CT - Kreisklinikum Siegen Referenznummer der Bekanntmachung: INVP-008-2019
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Siegen
NUTS-Code: DEA5A Siegen-Wittgenstein
Postleitzahl: 57076
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.agkamed.de
Abschnitt II: Gegenstand
CT - Kreisklinikum Siegen
Im Kreisklinikum Siegen wird ein CT betrieben, das durch ein neues CT ersetzt
werden soll. Dieses CT muss entsprechend der aktuell verfügbaren Technologie
und den Anforderungen des Klinikums entsprechend ausgeführt werden.
Kreisklinikum Siegen GmbH Weidenauer Straße 76 57076 Siegen
Im Kreisklinikum Siegen wird ein CT betrieben, das durch ein neues CT ersetzt
werden soll. Dieses CT muss entsprechend der aktuell verfügbaren Technologie
und den Anforderungen des Klinikums entsprechend ausgeführt werden. Zudem
soll das neue CT Potential für eine Erweiterung des aktuellen diagnostischen
Portfolios ermöglichen und durch nachträgliche Aktualisierungen im Rahmen
der Vertragslaufzeit der Instandhaltung auf dem zum jeweiligen Zeitpunkt
aktuellen Stand der Technik gehalten werden.
Eine möglichst kurze Unterbrechung des Klinik-Betriebes durch den Austausch
des CTs wird präferiert. Um dieses erreichen zu können, ist eine Erweiterung
der bau-technischen Infrastruktur (einschließlich Strahlenschutz) nicht möglich.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Philips GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE60 Hamburg
Postleitzahl: 22335
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YD3YY05
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.