Rahmenvereinbarung über den Aufbau und die Durchführung eines externen Finanzcontrollings für das Programm Polizei 2020 Referenznummer der Bekanntmachung: B 12.15 - 0546/21/VV : 1
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]5
Fax: [gelöscht]035
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über den Aufbau und die Durchführung eines externen Finanzcontrollings für das Programm Polizei 2020
Rahmenvereinbarung über den Aufbau und die Durchführung eines externen Finanzcontrollings für das Programm Polizei 2020
Die Leistungen sind grundsätzlich am Ort der Auftragnehmerin zu erbringen. In Ausnahmefällen können Leistungen auch am Ort der Bedarfsträgerin (Berlin) notwendig sein. Eine Konkretisierung erfolgt im Einzelauftrag.
Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist der Aufbau und Durchführung eines externen Finanzcontrollings für das Programm Polizei 20/20. Das externe Finanzcontrolling führt eine halbjährliche Stichprobenprüfung der Tätigkeit des internen Finanzcontrollings durch und erstellt einen entsprechenden Prüfbericht mit Prüfergebnis und Handlungsempfehlungen zur Weiterentwicklung des internen Finanzcontrollings.
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt mit Zuschlagserteilung und endet mit Ausschöpfung des Höchstwertes ([Betrag gelöscht] Euro/brutto), spätestens jedoch am 31.12.2024.
Sofern der Höchstwert der Rahmenvereinbarung ([Betrag gelöscht] Euro/brutto) durch die Einzelabrufe nicht erreicht wurde, hat die Auftraggeberin das Recht, die Laufzeit der Rahmenvereinbarung dreimal um ein Jahr zu verlängern. Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt demnach 6 Jahre.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Referenzen
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens drei geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
- Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
- Wert des Auftrages,
- Zeitraum der Leistungserbringung,
- Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim Auftraggeber der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
- Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).
- Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale aufweisen:
Einsatz in den Bereichen Wirtschaftsprüfung und/oder Finanzcontrolling eines Unternehmens, welches die Anforderungen an eine große Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 3 S. 1 HGB erfüllt.
b) Eigenerklärung zur Vermeidung von Interessenkonflikten
Der öffentliche Auftraggeber kann die berufliche Leistungsfähigkeit eines Bieters verneinen, wenn er festgestellt hat, dass dieser Interessen besitzt, die mit der Ausführung des öffentlichen Auftrags im Widerspruch stehen und sie nachteilig beeinflussen könnten.
Weisen Sie daher in Form einer Eigenerklärung nach, dass Ihr oder ein mit Ihnen verbundenes Unternehmen (z. B. Tochtergesellschaft) mittel- oder unmittelbar keine Leistungen für das Programm Polizei 20/20 erbracht haben. Nutzen Sie hierfür, die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung zur Vermeidung von Interessenkonflikten.
Sofern Aufträge für das Programm Polizei 20/20 ausgeführt wurden, sind diese in einem separaten Dokument vollständig aufzuführen. Darüber hinaus sind die ergriffenen bzw. geplanten Schutzmaßnahmen zur Aufrechterhaltung der Unabhängigkeit einschließlich Ausführungen zu ihrer Geeignetheit und Angemessenheit darzulegen. Die Prüfung, ob die berufliche Leistungsfähigkeit verneint werden muss, da eine Unabhängigkeitsgefährdung nicht ausgeschlossen werden konnte, erfolgt durch die Bedarfsträgerin und die Vergabestelle.
Für den Fall der Bildung von Bietergemeinschaften oder bei der Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe, Unteraufträge) ist die jeweils gesonderte Eigenerklärung oder, im Falle der vorherigen Leistungserbringung, die ausführliche Darstellung ebenfalls dem Angebot beizufügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Bei dem grundsätzlichen Planungshorizont für das Programm Polizei 20/20 wird von einem Zeitraum von ca. 10 Jahren ausgegangen. Die gegenständliche Leistungerbringung sieht eine halbjährliche Stichprobenprüfung der Tätigkeit des internen Finanzcontrollings vor. Auf Basis des Prüfberichts mit Prüfergebnis und Handlungsempfehlungen zur Weiterentwicklung des internen Finanzcontrollings wird bedarfsgerecht die Rahmenvereinbarung optional verlängert.
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.