
- Restabfall (einschließlich Sacksammlung),
- Bioabfall,
- Altpapier, (einschließlich Verpackungsanteile der dualen Systeme soweit die Systembetreiber diese nicht selbst bewirtschaften)
- Sperrabfall (getrennt nach Altholz aus Sperrabfall und sonstigem Sperrabfall),
- Grünabfall (Bündelsammlung und Abfuhr der Tannenbäume),
- Elektro- und Elektronikgroßgeräte,
- Schadstoffe.
Hinzu kommt die Leerung der Abfallkörbe, Unterflurbehälter und Depotcontainer für Altpapier im öffentlichen Raum.
Zudem ist für die Stadt Tönisvorst ein Recyclinghof im Stadtgebiet zu errichten (sofern nicht bereits vorhanden) und zu betreiben.
Rest- und Bioabfall sowie Altpapier
Stadt Tönisvorst
ehältergestellung, Behälterbewirtschaftung, Änderungsdienst und Behälterabfuhr für die Abfälle Restabfall, Bioabfall und Altpapier (einschließlich Verpackungsanteile der dualen Systeme soweit die Systembetreiber diese nicht selbst bewirtschaften), einschließlich Sammlung der Restabfall- und Windelsäcke sowie Abfuhr von Abfällen aus Abfallkörben, Unterflurbehältern im öffentlichen Raum, Altpapier Depotcontainern und Erstellung eines Abfuhrkalenders je Vertragsjahr sowie einer Abfallkalender-App. Die Einzelheiten zum Los 1 sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Schadstoffsammlung über das Schadstoffmobil
Stadt Tönisvorst
Schadstoffsammlung über das Schadstoffmobil. Die Einzelheiten zum Los 2 sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Sperrabfall (getrennt nach Altholz aus Sperrabfall und sonstigem Sperrabfall), Elektro-/Elektronikgroßgeräte und Grünabfälle sowie Recyclinghof
Stadt Tönisvorst
Abfuhr auf Abruf für die Abfälle Sperrabfall (getrennt nach Altholz aus Sperrabfall und sonsti-gem Sperrabfall) und Elektro- und Elektronikgroßgeräte, Grünabfälle (Bündelsammlung und Tannen-baumabfuhr) und die Errichtung und Betrieb eines Recyclinghofes zur Annahme der Abfälle Restabfall, Sperrabfall, Altholz aus Sperrabfall, Altpapier, Grünabfall, Elektrokleingeräte, Metallschrott und zur Durchführung der zweimal jährlichen zentralen Laubsammlung. Die Einzelheiten zum Los 3 sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Tönisvorst
NUTS-Code: DEA1E Viersen
Postleitzahl: 47918
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.staedtereinigung-gerke.de
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kempen
NUTS-Code: DEA1E Viersen
Postleitzahl: 47906
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Los 3 wurde aus folgenden Gründen aufgehoben:
Die Aufhebung erfolgte aufgrund einer Verfahrensrüge, welche sich gegen die zusammengefasste Vergabe der Sammelleistungen einerseits und den Betrieb des Recyclinghofes andererseits richtete.
Da eine europaweite (Neu-)Ausschreibung der Abfallentsorgungsleistungen zum 01.01.2022 im Wege eines offenen Verfahrens aufgrund der Dauer der Überarbeitung der Unterlagen und der Angebotsbearbeitungsdauer nicht mehr möglich war, erfolgte eine Interimsvergabe der Abfallentsorgungsleistungen für Los 3 für ein Jahr im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens.
Die Abfallentsorgungsleistungen mit Leistungsbeginn zum 01.01.2023 werden anschließend neu in einem europaweiten offenen Verfahren ausgeschrieben.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YYVRF1Y
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.