Mobile Chirurgische Bildverstärker-C-Bögen mit 3 D-Bildgebung Referenznummer der Bekanntmachung: 81-21 (200)
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44789
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bg-kliniken.de/universitaetsklinikum-bergmannsheil-bochum/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47249
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bg-kliniken.de/klinikum-duisburg/
Abschnitt II: Gegenstand
Mobile Chirurgische Bildverstärker-C-Bögen mit 3 D-Bildgebung
Gegenstand dieser Ausschreibung sind jeweils ein Mobiler Chirurgischer Bildverstärker-C-Bogen mit 3 D-Bildgebung für die Berufsgenossenschaftliches Universitätsklinikum Bergmannsheil gGmbH (Los 1) und für die BG Klinikum Duisburg gGmbH (Los 2) einschließlich eines Vollwartungsvertrages für die Dauer von 8 Jahren.
Bochum
Berufsgenossenschaftliches Universitätsklinikum Bergmannsheil gGmbH Bürkle-de-la-Camp-Platz 1 44789 Bochum
Ein mobiler chirurgischer Bildversträker-C-Bogen mit 3D-Bildgebung für die Berufsgenossenschaftliches Universitätsklinikum Bergmannsheil gGmbH einschließlich eines Vollwartungsvertrages für die Dauer von 8 Jahren.
Duisburg
BG Klinikum Duisburg gGmbH Großenbaumer Allee 250 47249 Duisburg
Ein mobiler chirurgischer Bildversträker-C-Bogen mit 3D-Bildgebung für die BG Klinikum Duisburg gGmbH einschließlich eines Vollwartungsvertrages für die Dauer von 8 Jahren.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1, 4 GWB (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich); liegt ein zwingender Ausschlussgrund vor, so sind aussagefähige Unterlagen zur Selbstreinigung gemäß § 125 GWB vorzulegen;
2. Nichtvorliegen von fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 GWB (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich); liegt ein fakultativer Ausschlussgrund vor, so sind aussagefähige Unterlagen zur Selbstreinigung gemäß § 125 GWB vorzulegen;
3. Erklärung, dass das Unternehmen des Bewerbers nicht wegen eines Verstoßes nach § 23 AEntG und nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens EUR 2.500 belegt worden ist und keine aktueller Verstoß und kein anstehender Bußgeldbescheid gegen das Unternehmen des Bewerbers beziehungsweise die verantwortlich handelnde(n) Person(en) nach § 98c Abs. 1 AufenthG oder nach § 21 SchwArbG bekannt ist (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich).
4. Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder gleichwertige Bescheinigung einer Behörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Bewerbers (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich);
5. Mitgliedschaft bei Berufsgenossenschaft oder gleichwertige Bescheinigung einer Behörde des Ursprungs- oder Herkunftslands des Bewerbers (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" erforderlich).
1. (beabsichtigter/erfolgter) Abschluss einer Haftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens 3 Mio. Euro für Personen- und Sachschäden und [Betrag gelöscht] Euro für Vermögensschäden pro Versicherungsjahr und Schadensfall zweifach maximiert (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" und ggf. zusätzlich Nachweis über Versicherung);
2. Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie Umsatz des Unternehmens, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (3D-C-Bögen) unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Die Umsatzzahlen sollen belegen, dass der Bieter wirtschaftlich zur Ausführung des Auftrags in der Lage sein wird (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung").
1. Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung");
2. Angaben zu den technischen Fachkräften oder den technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht in Bezug auf a. Servicetechniker zur Wartung/Reparatur der angefragten C-Bögen und b. Servicetechniker zur Wartung/Reparatur der angefragten C-Bögen im Servicebereich NRW (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung");
3. Erklärung, dass in den letzten drei Geschäftsjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt worden sind samt Angaben zum Projekt und Auftraggeber (Kurzbeschreibung des Projekts, z.B. Anzahl der gelieferten C-Bögen, Lieferzeitpunkt, Angaben zu Wartungsverträgen, Kontaktdaten). Eine Referenz ist gleichwertig, wenn sie nach Art und Umfang den Anforderungen der ausgeschriebenen Leistung entspricht (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" sowie im Formblatt "Referenzbogen").
4. Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung (Eigenerklärung im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung")
Zu 3. Mindestens 3 Referenzen über die Lieferung eines typengleichen C-Bogens mit 3D Bildgebung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Vergabeunterlagen können unter dem oben angegebenen Link heruntergeladen werden. Die Vergabeunterlagen dürfen ausschließlich für die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren verwendet werden; eine weitergehende Verwendung, auch in umgearbeiteter Form, ist ausgeschlossen. Ein derartiges Nutzungsrecht wird ausdrücklich nicht erteilt.
2. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal DTVP. Andere Anfragen werden nicht beantwortet. Zur Teilnahme an der Kommunikation ist eine Registrierung erforderlich.
3 Mit dem Angebot sind ausschließlich die in dem Formblatt "04_Angebotsschreiben" aufgeführten Unterlagen vorzulegen.
4. Bietergemeinschaften legen die Bietergemeinschaftserklärung bei. Die Eigenerklärung zur Eignung ist von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft einzureichen (siehe Aufforderung zur Angebotsabgabe Ziffer 2.3).
5. Bei der vorgesehenen Beauftragung von Nachunternehmern oder Eignungsleihgebern sind das Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen, die Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen sowie die Eigenerklärung zur Eignung mit dem Angebot einzureichen (siehe Aufforderung zur Angebotsabgabe Ziffer 2.4). Das gilt auch für verbundene Unternehmen. Der Auftraggeber behält sich vor, für Nachunternehmer Eignungsnachweise zu fordern.
6. Das Vergabeverfahren wir von der BG Kliniken - Klinikverbund der gesetzlichen Unfallversicherung gGmbH für die teilnehmenden Kliniken des Konzerns der BG Kliniken geführt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHHRFK3
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 ff. GWB bei der unter Vl.4.1) genannten Stelle einleiten.
Der Antrag in unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).