2168/DG11 Auftragsänderung - Betrieb und Pflege der Antragstellerdatenbank (ADB) zum Programm Breitbandförderung in „weißen Flecken““ Referenznummer der Bekanntmachung: 2018/S 073-162611
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]3779
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bmvi.de
Abschnitt II: Gegenstand
2168/DG11 Auftragsänderung - Betrieb und Pflege der Antragstellerdatenbank (ADB) zum Programm Breitbandförderung in „weißen Flecken““
Betrieb und Pflege der Antragstellerdatenbank (ADB) zum Programm Breitbandförderung in „weißen Flecken““
Die Datenbank „www.breitbandausschreibungen.de“ bildet die aufgrund der europarechtlichen
Transparenzvorschriften notwendigen Prozesse z. B. Monitoring, Durchführung der Markterkundungen usw.)
ab und beinhaltet die Antragstellung und den Datenaustausch im Rahmen des Bundesförderprogramms
Breitbandausbau.
Der AN betreibt die bestehende Datenbank in technischer Hinsicht, pflegt und entwickelt sie bedarfsgerecht
entsprechend der Zweckbestimmungen nach den Vorgaben des AG weiter.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Betrieb und bedarfsgerechte Weiterentwicklung der Datenbank „www.breitbandausschreibungen.de“ Referenznummer der Bekanntmachung: 1766/DG11
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Unternehmen haben gegenüber dem Auftraggeber einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäߧ 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an. § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Die Datenbank „www.breitbandausschreibungen.de“ bildet die aufgrund der europarechtlichen
Transparenzvorschriften notwendigen Prozesse z. B. Monitoring, Durchführung der Markterkundungen usw.)
ab und beinhaltet die Antragstellung und den Datenaustausch im Rahmen des Bundesförderprogramms
Breitbandausbau.
Der AN betreibt die bestehende Datenbank in technischer Hinsicht, pflegt und entwickelt sie bedarfsgerecht
entsprechend der Zweckbestimmungen nach den Vorgaben des AG weiter.
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Änderung vom 17.12.2020 Gesamtwert der Beschaffung: [Betrag gelöscht] EUR und Verlängerung der Vertragslaufzeit bis zum 31.12.2021; Gesamtauftragswert nach 1. Änderung Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
Änderung vom 19.10.2021 Gesamtwert der Beschaffung: [Betrag gelöscht] EUR
Betrieb und Pflege der Antragstellerdatenbank (ADB) sind erforderlich für die Administration des Förderprogramms durch den bisherigen Projektträger (atene KOM GmbH). Die atene KOM ist für laufende Förderprojekte zuständig und zugleich auch Vertragspartner des BMVI für die ADB bis zum 31.12.2021. Förderprojekte, in denen ein Prüfvorgang begonnen wurde und zum Vertragsende 31.12.2021 nicht abgeschlossen ist, werden vom Auftragnehmer bis zum Ende begleitet. Dies dient dem geordneten Projektträgerübergang zugunsten der Zuwendungsempfänger. Zur Weiterbearbeitung der laufenden Vorgänge muss die ADB nahtlos weiterbetrieben werden, bis alle Projekte überführt sind. Da die Fortführung der Projekte bis zum 30.04.2022 erfolgen kann, ist die Verlängerung der Laufzeit bis zum 30.06.2022 notwendig. Es ist nicht möglich, den Auftrag einen anderen Unternehmen zu erteilen, da es sich um eine individuell erstellte Datenbank (Gesamtsystem) handelt.