Pilotprojekt 1 Tropenhalle - Dachdeckerarbeiten - Tropenhalle im Allwetterzoo Münster
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48161
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.allwetterzoo.de
Abschnitt II: Gegenstand
Pilotprojekt 1 Tropenhalle - Dachdeckerarbeiten - Tropenhalle im Allwetterzoo Münster
Die Baumaßname umfasst die Dachdeckerarbeiten der Meranti-Halle im Allwetterzoo Münster.
Hierbei handelt sich um verschiedene Dachflächen in verschieden Höhen.
Die Dachdeckerarbeiten sind zwei Lose unterteilt.
Los 1 – Anbauten:
Auf den Stahlbetondecken der Anbauten ist eine Kunststoffabdichtung lose zu verlegen und mit einer Linienbefestigung mechanisch durch die Gefälledämmung hindurch in den Untergrund Stahlbetondecke fixiert. Es sind seitliche Anschlüsse zur Topenhallenwand herzustellen.
Los 2 – Konferenz:
Die Konferenz besteht aus zwei Dachsystemen. Die Decke über den Konferenzraum ist ein Stahltrapezdecke. Die Decken des Haupteinganges und der Nebenräume sowie des Aufzugschachtes sind eine Stahlbetondecke. Auf allen Dächern werden die Kunststoff-Dachbahnen lose verlegt und mit einer Linienbefestigung mechanisch durch die Gefälledämmung hindurch in den Untergründen Stahlbetondecke bzw. Stahltrapezprofilen fixiert.
Die Ausführungen der Flachdächer der Gebäudegruppen weisen weitgehende Übereinstimmungen auf. Alle Dächer der Anbauten und des Konferenzgebäudes erhalten eine im Gefälle lose verlegte Wärmedämmung. Die besteht aus einer unteren Lage mit d=50mm, die oberer Lage Gefälledämmung mit d=90 bis 310 mm.
Das Material der Wärmedämmung ist expandierten Polystyrol-Hartschaumplatten Die Dämmungen aus EPS sind dicht gestoßen und im Verband lose zu verlegen.
Auf die Stahlbetondecke wird auf einem Bitumenvoranstrich die Elastomerbitumen-Dampfsperrbahn verschweißt.
Über der Wärmedämmung wird die Dachabdichtung auf der Basis modifiziertem Polyolefin FPO lose verlegt und mit einer Linienbefestigung mechanisch fixiert.
Im Übergang an die senkrecht aufgehenden Wände wird die EPS-Wärmedämmung mechanisch befestigt oder aufgeklebt. Darauf wird eine Anschlussbahn hochgeführt und vollflächig verklebt sowie mit der waagerechten Dachabdichtung und dem Verbundblech verschweißt.
Auf den Stahlbeton-Decken der Anbauten werden Lichtkuppeln mit GFK-Aufsatzkränzen montiert. Für die Lüftungsfunktion sind die Lichtkuppeln einzeln anzusteuern. Zusätzlich zu der Lüftungsaufgabe erfüllen die Lichtkuppeln auf dem Konferenzgebäude die RWA-Funktion.
Die Ausführung ist einschließlich aller Anschlüsse, Anschlussprofile, Verbundbleche, Sockelschienen, Befestigungsprofile, Versiegelungen, Abdeckung sowie Formteile usw. gemäß Herstellervorschriften auszuführen.
Konferenzgebäude Nord-Ost:
Das Dach der Konferenz ist in drei Dachflächen aufgeteilt:
1. Dach über Haupteingang Konferenz, Foyer und Funktionsräume 2. Dach über Konferenzräumen 3. Dach über Aufzugsschacht.
Auf allen Dächern werden die FPO-Dachbahnen lose verlegt und mit einer Linienbefestigung mechanisch durch die Gefälledämmung hindurch in den Untergründen Stahlbetondecke bzw. Stahltrapezprofilen fixiert. Die Stahltrapezprofile sind über den Konferenzräumen eingebaut.
Anschließende senkrechte Wände von Gebäudeteilen und Attiken werden mit mechanisch befestigter bzw. geklebter Wärmedämmung versehen. Darauf wird eine Anschlussbahn hochgeführt und vollflächig verklebt und mit den anschließenden Bauteilen verschweißt.
Die Attikaabdeckungen sind standardmäßig mit Holzkeilen und dazwischenliegender Wärmedämmung sowie darüber durchlaufenden OSB-Platten zu versehen. Die Attika-Blechabdeckungen sind auf den OSB-Platten zu verschrauben.
Die Dachentwässerung aller Flächen über dem Konferenzgebäude wird durch senkrecht durch die Decke installierte Einläufe vorgenommen. Die Regenwasserabführung geschieht durch innenliegende Fallleitungen.
Lichtkuppeln haben eine RWA-Funktion als Gruppe zu erfüllen. Für Lüftungszwecke sind die Lichtkuppeln einzeln angesteuert.
Anbauten:
Alle Dachflächen haben den gleichen Aufbau. Auf den Stahlbetondecken wird eine Dampfsperre auf dem Bitumenvoranstrich aufgeschweißt.
Die FPO-Dachbahnen werden auf der Gefälledämmung lose verlegt und mit einer Linienbefestigung mechanisch durch die Dämmung an der Stahlbetondecke verschraubt.
Senkrechte Wände von anschließenden Gebäudeteilen und Attiken werden mit mechanisch befestigter bzw. geklebter Wärmedämmung belegt. Darauf wird eine FPO-Anschlussbahn hochgeführt und vollständig verklebt und mit den waagerechten Dachbahnen und den Verbundblechen verschweißt.
Die Attikaabdeckungen erfolgen standardmäßig mit Holzkeilen und dazwischenliegender Wärmedämmung und darüber verlaufenden OSB-Holzplatten. Blechabdeckungen der Attika sind auf Einhangblechen, mit der OSB-Platte verschraubt zu montiert.
Die Dachentwässerung erfolgt an den jeweiligen Gefälle-Tiefpunkten durch Gully. Diese sind im Gefälle durch die Attika zu führen. Die Gullytöpfe mit Dichtungsflansch sind nach Herstellervorschrift mit den Dachbahnen zu verschweißen. Mit Rohrbögen werden die durchgeführten Rohre der Gullys an die Fallleitungen angeschlossen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ochtrup
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 48607
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Eigenerklärung des Bieters, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt, insbesondere kein Ausschlussgründe nach § 6e EU VOB/A vorliegt, dass in den letzten 2 Jahren kein Eintrag ins Gewerbezentralregister mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR erfolgten, und dass kein fakultativer Ausschlussgrund nach § 6e EU Abs. 6 VOB/A vorliegt. Der Auftraggeber wird einen Gewerbezentralregisterauszug beim Bundesamt für Justiz anfordern. Eigenerklärung, dass ein Insolvenzverfahren weder beantragt noch eröffnet und ein Antrag nicht mangels Masse abgelehnt wurde und keine Liquidation besteht. Eigenerklärung des Bieters zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung. Auf Anforderung sind Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Sozialkasse und des Finanzamtes sowie eine Freistellungsbescheinigung vorzulegen. Eigenerklärung zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft. Auf Anforderung ist eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft vorzulegen. Details siehe Formblatt 124.
2) Der Bieter hat mit seinem Angebot eine Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz abzugeben.
3) Es wird darauf hingewiesen, dass im Fall der Zuschlagserteilung die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen) Vertragsbestandteil werden.
4) Der Allwetterzoo Münster ist in diesem Projekt ein öffentlicher Auftraggeber im Sinne des 99 Nr. 4 GWB. Der Allwetterzoo wendet deshalb die Vorschriften der §§ 97ff. GWB i.V.m. der Vergabeverordnung (VgV) i.V.m. dem 2. Abschnitt der VOB/A von Gesetzes wegen an.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens
bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.