Neubau Hauptfeuerwache und Rettungswache Bielefeld - Totalunternehmerleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 100.31-5898
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33602
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bielefeld.de/node/7868
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Hauptfeuerwache und Rettungswache Bielefeld - Totalunternehmerleistungen
Das geplante Bauvorhaben umfasst neben einer eigenständigen Hauptfeuer- und Rettungswache mit Sport- und Fitnessbereichen, die dafür erforderlichen Fahrzeughallen, zentrale Verwaltungs-einrichtungen, die integrierte Feuer- und Rettungsleitstelle mit dem Bereich Krisenstab der Stadt Bielefeld und den Stab Einsatzleitung der Feuerwehr.
Des Weiteren die für den Betrieb einer Feuerwehr- und Rettungswache erforderlichen Werkstätten wie z.B. KFZ Werkstatt, Schlauchpflegerei, Wäscherei, Desinfektion, Medizingerätewerkstatt, Gerätekammer und entsprechend großen Lagerbereichen, sowie aller erforderlichen technischen Anlagen und Freianlagen. Die zukünftige Nutzfläche beträgt ca. 15.590 m².
Stadt Bielefeld 33607 Bielefeld Feldstraße zwischen Eckendorfer Straße und Herforder Straße
Der Immobilienservicebetrieb der Stadt Bielefeld plant den Neubau der Hauptfeuer- und Rettungswache der Feuerwehr Bielefeld, da die bestehende Wache in vielen Funktionsbereichen nicht mehr den aktuellen bzw. zukünftigen Anforderungen der Feuerwehr genügt.
Nachdem verschiedene Standortvarianten für die Realisierung betrachtet wurden, fiel der Entschluss auf die Umsetzung des Bauvorhabens auf einem Grundstück an der Eckendorfer Straße/ Feldstraße, welches sich bereits im Besitz der Stadt Bielefeld befindet.
Für den Neubau der Hauptfeuer- und Rettungswache sind Planungs- und Neubauarbeiten erforderlich. Das Projekt soll schlüsselfertig von einem Totalunternehmer realisiert werden.
Die Planungs- und Bauleistungen werden in diesem Vergabeverfahren daher gemeinsam ausgeschrieben.
Der Vertrag läuft bis zur Fertigstellung des Projektes
Sollten nach den genannten Kriterien mehr als vier Bewerber über geeignete Referenzen verfügen,
erhält jeder geeignete Bewerber für die Gesamtheit der von ihm angegebenen Referenzprojekte Punkte.
Die vorzulegenden Referenzen sind vergleichbar, wenn sie in Art, Umfang (vergleichbare Größe) und Komplexität den zu vergebenden Leistungen entsprechen, die in der Leistungsbeschreibung näher definiert werden.
In dem Leistungsbereich Planung wird im Rahmen der Bewertung des Referenzpools positiv honoriert, falls die Objektplanung im Rahmen einer Total- oder Generalunternehmervergabe erfolgt sind, speziell die Planung von Hauptfeuer- und/oder Rettungswache betreffen und / oder erkennen lassen, dass Projekte größerer Komplexität und Berücksichtigung innovativer planerischer Ansätze durchgeführt wurden.
In dem Leistungsbereich Bau wird im Rahmen der Bewertung des Referenzpools positiv honoriert, falls die Bauleistungen im Rahmen einer Total- oder Generalunternehmervergabe erfolgt sind, speziell den Bau einer Hauptfeuer- und/oder Rettungswache betreffen und / oder erkennen lassen, dass Projekte größerer Komplexität und Berücksichtigung innovativer baulicher Ansätze durchgeführt wurden.
Bei der Bewertung des Referenzpools ist der gesamte Leistungsbereich, bestehend aus Planung und Bau, Gegenstand der Bewertung. Die Referenzen beider Leistungsbereiche gehen gleichrangig in die Bewertung des Referenzpools ein.
Lässt der angegebene Referenzpool aus Sicht des Auftraggebers erkennen, dass der Bewerber erfolgreich
Referenzprojekte vergleichbarer Komplexität durchgeführt hat, erhält er die Bewertung "Gut" (5 Punkte).
Lässt der angegebene Referenzpool aus Sicht des Auftraggebers erkennen, dass der Bewerber Referenzprojekte größerer Komplexität oder die Realisierung vergleichbare Referenzprojekte durchgeführt hat, erhält der der Bewerber die Bewertung "Sehr gut" (7 Punkte).
Lässt der angegebene Referenzpool aus Sicht des Auftraggebers erkennen, dass der Bewerber erfolgreich Referenzprojekte vergleichbarer, größerer Komplexität durchgeführt hat und gleichzeitig solche, die besonders innovativ sind, erhält er die Bewertung "Hervorragend" (10 Punkte).
Die vier geeigneten Bewerber mit den meisten Punkten verbleiben im Wettbewerb. Die Auftraggeberin behält sich vor, nur die 3 am besten geeigneten Bewerber zur Abgabe eines Angebotes aufzufordern.
Weitere Angaben zur Wertung sind Ziffer VI.3) zu entnehmen. Auf der Vergabeplattform stehen den Bewerbern sämtliche Informationen und Formblätter zur Verfügung, die sie für die Einreichung des Teilnahmeantrages benötigen.
Der Teilnahmeantrag ist unter Berücksichtigung dieser Information und unter Verwendung der bereitgestellten Formblätter über das Vergabeportal einzureichen.
Jeder aufgeforderte Bieter, der ein vollständiges Angebot fristgerecht abgeben hat, erhält für die Erstellung der Angebote eine Aufwandsentschädigung in Höhe von insgesamt EUR 75.000,00 brutto. Die Auszahlung der Summe wird wie folgt aufgeteilt:
EUR 50.000,00 für das Erstangebot,
EUR 25.000,00 für das letztverbindliche Angebot.
Voraussetzung für die Gewährung der Vergütung für die Angebotserstellung ist die Einreichung eines formell ordnungsgemäßen und wertbaren Angebots.
Die Vergütung des Bieters, der für den Zuschlag vorgesehen ist, wird auf das spätere Leistungshonorar angerechnet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Die nachfolgend geforderten Erklärungen und Nachweise sind in der aufgeführten Reihenfolge vorzulegen.
Für den Fall, dass die Bewerberin oder der Bewerber beabsichtigt, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Kapazitäten anderer Unternehmen zu bedienen (Unterauftrag, Bietergemeinschaft), so sind auch für diese Unternehmen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zu diesen bestehenden Verbindungen, die
nachfolgend genannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Die Anforderungen aus der Bekanntmachung sowie die in der Erklärung der Bietergemeinschaft dazu gemachten Angaben werden bei Zuschlagserteilung verpflichtender Bestandteil des Vertrages.
Einzureichende Unterlagen:
- Ausgefülltes Teilnahmewettbewerbsformular einschließlich erforderlicher Anlagen hinsichtlich der
persönlichen Lage/Angaben des Bieters,
- Bei Bietergemeinschaften ist das Formular einschließlich Anlagen für jedes Mitglied gesondert einzureichen.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1) Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung (Personen- und Vermögensschäden jeweils mindestens EUR 5.000.000,00, sonstige Schäden mindestens EUR 5.000.000,00).
2) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers innerhalb der letzten fünf Jahre.
3) Eigenerklärung über die Zahl der festangestellten Mitarbeiter.
Die entsprechenden Eigenerklärungen erfolgen in dem Teilnahmeformular des Auftraggebers, das Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen ist an der hierfür vorgesehenen Stelle.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Siehe Teilnahmeformular des Auftraggebers zu folgenden Punkten:
1) Für das Leistungselement Planung:
Angabe des Bewerbers über durchgeführte und abgeschlossene Objektplanungen aus dem Bereich der Planung von Multifunktionsgebäuden und/oder für eine Hauptfeuer- und Rettungswache oder Ausbildungsstätte mit Übergabedatum innerhalb der letzten 10 Jahre (Zeitraum der Planungsleistung ab dem 1. Oktober 2010), die mit dem zu erbringenden Auftrag vergleichbar sind. Anzugeben sind jeweils Auftragswert, Leistungszeit und der Planungsumfang.
Die vorzulegenden Referenzen sind vergleichbar, wenn sie in Art, Umfang (vergleichbare Größe) und Komplexität den zu vergebenden Leistungen entsprechen, die in der Leistungsbeschreibung näher definiert werden.
Positiv honoriert wird im Rahmen einer Bewertung des Referenzpools, falls die Objektplanung im Rahmen einer Total- oder Generalunternehmervergabe erfolgt sind, speziell die Planung von Hauptfeuer- und/oder Rettungswache betreffen und / oder erkennen lassen, dass Projekte größerer Komplexität und Berücksichtigung innovativer planerischer Ansätze durchgeführt wurden.
2) Für das Leistungselement Bau:
Angabe des Bewerbers zu fertiggestellten, schlüsselfertig errichteten Neuvorhaben mit Übergabedatum innerhalb der letzten 10 Jahre (Zeitraum der Fertigstellung ab dem 1. Oktober 2010), die mit dem zu erbringenden Auftrag vergleichbar sind. Vergleichbar sind in diesem Zusammenhang Bauprojekte aus dem Bereich der Planung von Multifunktionsgebäuden und/oder für eine Hauptfeuer- und Rettungswache oder Ausbildungsstätte. Anzugeben sind Auftragswert, Leistungszeit und der Planungsumfang.
Die vorzulegenden Referenzen sind vergleichbar, wenn sie in Art, Umfang (vergleichbare Größe) und Komplexität den zu vergebenden Leistungen entsprechen, die in der Leistungsbeschreibung näher definiert werden.
Positiv honoriert wird im Rahmen einer Bewertung des Referenzpools, falls die Bauleistungen im Rahmen einer Total- oder Generalunternehmervergabe erfolgt sind, speziell den Bau einer Hauptfeuer- und/oder Rettungswache betreffen und / oder erkennen lassen, dass Projekte größerer Komplexität und Berücksichtigung innovativer baulicher Ansätze durchgeführt wurden.
Erforderlich ist die Mitgliedschaft des für die Leistungserbringung vorgesehenen Planers in einer Architektenkammer. Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage eines Dokuments, aus dem sich die Mitgliedschaft ergibt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a.) Angaben zum Teilnahmewettbewerb:
Es handelt sich zunächst um einen Teilnahmewettbewerb, indem noch kein Angebot einzureichen ist, sondern nur die in dieser Bekanntmachung geforderten Unterlagen. In einem ersten Verfahrensschritt wird anhand der eingereichten Unterlagen die Eignung der Bewerber geprüft und bewertet.
Die geeigneten Bewerber werden anschließend in einem zweiten Verfahrensschritt zur Abgabe eines Angebots aufgefordert.
- Die Teilnahmeanträge sind elektronisch über die Vergabeplattform einzureichen,
- Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bewerbern entsprechende Bescheinigungen (z. B. steuerliche
Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen, Bestätigung des Versicherers usw.) in aktueller Fassung abzufordern;
- Fragen von Bewerbern sind ausschließlich über das Fragen- und Antwortenforum elektronisch über die Vergabeplattform zu stellen,
- Im Falle von Bietergemeinschaften ist ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch,
- Nebenangebote sind nicht zugelassen.
b.) Erläuterungen zur Angebotswertung im Allgemeinen
- Angebotswertung: Preis und Leistung werden nach der Formel "Leistung-durch-Preis" (L/P=Z) gewertet. Das wirtschaftlichste Angebot ist dasjenige, welches den größten Quotienten "Z" aufweist. Hierfür werden die für jeden Bieter ermittelten Leistungspunkte je Konzept zusammengezählt und durch den Wertungspreis gemäß Preisblatt (netto) dividiert.
Die Zuschlagskennzahl ist umso höher, je mehr Leistungspunkte der Bieter erzielt bzw. je kleiner sein Angebotspreis ist. Den Zuschlag erhält das Angebot, welches die höchste Zuschlagskennzahl erzielt.
c.) Erläuterungen zur preislichen Bewertung des Angebots
Die in dem Angebotsformular angegebenen Einzelpositionen (netto) werden addiert und so der Angebotspreis (netto) ermittelt. Dies ist der Preis, der bewertet wird.
d.) Erläuterung zur konzeptionellen Bewertung des Angebots
Die Leistung wird auf der Basis von Projektkonzepten bewertet. Hierbei müssen die Bieter auf die Besonderheiten und Herausforderungen des ausgeschriebenen Projekts als Totalunternehmerleistung einzugehen. Die Bieter haben darauf zu achten, dass die mit dem Angebot abzugebenden Konzepte konkret auf den vorliegenden Sachverhalt angewendet werden und nicht nur allgemein die Organisation in ähnlich gelagerten Fällen beschreiben. Es muss aus den Konzepten ein konkreter Projektbezug erkennbar werden, der die konkrete Durchführung des Auftrags erläutert.
f.) Einzelheiten zur konzeptionellen Angebotswertung
(1) Konzept zur Projektdurchführung
Der Bieter soll in diesem Konzept seine Aufbau- und Ablauforganisation (jeweils für die Projektphase Planung und Bauausführung) erläutern. Dies erfolgt in Form von Organigrammen und ergänzender textlicher Erklärung, inklusive einer Erläuterung der übergeordneten Projektkoordination und der wesentlichen Abteilungen bzw. Firmen. Zudem ist ein strukturierter Projektablaufplan (Planung und Bauausführung) als vernetzter Balkenterminplan (Vertragsterminplan) zur Darlegung der Sicherstellung der termingerechten Fertigstellung vorzulegen. Dieser soll folgende Informationen enthalten:
Für die Planungsphase nach Arbeitspaketen / Leistungsphasen mit Unterteilung der wesentlichen Planungsgewerke und Angabe der Planliefertermine. Die Projektdurchführung ist anhand der erforderlichen Arbeitsschritte zu erläutern. Der Bieter soll hier die Besonderheiten des jeweiligen Projekts in Bezug nehmen und die erforderlichen Planungs- und Arbeitsschritte verständlich und projektbezogen erläutern.
(2) Konzept zur architektonischen / städtebaulichen Qualität
Innerhalb dieses Konzepts soll ein erster Entwurf des Gebäudes in gestalterischer Hinsicht und unter Berücksichtigung der Frei- und Verkehrsanlagen vorgelegt werden. Der Entwurf soll die sich aus der funktionalen Leistungsbeschreibung ergebenden Projektangaben berücksichtigen und aus diesen Informationen einen planerischen Entwurf entwickeln. Im Vordergrund steht die Bewertung der baukünstlerischen Qualität der Gesamtlösung unter Berücksichtigung der städtebaulichen Einordnung und des äußeren Erscheinungsbildes. Die hierfür erforderlichen Informationen werden den Bewerbern bereitgestellt, so dass die gestalterische und städtebaulichen Ideen und Konzepte der Bewerber auf die konkrete Bauaufgabe abgestimmt werden können.
(3) Konzept zur Qualität der Baustoffe
Dieses Konzept soll textlich erläutern, in welcher Form der Bieter unter Berücksichtigung der Gebäudenutzung durch Auswahl bestimmter Materialien und Baustoffe das Gebäude gestalten möchte. Die Auftraggeberin legt dabei Wert auf die Verwendung qualitativ hochwertiger Baustoffe, die die konkrete Gebäudenutzung berücksichtigen und bestmöglich auf diese abgestimmt werden.
Der Bieter hat ferner die Qualitäten der Baustoffe mit Angabe von Leitprodukten zu benennen, um der Auftraggeberin die Prüfung der qualitativen Anforderungen zu ermöglichen.
(4) Konzept zur funktionalen Qualität
Gefordert wird eine Darstellung der vom Bieter geplanten funktionellen Lösungen für das Gebäude und dessen Nutzung als Haupt- und Rettungswache. Das Konzept soll eine praktikable, den Anforderungen an eine Feuer- und Rettungswache angemessene und gerechte Zuordnung der einzelnen Funktionsbereiche in der Feuer- und Rettungswache berücksichtigen. Für die Auftraggeberin ist neben der Gestaltung des Gebäudes auch dessen funktionale Nutzung wichtig. Die funktionale Nutzbarkeit muss seitens des Auftragnehmers gewährleistet und an die Nutzung als Feuer- und Rettungswache angepasst werden.
(5) Konzept zur geplanten Technischen Gebäudeausrüstung
Das Konzept zur geplanten Technischen Gebäudeausrüstung (ausschließlich der Leitstellentechnik) soll folgende Angaben enthalten:
- Heiz- und Lüftungskonzept,
- Energiekonzept,
- Konzept zur Anbindung der separat zu vergebenden Leitstellentechnik,
- den Qualitäten der Technischen Anlagen mit Angabe von Leitprodukten (siehe auch Material- / Fabrikatsliste).
Es ist darzustellen, inwieweit der Bieter die Qualität der technischen Ausrüstung plant und sicherstellt. Der Bieter soll aus seiner Sicht die Anforderungen an die Technik und die technische Ausgestaltung textlich erklären. Auch hier ist die funktionale Nutzung der Gebäude als Feuer- und Rettungswache zu berücksichtigen. Die technischen Anlagen müssen auf diese Nutzung abgestimmt sein. Es sollen technische hochwertige Produkte angeboten werden, die eine langfristige Nutzung des Gebäudes als Feuer- und Rettungswache ermöglichen.
g.) Zur Punktebewertung im Einzelnen:
Die einzelnen Konzepte können mit jeweils 0, 3, 5, 7 oder 10 Punkten bewertet werden:
- Das Konzept wird mit 0 Punkten bewertet, wenn Ausführungen zu den als relevant benannten Aspekten gänzlich fehlen und sich der Bieter nicht mit den Besonderheiten des Projekts auseinandersetzt.
- 3 Punkte werden vergeben, wenn das Konzept einzelne für das jeweilige Kriterium relevante Bewertungsgesichtspunkte aufgreift, diese aber lückenhaft bzw. nicht lösungsorientiert präsentiert. Dies ist insbesondere der Fall, wenn konzeptionelle Anforderungen lediglich aufgelistet, nicht in das Gesamtkonzept eingebettet und nur oberflächlich dargelegt werden, ohne auf die Einzelheiten des Projekts, die sich insbesondere aus der Leistungsbeschreibung ergeben, einzugehen.
- Eine Bewertung mit 5 Punkten erfolgt, soweit der Bieter auf die als bewertungsrelevant benannten Aspekte (hier insbesondere hinsichtlich der besonderen planerischen Anforderungen) unter Darstellung des besonderen Projektbezugs eingeht. Seine Ausführungen sollen die konkrete Umsetzung des Projekts samt den Anforderungen des Auftraggebers entsprechende Leistungsinhalte erkennen lassen. Innovative Ideen oder qualitativ hochwertige Ansätze, die im Rahmen der konzeptionellen Darstellungen eine "gute" oder "sehr gute" Umsetzung erwarten lassen, finden sich dagegen nicht.
- Das Konzept erhält 7 Punkte, falls zu jedem der bewertungsrelevanten Aspekte vollständig und unter Darlegung des konkreten Projektbezugs Stellung genommen wird. Zudem müssen die Ausführungen erkennen lassen, dass der Bieter die besonderen planerischen Herausforderungen verinnerlicht und konzeptionell gut umgesetzt hat,
- Sind die Ausführungen zu jedem der bewertungsrelevanten Aspekte besonders ausführlich und lassen ein qualitativ besonders hochwertiges Konzept oder ein besonders innovatives technisches Vorgehen erkennen, wird das Konzept mit 10 Punkten bewertet. Besonders hochwertig ist ein Konzept, wenn es sämtliche Leistungsaspekte unter Berücksichtigung neuester technischer/planerischer Aspekte berücksichtigt und somit ein herausragendes Konzept vorlegt.
h.) Mindestanforderung an Konzepte:
Wird das Konzept zur architektonischen/städtebaulichen Qualität und/oder das Konzept zur funktionalen Qualität mit 3 oder weniger Punkten bewertet, erfolgt der Ausschluss des Bieters aus dem Verfahren. Dies gilt unabhängig von der Bewertung der übrigen Konzepte.
i.) Bewertungsschlüssel für die Konzeptbewertung
Bei der Bewertung der Konzepte gilt folgende Gewichtung:
- Hohe Gewichtung (im Konzept erreichte Punktzahl x 2)
Die anhand des Bewertungsmaßstabs erreichten Punkte werden bei folgenden Konzepten verdoppelt:
* Konzept zur Projektdurchführung,
* Konzept zur funktionalen Qualität,
* Konzept zur architektonischen/städtebaulichen Qualität,
Hier lassen sich jeweils maximal 20 Punkte erreichen.
- Einfache Gewichtung (erreichte Punktzahl x 1)
Die anhand des Bewertungsmaßstabs erreichten Punkte gehen einfach in die Bewertung ein:
* Konzept zur Qualität der Baustoffe
* Konzept zur geplanten Technischen Gebäudeausrüstung.
Hier lassen sich jeweils maximal 10 Punkten erreichen.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDZ98J7
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die
Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag auf Nachprüfung ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Der Ablauf der Frist
nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]