Objektplanung Sanierung Bürgerhaus Wickede Referenznummer der Bekanntmachung: 5305/19n
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wickede (Ruhr)
NUTS-Code: DEA5B Soest
Postleitzahl: 58739
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wickede.de
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanung Sanierung Bürgerhaus Wickede
Gegenstand des Auftrags sind Leistungen der Objektplanung zum Leistungsbild Gebäude und Innenräume für die in Abschnitt II.2.4) näher beschriebene Maßnahme "Sanierung Bürgerhaus Wickede".
Für die Maßnahme liegt eine umfangreiche Grundlagenermittlung durch ein externes Architekturbüro vor. Diese schließt eine Bestandsaufnahme des Objektes und wesentlicher, sanierungsbedürftiger Mängel ein. Dazu wurden ein Gestaltungskonzept inklusive Visualisierung, Vorschläge zur Materialauswahl bei Dach und Fenstern, Kalkulationen für alle relevanten Kostengruppen erarbeitet. Bestandteil der Vorbereitung ist auch eine Machbarkeitsuntersuchung für die Modernisierung bzw. Neueinrichtung der Lüftungs- und Kühlungsanlagen sowie ein mit der Bauaufsicht abgestimmtes Brandschutzkonzept. Auch eine (Um-)Baugenehmigung durch die zuständige Baubehörde auf diesen Grundlagen (April 2021) liegt vor, einschließlich genehmigtem Brandschutzkonzept und Barrierefreikonzept.
Der Auftrag umfasst noch erforderliche Restleistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 (insb. zur Integration der noch nicht vorliegenden und nun separat zu beauftragenden Fachplanungen) sowie sämtliche weiteren Leistungsphasen ab LPh 5, wobei eine stufenweise Beauftragung vorgesehen ist (siehe Abschnitt II.2.11).
Gemeinde Wickede Hauptstraße 81 58739 Wickede (Ruhr)
Das Bürgerhaus der Gemeinde Wickede (Ruhr) ist seit der Einweihung im Jahr 1978 der wichtigste öffentliche Treffpunkt bzw. Veranstaltungsort für Bürgerinnen und Bürger. Der bis zu 700 Menschen fassende große Saal, die abteilbaren Seitenbereiche und Tagungsräume im Untergeschoss bieten unterschiedliche Raumvarianten und eine technische Grundausstattung für Angebote zur sozialen Begegnung, für lokale Kultur- und Bildungsveranstaltungen, kommunale, von Vereinen organisierte oder private Feste sowie weitere Zwecke. Die Grundkonzeption des Gebäudes überzeugt nach wie vor. Zweck der Modernisierung sind erforderliche Instandsetzungsarbeiten insbesondere am Dach in Verbindung mit energetischen Maßnahmen (Dach, Fenster, Lüftung) und weiteren Anpassungen an zeitgemäße Standards der Ausstattung. So soll die langfristige Zukunftsfähigkeit, Vielseitigkeit und Attraktivität als Kommunale Gemeinschaftseinrichtung bzw. soziokulturelles Zentrum gesichert werden.
Das Bürgerhaus soll im Zuge der Maßnahme energetisch verbessert werden im Rahmen der neuen Bedachung. Diesem Zweck dienen auch die Erneuerung der Fenster, ausgenommen diejenigen, die in jüngerer Zeit bereits ersetzt wurden, und weitere vom Auftragnehmer vorzuschlagende Effizienzmaßnahmen an der Gebäudehülle und in der Anlagentechnik, die mit dem Auftraggeber hinsichtlich Kostenaufwand, Umweltnutzen und Wirtschaftlichkeit abzuwägen und entscheiden sind.
Das äußere Erscheinungsbild des Gebäudes soll in seiner Kubatur nicht verändert werden, ausgenommen sind ggf. erforderliche lüftungstechnische Aufbauten an der Nordseite. Auch in der Farbgestaltung und Materialwahl sind besonders auffällige Akzente nicht Ziel der Maßnahme.
Eine Veränderung des räumlichen Zuschnitts des Gebäudes im Innern ist nicht beabsichtigt. Hier ist eine Modernisierung so anzulegen, dass insgesamt ein helles Erscheinungsbild und vielseitige Funktionalität für unterschiedliche Veranstaltungsformate erreicht, aber keine wesentlichen Umbauten vorgenommen werden.
Ziel der Maßnahme ist es, Repräsentativität, Vielseitigkeit, einfache Funktionalität (leichte Bedienung nutzerrelevanter Einrichtungen, da starke Nutzung durch ehrenamtliche Organisationen und Hausmeister), Robustheit (Volksfeste, große private Veranstaltungen) und hohes Kostenbewusstsein in Einklang zu bringen.
In diesem Zusammenhang werden Brandschutzmaßnahmen anstehen, die z.T. erhebliche Veränderungen der Materialien der Raumausrüstung (Wand-/Deckenverkleidungen) erfordern.
Hinsichtlich der Barrierefreiheit wird auf punktuelle Verbesserungen abgestellt, was insbesondere den Einbau eines Aufzugs im Foyer betrifft.
Gegenstand des zu vergebenden Auftrags sind Architektenleistungen zum Leistungsbild Objektplanung Gebäude und Innenräume (siehe hierzu Abschnitt II.1.4).
Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen. Es werden zunächst nur die Leistungen bis zur Leistungsphase 7 (einschließlich) beauftragt. Die Leistungsphasen 8 und 9 beabsichtigt derAuftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt weiterzubeauftragen, worauf der Auftragnehmer aber keinen Rechtsanspruch hat.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44789
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YKRRFU7
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer kann bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ist die Zuschlagserteilung unwirksam, kann ein zulässiger Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Kalendertagen ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer gestellt werden.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
- der Bieter den gerügten Vergaberechtsverstoß schon im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Vergaberechtsverstöße, die aufgrund der in IV.2.1) angegebenen Auftragsbekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in dieser Auftragsbekanntmachung genannten Bewerbungsfrist oder Frist zur Angebotsabgabe gerügt worden sind, oder
- Vergaberechtsverstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Auftragsbekanntmachung genannten Bewerbungsfrist oder genannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt worden sind.
Teilt der Auftraggeber einem Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen ab Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland