Bereitstellung einer digitalen Lösung für derzeit papiergestützte Daten und Prozessschritte der Dokumentation der Kliniken sowie deren Implementierung in das bestehende Krankenhausinformationssystem
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mechernich
NUTS-Code: DEA28 Euskirchen
Postleitzahl: 53894
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kkhm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bereitstellung einer digitalen Lösung für derzeit papiergestützte Daten und Prozessschritte der Dokumentation der Kliniken sowie deren Implementierung in das bestehende Krankenhausinformationssystem
Für die aktuell in den Kliniken des Auftraggebers noch analog auf Papier erfassten Daten und Arbeitsschritte (im Rahmen der medizinisch-pflegerischen Dokumentation) soll eine digitale (Software-)Lösung beschafft und implementiert werden. Im Sinne einer möglichst durchgängigen, ergonomischen Prozessgestaltung ohne nenenswerte Schnittstellenproblematiken muss die notwendige technische Lösung in das vorhandene Krankenhausinformationssystem medico integriert werden.
Mechernich
Die medizinische, pflegerische und therapeutische Dokumentation in den Kliniken der Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH ist an unterschiedlichen Stellen durch Medienbrüche zwischen dem bestehenden Krankenhausinformationssystem (medico) der Fa. CGM und der Printakte geprägt. Insbesondere die Pflegedokumentation findet derzeit vorwiegend papiergebunden statt, was zu Dokumentationsschwierigkeiten und erheblichem Mehraufwand der Mitarbeitenden führt.
Für die aktuell noch analog auf Papier erfassten Daten und Arbeitsschritte (im Rahmen der medizinisch-pflegerischen Dokumentation) soll eine digitale (Software-)Lösung beschafft und implementiert werden. Im Sinne einer möglichst durchgängigen, ergonomischen Prozessgestaltung ohne nennenswerte Schnittstellenproblematiken muss die notwendige technische Lösung in das vorhandene Krankenhausinformationssystem medico integriert werden.
Der Preis stellt ein Geschäftsgeheimnis des Auftragnehmers dar und wird daher nicht veröffentlicht.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Bei dem vorliegenden Auftrag ist die benötigte Leistungsspezifikation von dem berechtigten Bedürfnis getragen, Kompatibilität mit dem Bestandsklinikinformationssystem medico herzustellen und die Einheitlichkeit mit den Bestandsprodukten – nicht zuletzt zur Sicherstellung einfacherer Handhabung und zur Vermeidung von Datensicherheitsrisiken – zu gewährleisten. Dies ist nur durch eine von der Fa. CGM zur Verfügung gestellten Lösung möglich. Im Fall einer für den Wettbewerb geöffneten Vergabe des Auftrags zur Migration einer neuen und medico (in Teilen) ablösenden oder ergänzenden Software wäre eine kostenintensive Ersetzung ggf. nicht nur der medico-Software, sondern darüber hinaus zumindest teilweise auch von weiteren Kliniksoftware-Lösungen erforderlich. Hierdurch ginge Zeit sowie langjähriges Know-How der Mitarbeitenden des Auftraggebers verloren. Der Umfang zu ersetzender Funktionen sowie die Dauer einer vollständigen Migration aller Anwendungen wäre bei der Verwendung einer nicht von CGM stammenden Lösung größer als bei Verwendung der auf medico basierenden Lösung, die auskäme, ohne zusätzliche – risikobehaftete – Schnittstellen im Bereich des Klinik- und Patientenmanagements zu erzeugen. Das ist nicht nur kostengünstiger, sondern entlastet auch die Mitarbeitenden der Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH, die anderenfalls einem potenziell langwierigen Parallelbetrieb mit vollständiger Neuausrichtung bisheriger Funktionalitäten ausgesetzt wären. Die Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH hat insoweit ein berechtigtes Interesse an einem Service „aus einer Hand“ zur Vermeidung von Risiken durch Anbindung von und Datenaustausch mit externen Komponenten, die mit der Lösung eines anderen Anbieters zwangsläufig verbunden wären. Der Aufbau einer Patientendokumentation auf modularer Basis verschiedener Systeme ohne die beidseitige ganzheitliche tiefe Integration bzgl. der Eingabemöglichkeiten und des Transfers von aktuellen Inhalten, würde überdies ein hohes Risiko mit Hinblick auf die Datenkongruität bergen. Insbesondere durch die Bedeutung des Krankenhausinformationssystems als Entscheidungsgrundlage für zeitkritische (Notfall-)Entscheidungen im klinischen Kontext wäre damit die Patientensicherheit unmittelbar gefährdet. Daher ist nur eine Etablierung eines Krankenhausinformationssystems „aus einer Hand“ sinnvoll, machbar und risikoarm. Ferner muss die Verknüpfung von strukturierten Daten aus verschiedenen Datendomainen bzw. Entitäten aus Sicht des Kreiskrankenhauses Mechernich zwingend gewährleistet sein. Über heute verfügbare, standardisierte Schnittstellen ist es nicht gewährleistet, dass die Daten über syntaktisch und semantisch interoperable Schnittstellen zwischen unterschiedlichen Systemen ausgetauscht werden können. Insoweit kommt lediglich eine medico-Lösung in Betracht. Überdies hat nur das integrierte Modul „medico Ablaufsteuerung“ Zugriff auf eine Vielzahl der bestehenden medico-Datenbanktabellen. Darunter fallen auch die wichtigen Tabellenbereiche der medico-Fieberkurve und des medico Pflegemanagements. Durch diese Verknüpfung – die andere Anbieter naturgemäß nicht anbieten können – können Pflegeprozesse initialisiert und unterstützt werden. Nach individuellen Anforderungen könnten so dem pflegerischen Personal bzw. der Ärzteschaft noch unerledigte Tätigkeiten aufgezeigt werden oder nach der Dokumentation innerhalb der Werteerfassung offene Pflegemaßnahmen erledigt werden. Dies wäre im Rahmen der Beschaffung einer medico-fremden IT-Lösung nicht möglich, ist aber für die Verbesserung des Pflegeprozesses unabdingbar.
Es existiert auch keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung zu einer Leistung der Fa. CGM, insbesondere da die aufgezeigten Schnittstellen- und Kompatibilitätsproblematiken ausschließlich bei der CGM nicht in Erscheinung treten. Mithin besteht hinsichtlich des vorliegenden Beschaffungsvorhabens technische Ausschließlichkeit der CGM.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Erlangen
NUTS-Code: DE252 Erlangen, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Diese Bekanntmachung ist eine freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung im Sinne des § 135 Abs. 3 GWB. Das unter Ziffer V.2.1) genannte Datum ist das der Entscheidung über die geplante Auftragsvergabe. Der Zuschlag ist noch nicht erfolgt. Der Abschluss des Vertrags erfolgt erst nach Ablauf der Wartefrist nach § 135 Abs. 3 GWB.
Der Preis stellt ein Geschäftsgeheimnis des Auftragnehmers dar und wird daher nicht veröffentlicht.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, kann ein Nachprüfungsverfahren eingeleitet werden, § 135 Abs. 3 Nr. 3 GWB. Innerhalb dieser Frist wird der Zuschlag nicht erteilt.