Energetische Sanierung der Straßenbeleuchtung Referenznummer der Bekanntmachung: 66/2021/27
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Salzuflen
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 32105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]5
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Energetische Sanierung der Straßenbeleuchtung
Energetische Sanierung der Straßenbeleuchtung Bad Salzuflen 2021 Umrüstung von 1700 Leuchten auf LED Technik
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um die Erneuerung der Straßenbeleuchtung
in Teilbereichen der Stadt Bad Salzuflen. Die Umrüstung von 1700 Straßenleuchten im Stadtgebiet der Stadt Bad Salzuflen auf LED-Technik. Intelligente Lichtsteuerung erfolgt über ein Lichtmanagementsystem.
Dieses Leuchtenfabrikat und der Kabelübergangskasten werden bereits mehrfach im Stadtgebiet eingesetzt und wurde vom Rat der Stadt Bad Salzuflen als Standardfabrikat festgelegt.
Ein einheitliches Erscheinungsbild und ein optimiertes Wartungs- und Ersatzteilmanagement soll mit dem Einsatz des vorgegebenen Produkts gewährleistet werden. Zusätzlich ist dieEinbindung der Leuchten in das vorhandene Lichtmanagementsystem zwingend erforderlich
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.