A.V.E. - Neubau Kreisbauhof Paderborn, Heizungstechnik Referenznummer der Bekanntmachung: 30.31 - 21621
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Paderborn
NUTS-Code: DEA47 Paderborn
Postleitzahl: 33106
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]8
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Paderborn
NUTS-Code: DEA47 Paderborn
Postleitzahl: 33102
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]8
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
A.V.E. - Neubau Kreisbauhof Paderborn, Heizungstechnik
Heizungstechnik
Das Baugrundstück ist rund 17.000m² groß und befindet sich im in unmittelbarer
Nachbarschaft zum Entsorgungszentrum "Alte Schanze" in 33106 Paderborn.
Der A.V.E Eigenbetrieb Kreis Paderborn errichtet auf dem Baugrundstück den
Neubau des zentralen Kreisbauhofes.
Hierbei handelt es sich um einen Gebäudekomplex, welcher aus mehreren Gebäuden
unterschiedlicher Nutzung, besteht. Die Gebäude haben eine ungefähre
BGF von ca. 4.000m² plus notwendiger Nebenbereiche und Außenanlagen.
Vor Baubeginn wurden alle vorh. Baulasten beseitigt und die Baustraßen aufgefahren.
Auf dem Baugrundstück befinden sich verschiedene neu verlegte Leitungstrassen.
Baubeschreibung:
Der Kreisbauhof gegliedert in sechs Bauteile:
- Sozialbereich/Verwaltung (VW)
- Werkstatt (WE)
- Fahrzeughalle (FH)
- Salzhalle (SA)
- Heizzentrale/Carport (CA)
- Außenanlage (AL)
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Heizungstechnik
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Heizungstechnik
Hinweis:
Die nachfolgenden Punkte stellen Ergänzungen zu den Allgemeinen Technischen
Vertragsbedingungen der VOB-Teil C dar.
1 Gesetze-Vorschriften-Richtlinien-Technische Regelwerke
Für die Erstellung der Sanitär- bzw. Heizungsanlagen und alle damit im Zusammenhang
auftretenden Leistungen sind die (zutreffenden) nachstehenden technischen
Regelwerke Vertragsgrundlage:
· die gesetzlichen Vorschriften
· die technischen Vorschriften, die den gegenwärtigen Stand der Technik dokumentieren
(EN, DIN, VDI, VDE, DVGW-TRGI, etc.)
· Unfallverhütungsvorschriften, insbesondere die der Berufsgenossenschaften
und die Arbeitsstättenverordnung
Etwaige der Ausschreibung beigefügte technische Hinweise
Besonders zu beachten sind:
VOB/C ATV DIN 18299 "Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art",
VOB/C ATV des jeweiligen Gewerks
DIN 18202 "Toleranzen im Hochbau - Bauwerke",
Heizungstechnik
DIN 4747-1(Berichtigung 1)
Fernwärmeanlagen – Sicherheitstechnische Ausrüstung von Unterstationen,
Hausstationen und Hausanlagen zum Anschluss an Heizwasser-Fernwärmenetze
DIN 4759 Wärmeerzeugungsanlagen für mehrere Energiearten
DIN V 18160 (1,5,60) Abgasanlagen (zusätzlich diverse Beiblätter)
DIN V 18599 Energetische Bewertung von Gebäuden – Berechnung des Nutz-,
End- und Primärenergiebedarfs (zusätzlich diverse teils neuere Beiblätter)
DIN 18894 Feuerstätten für feste Brennstoffe – Pelletöfen- Anforderungen, Prüfung
und Kennzeichnung
DIN EN 303 (1-7) Heizkessel – versch. Brennstoffe und Brenner
DIN EN 304 Heizkessel – Prüfregeln für Heizkessel mit Ölzerstäubungsbrennern
DIN EN 378 (1-4) Kälteanlagen und Wärmepumpen – Sicherheitstechnische
und umweltrelevante Anforderungen
DIN EN 656 DIN EN 656/A1 Heizkessel für gasförmige Brennstoffe
DIN EN 12828 Heizungssysteme in Gebäuden – Planung von Warmwasser-
Heizungsanlagen
DIN EN 12831-1 Heizungsanlagen in Gebäuden – Verfahren zur Berechnung
der Norm-Heizlast (zusätzlich diverse Beiblätter)
DIN EN 13384 (1-3) Abgasanlagen – Wärme- und strömungstechnische Berechnungsverfahren
DIN EN 14276 (1-2)Druckgeräte für Kälteanlagen und Wärmepumpen
DIN EN 14336 Heizungsanlagen in Gebäuden – Installation und Abnahme der
Warmwasser-Heizungsanlagen
DIN EN 14597 Temperaturregeleinrichtungen und Temperaturbegrenzer für
wärmeerzeugende Anlagen
DIN EN 14706 Wärmedämmstoffe für die Haustechnik und für betriebstechnische
Anlagen – Bestimmung der oberen Anwendungsgrenztemperatur
DIN EN 15332 Heizkessel – Energetische Bewertung von Warmwasserspeichersystemen
VDI 2035 (Blatt 1-3) Vermeidung von Schäden in Warmwasser-Heizungsanlagen
VDI 2036 Gebäudetechnische Anlagen mit Fernwärme
VDI 2050 Blatt 1 Anforderungen an Technikzentralen – Technische Grundlagen
für Planung und Ausführung
VDI 2067 (Blatt 1,10,20,22,30,40) Wirtschaftlichkeit gebäudetechnischer Anlagen
VDI 4704 Warmwasser-Heizungsanlagen – Wasserbeschaffenheit, Druckhaltung,
Entgasung
VDI 4708 Blatt 1 Druckhaltung, Entlüftung, Entgasung - Druckhaltung
DIN 4726 Warmwasser-Flächenheizungen und Heizkörperanbindungen
Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen
(Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie - M-LAR)
Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen
(Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie - M-LAR) und zusätzlich, die ggf. landestypisch
vorliegende LAR des Landes: LAR NRW Fassung März 2000, eingeführt
durch den Runderlass des Ministeriums für Städtebau und Wohnen, Kultur
und Sport vom 20.08.2001LAR NRW, 20.08.2001, Richtlinie über brandschutztechnische
Anforderungen an Leitungsanlagen
DIN 4703 (1,3) Raumheizkörper
DIN EN 442 (1,2) Radiatoren und Konvektoren
DIN EN 1264 (1-5) Raumflächenintegrierte Heiz- und Kühlsysteme mit Wasserdurchströmung
VDI 6030 Blatt 1 Auslegung von freien Raumheizflächen – Grundlagen – Auslegung
von Raumheizkörpern
Näheres siehe Leistungsverzeichnis in den Vergabeunterlagen (c_Unterlagen)
Die in der Leistungsbeschreibung (c_Unterlagen in den Vergabeunterlagen) abgefragten Angaben zu Fabrikat und Typ werden Vertragsbestandteil.
Auf Verlagen sind innerhalb von 5 Werktagen entsprechende Nachweise
und Datenblätter vorzulegen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gem. § 6e VOB/A EU gegeben sind. Der Nachweis hierzu kann wie folgt geführt werden: -durch die vom öff. Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die Allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis zugelassen.Ebenfallls akzeptiert als vorläufiger Nachweis, ist auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Eigenerklärungen:
— Umsatz des Unternehmens in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
— Betriebshaftpflicht: [Betrag gelöscht] EUR Vermögensschaden/ [Betrag gelöscht] EUR Sach- und Personenschaden— Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation Für die Angebote die in die engere Wahl kommen sind 3 Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben vorlegen: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personalausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfürdurchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischenund gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahmeeinschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau,Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer,ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf.Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniertwurden; Bestätigung des Auftraggebersüber die vertragsgemäße Ausführung der Leistung.
— Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung — Angaben zur Zahlung vonSteuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung: Für die Angebote, die in die engere Wahl kommen,wird eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine Unbedenklichkeitsbescheinigungdes Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStGverlangt.
— Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft Für die Angebote, die in die engere Wahl kommen,wird eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für mich zuständigenVersicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen verlangt. Die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweisezu den Eigenerklärungen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb einer Frist von 6 Kalendertagen vorzulegen. Wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb dieser Frist vorgelegt werden, wird das Angebot ausgeschlossen.
— Betriebshaftpflicht:
[Betrag gelöscht] EUR Vermögensschaden
[Betrag gelöscht] EUR Sach- und Personenschaden
Eigenerklärung: dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Nachweis: Für die Angebote die in engere Wahl gelangen, ist ein Nachweis über die Zahl der in den letzten3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nachLohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal vorzulegen. Die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb einer Frist von 6 Kalendertagen vorzulegen. Wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb dieser Frist vorgelegt werden,wird das Angebot ausgeschlossen.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter und deren Bevollmächtigte sind nicht zugelassen. Es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sicherheitsleistung (§ 17 VOB/B): Stellung der Sicherheit
Sicherheit für die Vertragserfüllung ist in Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten, sofern die Auf-tragssumme mindestens [Betrag gelöscht] Euro ohne Umsatzsteuer beträgt.
Die für Mängelansprüche zu leistende Sicherheit beträgt 3 v.H. der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer) einschließlich erteilter Nachträge.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.