Fluggast- und Gepäckkontrollen für den Flughafen Dresden Referenznummer der Bekanntmachung: B 13.15 - 0322/21/VV:1
Soziale und andere besondere Dienstleistungen – öffentliche Aufträge
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]9
Fax: [gelöscht]019
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fluggast- und Gepäckkontrollen für den Flughafen Dresden
Rahmenvereinbarung über die Erbringung von Sicherheitsmaßnahmen der Fluggast- und Gepäckkontrollen nach § 5 des Luftsicherheitsgesetzes
auf dem Flughafen Dresden
Flughafen Dresden
Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von 4 Jahren mit einer
zweimaligen Verlängerungsoption um jeweils mindestens 6
Monate und höchstens 12 Monate.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fluggast- und Gepäckkontrollen für den Flughafen Dresden
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10243
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Ein Antrag auf Nachprüfung kann schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, gerichtet werden. Die Unwirksamkeit des Vertrages gemäß § 135 GWB kann innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht werden.