Sperrabfall (getrennt nach Altholz aus Sperrabfall und sonstigem Sperrabfall), Elektro-/Elektronikgroßgeräte und Grünabfälle sowie Recyclinghof Referenznummer der Bekanntmachung: ABV - Entsorgungsdienstleistungen Stadt Tönisvorst, Los 3
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Viersen
NUTS-Code: DEA1E Viersen
Postleitzahl: 47918
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-viersen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sperrabfall (getrennt nach Altholz aus Sperrabfall und sonstigem Sperrabfall), Elektro-/Elektronikgroßgeräte und Grünabfälle sowie Recyclinghof
Abfuhr auf Abruf für die Abfälle Sperrabfall (getrennt nach Altholz aus Sperrabfall und sonstigem Sperrabfall)
und Elektro- und Elektronikgroßgeräte, Grünabfälle (Bündelsammlung und Tannenbaumabfuhr) und die
Errichtung und Betrieb eines Recyclinghofes zur Annahme der Abfälle Restabfall, Sperrabfall, Altholz aus
Sperrabfall, Altpapier, Grünabfall, Elektrokleingeräte, Metallschrott und zur Durchführung der zweimal jährlichen
zentralen Laubsammlung. Die Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Stadt Tönisvorst
siehe Ziff. II.2.4 sowie Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Das europaweit durchgeführte Verfahren für Entsorgungsdienstleistungen der Stadt Tönisvorst wurde für Los 3 aufgrund einer Verfahrensrüge aufgehoben. Es ist daher erforderlich die Abfallentsorgungsleistungen interimsweise für ein Jahr im Rahmen einer Verhandlungsvergabe mit verkürzten Fristen auszuschreiben. Nur so kann die Abfallentsorgung zum 01.01.2022 sichergestellt werden.
Die Abfallentsorgungsleistungen mit Leistungsbeginn zum 01.01.2023 werden zeitnah neu in einem europaweiten Verfahren ausgeschrieben.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Tönisvorst
NUTS-Code: DEA1E Viersen
Postleitzahl: 47918
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.staedtereinigung-gerke.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Zur Erstellung des Angebots ist das zur Verfügung gestellte Angebotsschreiben zu verwenden. Die Vergabeunterlagen inkl. des Angebotsschreibens werden ausschließlich elektronisch über den unter Ziff. I.3 genannten Projektraum zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das o.g. Projektraum. Zur Teilnahme an der Kommunikation ist eine Registrierung erforderlich. Beteiligte sind im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren.
2. Das Angebot mit denn geforderten Unterlagen / Angaben ist ausschließlich elektronisch über den elektronischen Projektraum (Bietertool) bis zu dem unter Ziff. IV.2.2) genannten Termin
einzureichen. Angebote, die verspätet oder nicht formgerecht (d. h. nicht über den elektronischen Projektraum) eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
3. Bei Widersprüchen zwischen verschiedenen Bekanntmachungstexten ist allein der im EU-Amtsblatt
veröffentlichte Text maßgeblich.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YYVRFT2
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.