FE 03.0604/2020/DGB - Entwicklung von Einsatzkriterien für nicht vollständig signalisierte Knotenpunkte unter Berücksichtigung der Verkehrssicherheit Referenznummer der Bekanntmachung: Z2mg-FE 03.0604/2020/DGB
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51427
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bast.de
Abschnitt II: Gegenstand
FE 03.0604/2020/DGB - Entwicklung von Einsatzkriterien für nicht vollständig signalisierte Knotenpunkte unter Berücksichtigung der Verkehrssicherheit
FE 03.0604/2020/DGB - "Entwicklung von Einsatzkriterien für nicht vollständig signalisierte Knotenpunkte unter Berücksichtigung der Verkehrssicherheit"
Eine Sonderform der Verkehrsregelung an Knotenpunkten stellen nicht vollständige Signalisierungen dar. Diese sind mittlerweile weit verbreitet und finden beispielsweise bei Ortsdurchfahrten oder für die Beschleunigung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) ihre Anwendung.
In der Praxis gibt es immer wieder Fälle, in denen teilsignalisierte Knotenpunkte als Unfallhäufungen in Erscheinung treten (u.a. durch Unfälle mit Radverkehrsbeteiligung) und in der Folge vollständig signalisiert werden müssen. Aussagen zur Verkehrssicherheit und sicherheitsrelevanten Einsatzmöglichkeiten von Teilsignalisierungen auf Basis einer repräsentativen Stichprobe fehlen jedoch bislang in Deutschland.
Ziel dieses Forschungsprojektes ist es, Handlungsempfehlungen zur Teilsignalisierung von Knotenpunkten für die praktische Arbeit in den Landestraßenbauverwaltungen und Kommunen sowie für die Fortschreibung der RiLSA bereitzustellen. Hierfür sollen auf Basis einer repräsentativen Stichprobe verschiedene Arten der Teilsignalisierung einer empirischen Untersuchung zur Verkehrssicherheit und zum Verkehrsablauf durchgeführt werden. Dabei sind die Belange und Möglichkeiten für eine prioritäre Behandlung des Radverkehrs (Sicherheit und Qualität) explizit zu berücksichtigen. Als Ergebnis der Untersuchung sollen Empfehlungen zu verkehrlichen und gestalterischen Einsatzkriterien unter Berücksichtigung aller Verkehrsbeteiligungsarten, zu Berechnungsansätzen sowie den Auswirkungen auf das Verkehrsverhalten und die Verkehrssicherheit erstellt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
FE 03.0604/2020/DGB - Entwicklung von Einsatzkriterien für nicht vollständig signalisierte Knotenpunkte unter Berücksichtigung der Verkehrssicherheit
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.bund.de
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
- Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes.
- Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
- Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.