Projektsteuerung Neubau Revierpark Vonderort
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Witten
NUTS-Code: DEA56 Ennepe-Ruhr-Kreis
Postleitzahl: 58455
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.freizeit.ruhr
Abschnitt II: Gegenstand
Projektsteuerung Neubau Revierpark Vonderort
Die Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH beabsichtigt, das Gesundheits- und Freizeitbad Revierpark Vonderort klimafreundlich möglichst vollständig zu erneuern/neu zu errichten, wobei ggf. noch brauchbare Bestandsstruktur einbezogen werden kann. Die ersten Planungsleistungen werden kurzfristig beauftragt. Gesucht wird jetzt ein Auftragnehmer für die ergänzende Projektsteuerung. Die Beauftragung erfolgt in Stufen. Zunächst werden lediglich die Planungen und die Projektsteuerung bis zu einem hoffentlich erfolgreichen Fördermittelantrag fest beauftragt.
Oberhausen und Witten/Ruhr
Projektsteuerung nach Heft 9 AHO für den Neubau des Freizeit- und Gesundheitsbades Revierpark Vonderort
Der vorstehende Ausführungszeitraum ist lediglich nach derzeitigem Stand geschätzt. Der Auftrag dauert bis zum Abschluss des Projekts.
Abruf der zunächst nicht fest beauftragten Projekstufen 2-5 durch den AG - einzeln oder blockweise.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB bzw. Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 GWB 2. Nachweis bezüglich des vorgesehenen Projektleiters über den erfolgreichen Abschluss eines Studiums der Fachrichtung Baumanagement.
1. Erklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung oder sofern derzeit keine Versicherung in erforderlicher Höhe geführt wird, eine (bis auf die Prämienzahlung) ohne weitere Bedingungen ausgestellte Bescheinigung einer Versicherung/Versicherungsmaklers akzeptiert, dass die entsprechenden Deckungssummen für den Fall einer Auftragserteilung zur Verfügung gestellt werden. In diesem Fall verpflichtet sich der Bewerber bereits mit Abgabe der Bewerbung unwiderruflich, für den Fall der Auftragserteilung für die entsprechenden Deckungssummen zu sorgen (wesentliche Vertragspflicht).
2. Angabe des Gesamtumsatzes in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren pro Jahr
zu 1. Deckungssummen mind. 1 Mio. EUR für Sach- und Personenschäden und mind. 0,5 Mio. EUR für Vermögensschäden, jeweils mind. zweifach maximiert.
zu 2. Durchschnittlich mind. 450 TEUR netto p.a.
Referenzliste (Eigenangaben) über die Durchführung vergleichbarer Objektsteuerungsleistungen in den letzten 10 Jahren (d.h. Erbringung der wesentlichen Projektsteuerungsleistungen zwischen Dezember 2011 und Dezember 2021)
Mindestens 7 Bauprojekte gesteuert mit einem Bauvolumen von jeweils mindestens 10 Mio. EUR, davon mindestens eins mit Baukosten >25 mio. €.
s. Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Eine öffentliche Angebotsöffnung mit Teilnahmemöglichkeit erfolgt nicht. Die Öffnung erfolgt kurzfristig nach Ende der Angebotsfrist.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu den Einzelheiten der Vergabe: s. Vergabeunterlagen, dort insbesondere "Bewerbungsbedingungen".
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten des Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die Vergabestelle ausdrücklich auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht ab-helfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
§ 160 GWB lautet:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“