Einführung der mobilen Datenerfassung für den Rettungsdienst Kreis Düren
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kreuzau - Stockheim
NUTS-Code: DEA26 Düren
Postleitzahl: 52372
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rdkd.de
Abschnitt II: Gegenstand
Einführung der mobilen Datenerfassung für den Rettungsdienst Kreis Düren
Gegenstand ist die Einführung von Hard- und Software sowie Zubehör für ein mobiles Datenerfassungssystem zur elektronischen Dokumentation im Rettungsdienst von bis zu 20 Fahrzeugen, inkl. der Wartung des Systems.
Gegenstand ist die Einführung von Hard- und Software sowie Zubehör für ein mobilen Datenerfassungssystem zur elektronischen Dokumentation im Rettungsdienst von bis zu 20 Fahrzeugen, inkl. der Wartung des Systems. Dazu gehört insbesondere die Einrichtung einer Serverinfrastruktur, die Implementierung der erstellten Software in die gelieferte Hardware und Einbindung des Ganzen in die vorhandenen Systeme der an der Rettungskette Beteiligten sowie der Support bei der Inbetriebnahme der Systeme und einzelnen Systemkomponenten.
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Der Auftrag muss nicht nach den Regeln des Kartellvergaberechts vergeben werden, weil der Schwellenwert nicht erreicht ist.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Gegenstand des Auftrags wie oben in II.1.4 und II.2.4.
Ort: Fernwald
NUTS-Code: DE721 Gießen, Landkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.