Bodenmanagement für die Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-01

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Leverkusen
NUTS-Code: DEA24 Leverkusen, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.evl-gmbh.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYRMDH6J/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYRMDH6J
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Energie- und Wasserversorgungsunternehmen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Energie und Wasser

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Bodenmanagement für die Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG

Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-01
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen über die fachgerechte und gesetzeskonforme Annahme, Lagerung, Beprobung, Verwertung und Beseitigung von jährlich 30.000 Tonnen Bodenaushubmaterial und 5.000 Tonnen bituminösem Straßenaufbruch (unverbindlich geschätzte Abnahmemengen) für die Energieversorgung Leverkusen GmbH und & Co. KG mit einer Laufzeit von bis zu vier Jahren. Die Annahmestelle für das Bodenaushubmaterial muss im Gebiet der Stadt Leverkusen liegen.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
79723000 Abfallanalyse
90000000 Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
90522200 Beseitigung von verseuchtem Boden
90732300 Behandlung oder Sanierung von verschmutztem Boden
45232470 Abfallumschlagstelle
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA24 Leverkusen, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Leverkusen

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Beschaffungsgegenstand ist eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen über die fachgerechte und gesetzeskonforme Annahme, Lagerung, Beprobung, Verwertung und Beseitigung von Bodenaushubmaterial (Verwertung/Beseitigung Boden Z 0, Z 1.1, Z 1.2, Z 2, DK 0, DK 1, DK 2, DK 3) und bituminösem Straßenaufbruch (jeweils einschließlich Annahme, Ein- und Auswiegen mittels geeichter Waage, Dokumentation der Wiegeergebnisse, Separation von Z 0 Boden, Ab- und Verladen mittels Ladegeräte, Gestellung Container für Nassanlieferung, Lagerung auf flüssigkeitsdichtem Boden gegen Witterungseinflüsse geschützt, Entnahme von Bodenproben nach PN 98, Bodenanalyse durch akkreditiertes Labor) für die Energieversorgung Leverkusen GmbH und & Co. KG mit einer Laufzeit von bis zu vier Jahren.

Die Rahmenvereinbarung beginnt mit Zuschlagserteilung. Die Annahme, Lagerung, Beprobung, Verwertung und Beseitigung von Bodenaushubmaterial und bituminösem Straßenaufbruch müssen ab dem 29. Juni 2022 sichergestellt sein.

Die Annahmestelle für das Bodenaushubmaterial muss im Gebiet der Stadt Leverkusen liegen. Dies begründet sich erstens damit, dass die das Material anliefernden Tiefbauunternehmer auch bisher ausschließlich Anlieferstellen im Gebiet der Stadt Leverkusen anfahren und nicht oder jedenfalls nicht ohne Weiteres (insbesondere erhebliche Zusatzkosten) dazu verpflichtet werden können, weiter entfernte Annahmestellen anzufahren. Zweitens ist Beschränkung der Annahmestellen auf das Gebiet der Stadt Leverkusen im Hinblick auf die damit verbundene Möglichkeit der Reduktion von Transportemissionen unter ökologischen Gesichtspunkten geboten.

Die Auftraggeberin sagt die folgenden Mindestabnahmemengen pro Jahr aus der Rahmenvereinbarung verbindlich zu:

- 10.000 Tonnen Bodenaushubmaterial

- 2.000 Tonnen bituminöser Straßenaufbruch

Im Weiteren begründet die Rahmenvereinbarung keinen Anspruch der Auftragnehmerin auf Abruf einer bestimmten Jahresmenge.

Für die Abrufe aus dieser Rahmenvereinbarung gelten die folgenden, unverbindlich geschätzten Abnahmemengen pro Jahr:

- 30.000 Tonnen Bodenaushubmaterial

- 5.000 Tonnen bituminöser Straßenaufbruch

Für die Abrufe aus dieser Rahmenvereinbarung gelten die folgenden, verbindlich angegebenen Höchstabnahmegrenzen für die maximale Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung von 48 Monaten:

- 200.000 Tonnen Bodenaushubmaterial

- 40.000 Tonnen bituminöser Straßenaufbruch

Es ist mit Schadstoffbelastungen und Bandbreiten zu rechnen, wie diese in innerstädtischen Böden und Auffüllungsböden üblicherweise vorkommen. Hinweise auf aktuelle, konkrete Schadenereignisse der betroffenen Böden liegen derzeit nicht vor, können sich aber jeder Zeit während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung ergeben. Es wird darauf hingewiesen, dass sich im Versorgungsgebiet ausgewiesene Altlastengebiete befinden.

Die Beförderung von Bodenaushubmaterial und bituminösem Straßenaufbruch zur Anlieferstelle ist nicht Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Umsetzungskonzept / Gewichtung: 20
Qualitätskriterium - Name: - Organisationskonzept / Gewichtung: 20
Preis - Gewichtung: 60
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Die Rahmenvereinbarung hat ab dem 29. Juni 2022 eine Laufzeit von zwei Jahren. Sie verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, soweit sie nicht drei Monate vor Ablauf von der Energieversorgung Leverkusen GmbH und & Co. KG schriftlich gekündigt wird, höchstens aber auf vier Jahre. Nach Ablauf dieser Höchstlaufzeit endet die Rahmenvereinbarung automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Gleiches gilt, soweit vor dem Ablauf der Höchstlaufzeit die vorgesehenen verbindlichen Höchstabnahmegrenzen erreicht werden. § 625 BGB findet keine Anwendung.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die Rahmenvereinbarung ist nicht in Lose aufgeteilt. Eine Losaufteilung der Gesamtmenge würde keine Grundlage für eine wirtschaftliche Kalkulation zur Errichtung und zum Betrieb einer Anlieferstelle im Gebiet der Stadt Leverkusen bilden.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Bieter bzw. Mitglieder von Bietergemeinschaften müssen je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen (bei Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied). Die Nachweise können als Scan der Originalurkunden vorgelegt werden. Das Abrufdatum vorgelegter Handelsregisterauszüge darf nicht älter als 6 Monate ab Auftragsbekanntmachung sein. Weitergehende Nachweismöglichkeiten gemäß VgV bleiben unberührt.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Erklärung über den Umsatz in dem nachfolgend spezifizierten Tätigkeitsbereich des Auftrags (Annahme, Lagerung, Beprobung, Verwertung und Beseitigung von Bodenaushubmaterial bzw. bituminösem Straßenaufbruch) für die letzten drei Geschäftsjahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Die Erklärung muss im Rahmen des Vordrucks 03: Eigenerklärung zur Eignung erfolgen. Weitergehende Nachweismöglichkeiten gemäß VgV bleiben unberührt.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Der Umsatz des Bieters in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags muss in den letzten drei Geschäftsjahren vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung jeweils pro Geschäftsjahr mindestens 1,2 Mio. EUR betragen haben.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

(1.) Nachweis von geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Aufträge in den letzten höchstens drei Jahren vor Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung (nachfolgend: Referenzzeitraum). Jede Referenz ist mit ihrem Empfänger / Referenzkunden (mit namentlich bezeichnetem Ansprechpartner sowie dessen Telefonnummer oder E-Mail-Anschrift) sowie ihrem Erbringungszeitraum anzugeben. Anonymisierte Angaben sind insoweit nicht zulässig. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Referenzleistungen jederzeit bei dem angegebenen Empfänger / Referenzkunden zu überprüfen.

Der Nachweis der Referenzen hat durch jeden Bieter bzw. jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft auf dem Vordruck 03 und bei weitergehendem Erläuterungsbedarf auf Anlagen zu diesem Vordruck erfolgen. Soweit ein Bieter mehr Referenzen angeben will als der Vordruck hierfür Felder vorsieht, kann der Vordruck vervielfältigt eingereicht werden. Weitergehende Nachweismöglichkeiten gemäß VgV bleiben unberührt.

(2.) Soweit der Bieter selbst Leistungen im Bereich der Annahme, Lagerung, Beprobung, Verwertung und Beseitigung von Bodenaushubmaterial bzw. bituminösem Straßenaufbruch erbringt, muss er eine auf ihn lautende, gültige Bestätigung über die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrW/AbfG in Verbindung mit §§ 24 f. EfbV oder nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, vergleichbar, vorzulegen. Der Nachweis der Vergleichbarkeit obliegt dem Bieter. (vgl. OLG München, Beschluss vom 21.04.2017 - Verg 2/17). Der Nachweis kann per Scan der Originalurkunde erfolgen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Zu (1.) Es ist mindestens eine geeignete Referenz nachzuweisen. Eine Referenz ist geeignet, wenn sie die folgenden Mindestbedingungen erfüllt, die jeweils anhand aussagekräftiger Referenzerläuterung nachgewiesen sein müssen:

- Annahme, Lagerung, Beprobung, Verwertung und Beseitigung von Bodenaushubmaterial bzw. bituminösem Straßenaufbruch

- mit einer Mindestmenge von 20.000 Tonnen

- im angegebenen Referenzzeitraum

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

(1.) Zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, ist die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB gemäß Vordruck 04 und die Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) gemäß Vordruck 04a abzugeben (bei Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied). Weitergehende Nachweismöglichkeiten gemäß VgV bleiben unberührt.

(2.) Für jeden Nachunternehmer ist zum Zeitpunkt seiner Benennung je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem der Nachunternehmer niedergelassen ist, entweder die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister dieses Staats oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachzuweisen. Die Nachweise können als Scan der Originalurkunden vorgelegt werden. Das Abrufdatum vorgelegter Handelsregisterauszüge darf nicht älter als 6 Monate ab Auftragsbekanntmachung sein.

(3.) Für jeden Nachunternehmer, der in Ausführung des ausgeschriebenen Auftrages Leistungen im Bereich der Annahme, Lagerung, Beprobung, Verwertung und Beseitigung von Bodenaushubmaterial bzw. bituminösem Straßenaufbruch erbringt, ist (ebenfalls) eine gültige Bestätigung über die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrW/AbfG in Verbindung mit §§ 24 f. EfbV oder nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, vergleichbar, vorzulegen. Der Nachweis der Vergleichbarkeit obliegt dem Bieter. Der Nachweis kann per Scan der Originalurkunde erfolgen. Weitergehende Nachweismöglichkeiten gemäß VgV bleiben unberührt.

(4.) Für jeden Nachunternehmer ist zum Zeitpunkt seiner Benennung zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die Eigenerklärung zum Ausschluss von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB gemäß Vordruck 04 und die Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) gemäß Vordruck 04a von Ausschlussgründen. Weitergehende Nachweismöglichkeiten gemäß VgV bleiben unberührt.

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern
Geplante Höchstanzahl an Beteiligten an der Rahmenvereinbarung: 1
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 24/12/2021
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 28/02/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 27/12/2021
Ortszeit: 10:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Bieter sind zum Öffnungsverfahren nicht zugelassen.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1. Mit jedem Angebot zwingend vorzulegende Unterlagen

Vordruck 01 Angebotsvordruck

Vordruck 03 Eigenerklärung zur Eignung*

Vordruck 04 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen*

Vordruck 04a Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 MiLoG*

Vordruck 06 Verantwortlicher Ansprechpartner*

Vordruck 07 Preisblatt

Nachweis der erlaubten Berufsausübung*/***

Handelsregisterauszug*

Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrW/AbfG in Verbindung mit §§ 24 f. EfbV oder vergleichbar****

Konzepte

2. Nur vorzulegen, soweit für das Angebot relevant

Vordruck 02 Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung

Vordruck 05 Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe

Vordruck 05a Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer/Eignungsleiher**

Vordruck 04 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen für Nachunternehmer**

Vordruck 04a Eigenerklärung § 19 Abs. 3 MiLoG des Nachunternehmers**

Nachweis der erlaubten Berufsausübung des Nachunternehmers **/***

Handelsregisterauszug des Nachunternehmers**

Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrW/AbfG in Verbindung mit §§ 24 f. EfbV oder vergleichbar****

* Bei Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied.

** Bei mehreren Nachunternehmern vorzulegen für jeden Nachunternehmer.

*** Nur, soweit in dem Mitgliedstaat des Bieters für die ausgeschriebenen Leistungen vorgesehen.

**** Nur, soweit der Bieter / ein Mitglied der Bietergemeinschaft / ein Nachunternehmer Leistungen im Bereich der Annahme, Lagerung, Beprobung, Verwertung und Beseitigung von Bodenaushubmaterial bzw. bituminösem Straßenaufbruch erbringt.

Bekanntmachungs-ID: CXPTYRMDH6J

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.

§ 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
23/11/2021

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