Turnuswechsel Gas- und Wasserzähler Referenznummer der Bekanntmachung: SWE-2021-0003
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45128
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtwerke-essen.de/vergabe
Abschnitt II: Gegenstand
Turnuswechsel Gas- und Wasserzähler
Das Vergabeverfahren betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung. Die Stadtwerke Essen AG schreibt den gebündelten Bedarf an Dienstleistungen im Kontext des Messstellenbetriebs Gas und Wasser aus
Wechsel von 9.000 Gas- und Wasserzählern in den Geschäftsjahren 2022 und 2023
Das Vergabeverfahren betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung. Die Stadtwerke Essen AG schreibt den gebündelten Bedarf an Dienstleistungen im Kontext des Messstellenbetriebs Gas und Wasser aus.
Die Rahmenvereinbarung umfasst die folgenden Leistungen:
- turnusmäßiger Wechsel von Gas- und Wasserzählern,
- Kontrolle der innenliegenden Hausanschlusskomponenten von Gas- und Wasserhausanschlüssen und
- im Reparaturfall der Austausch von Bauteilen der Absperreinrichtung Wasser.
Die Einzelheiten des Auftrags können dem Leistungsverzeichnis entnommen werden.
Die Rahmenvereinbarung enthält eine einmalige Verlängerungsoption bis zum 31.12.2024.
Beide Lose können einzeln angeboten werden. Ein Bieter kann lediglich den Zuschlag auf jeweils ein Los erhalten. Für den Fall, dass ein Bieter Angebote für beide Lose ab-gibt und für beide Lose den niedrigsten Preis legt, wird der Zuschlag auf das Angebot für das jeweilige Los erteilt, aus dem sich für die Stadtwerke Essen AG das wirtschaftlichste Gesamtangebot ergibt (niedrigster Gesamtpreis). Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag auf ein Angebot für beide Lose zu erteilen, sofern auf beide Lose jeweils nur ein und derselbe Bieter Angebote legt.
Wechsel von 21.000 Gas- und Wasserzählern in den Geschäftsjahren 2022 und 2023
Das Vergabeverfahren betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung. Die Stadtwerke Essen AG schreibt den gebündelten Bedarf an Dienstleistungen im Kontext des Messstellenbetriebs Gas und Wasser aus.
Die Rahmenvereinbarung umfasst die folgenden Leistungen:
- turnusmäßiger Wechsel von Gas- und Wasserzählern,
- Kontrolle der innenliegenden Hausanschlusskomponenten von Gas- und Wasserhausanschlüssen und
- im Reparaturfall der Austausch von Bauteilen der Absperreinrichtung Wasser.
Die Einzelheiten des Auftrags können dem Leistungsverzeichnis entnommen werden.
Die Rahmenvereinbarung enthält eine einmalige Verlängerungsoption bis zum 31.12.2024.
Beide Lose können einzeln angeboten werden. Ein Bieter kann lediglich den Zuschlag auf jeweils ein Los erhalten. Für den Fall, dass ein Bieter Angebote für beide Lose abgibt und für beide Lose den niedrigsten Preis legt, wird der Zuschlag auf das Angebot für das jeweilige Los erteilt, aus dem sich für die Stadtwerke Essen AG das wirtschaftlichste Gesamtangebot ergibt (niedrigster Gesamtpreis). Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag auf ein Angebot für beide Lose zu erteilen, sofern auf beide Lose jeweils nur ein und derselbe Bieter Angebote legt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Alle Nachweise und Erklärungen sind mit dem Angebot vorzulegen; fehlende Nachweise und Erklärungen werden vom Auftraggeber innerhalb einer Frist von 6 Kalendertagen nachgefordert. Eine Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend. Der Auftraggeber behält sich vor, noch vor Zuschlagserteilung Nachweise der zuständigen Stellen zu verlangen, die bestätigen, dass die gemachten Erklärungen und Nachweise wahrheitsgemäß abgegeben/eingereicht worden sind.
Die hier geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern gemeinschaftlich oder von jedem Mitglied einzeln vorzulegen (s.Bewerbungsbedingungen Ziffer 24 Checkliste der
einzureichenden Unterlagen). Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/ Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen.
Folgende Eigenerklärungen und Nachweise sind erforderlich:
- soweit zutreffend: Bietergemeinschaftserklärung. Hierfür ist das Formular I "Bietergemeinschaftserklärung" zu verwenden. Dieses Formular ist von allen Mitgliedern gemeinschaftlich auszufüllen und nur einmal einzureichen.
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB. Diese Erklärung kann durch die Abgabe des den Vergabeunterlagen beigefügten Formulars II "Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit" erbracht werden.
- Auszug aus dem Handels- oder Berufsregister oder gleichwertiger Nachweis (nicht älter als sechs Monate ab Angebotsabgabe; Kopie ausreichend).
- Erklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG. Hierfür ist das Formular III "Eigenerklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG" zu verwenden.
Die unter Ziffer III.1.2) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. einer Bietergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen (s. Bewerbungsbedingungen Ziffer 24 Checkliste der einzureichenden Unterlagen). Fehlende Nachweise und Erklärungen werden vom Auftraggeber innerhalb einer Frist von 6 Kalendertagen nachgefordert. Im Übrigen gilt das unter Ziffer III.1.1) Ausgeführte. Geforderte Erklärungen /Nachweise sind:
- Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von je 2,5 Mio. EUR für Sach- und Personenschäden und 2,5 Mio. EUR für Vermögensschäden oder eine entsprechende Absichtserklärung, das ein Abschluss im Falle der Zuschlagserteilung erfolgen wird. Sofern der AN sich zur Ausführung weiterer Unternehmen bedient, hat er sicherzustellen, dass diese entsprechenden Versicherungsschutz im Sinne der hier dargestellten Regelung
separat vorhalten. Hierfür ist das Formular IV "Eigenerklärung Betriebshaftpflichtversicherung" zu verwenden.
- Erklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens in EURO jeweils bezogen auf die 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Geschäftsjahre 2017, 2018, 2019) Hierfür ist das Formular VI "Erklärung über den Gesamtumsatz" zu verwenden und vollständig auszufüllen.
Es ist ein geforderter Mindestgesamtumsatz von 2,0 Mio. EUR in Summe bezogen auf die Geschäftsjahre 2017, 2018, 2019 nachzuweisen. Bei Bietergemeinschaften muss der vorgenannte Mindestumsatz wenigstens von einem Mitglied nachgewiesen werden können. Bei Nichterfüllung der Vorgaben zum Mindestumsatz erfolgt der Ausschluss.
Die unter Ziffer III.1.3) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. einer Bietergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Fehlende Nachweise und Erklärungen werden vom Auftraggeber innerhalb einer Frist von 6 Kalendertagen nachgefordert. Im Übrigen gilt das unter Ziffer III.1.1 Ausgeführte. Geforderte Erklärungen/Nachweise sind:
- Der Bieter/die Bietergemeinschaft erklärt, dass er/sie
- über die für die Bearbeitung des ausgeschriebenen Auftrags nach heutigem Stand der Technik notwendige technische Ausstattung und
- über ein Beschwerdemanagement sowie eine Service-Hotline und
- über ein Workforce-Management-System oder ein vergleichbares System zur Betriebsführung verfügt.
Hierfür ist das Formular VIII "Erklärung zur technischen Ausstattung" zu verwenden. Bei Bietergemeinschaften ist es ausreichend, wenn ein Mitglied der Bietergemeinschaft über die vorgenannte technische Ausstattung verfügt.
Für Los 1 ist vorzulegen:
- Es ist mindestens eine Referenz über Dienstleistungen im Bereich Zählerwechsel Gas und Wasser mit einer Jahresleistung von 3.000 Zählern, die innerhalb der Geschäftsjahre 2017, 2018 und 2019 erbracht wurden, nachzuweisen.
Es ist mindestens eine Referenz des Tätigkeitsfeldes "Dienstleistungen im Bereich Gas und Wasser" nachzuweisen, die vergleichbar ist und in Umfang und Leistung denen der ausgeschriebenen Leistungen mindestens entspricht. Für die Referenzen gilt, dass der Auftraggeber und ein Ansprechpartner dieses Auftraggebers sowie der Auftragswert und der Ausführungszeitraum anzugeben sind. Hierfür ist das Formular VII.1 "Eigenerklärung zu Referenzen (Los 1)" zu verwenden.
- Erklärung zur allgemeinen und besonderen personellen Leistungsfähigkeit.
Der Bieter muss mindestens über 15 Beschäftigte insgesamt im Jahresmittel der 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2017, 2018 und 2019) verfügen. Der Bieter muss mindestens über 10 gewerbliche Beschäftigte mit entsprechender Qualifikation als Gas- und Wasserinstallateur, Anlagenmechaniker Versorgung oder gleichwertige handwerkliche Ausbildung mit Weiterbildungsnachweis "Fachkraft für festgelegte Tätigkeiten - Gaszählerwechsel bzw. Wasserzählerwechsel" im Jahresmittel der 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2017, 2018 und 2019) verfügen. Hierfür ist das Formular IX.1 "Erklärung zur personellen Leistungsfähigkeit (Los 1)" zu verwenden.
Für Los 2 ist vorzulegen:
- Es ist mindestens eine Referenz über Dienstleistungen im Bereich Zählerwechsel Gas und Wasser mit einer Jahresleistung von 5.000 Zählern, die innerhalb der Geschäftsjahre 2017, 2018 und 2019 erbracht wurden, nachzuweisen.
Es ist mindestens eine Referenz des Tätigkeitsfeldes "Dienstleistungen im Bereich Gas und Wasser" nachzuweisen, die vergleichbar ist und in Umfang und Leistung denen der ausgeschriebenen Leistungen mindestens entspricht. Für die Referenzen gilt, dass der Auftraggeber und ein Ansprechpartner dieses Auftraggebers sowie der Auftragswert und der Ausführungszeitraum anzugeben sind. Hierfür ist das Formular VII.2 "Eigenerklärung zu Referenzen (Los 2)" zu verwenden.
- Erklärung zur allgemeinen und besonderen personellen Leistungsfähigkeit.
Der Bieter muss mindestens über 25 Beschäftigte insgesamt im Jahresmittel der 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2017, 2018 und 2019) verfügen. Der Bieter muss mindestens über 20 gewerbliche Beschäftigte mit entsprechender Qualifikation als Gas- und Wasserinstallateur, Anlagenmechaniker Versorgung oder gleichwertige handwerkliche Ausbildung mit Weiterbildungsnachweis "Fachkraft für festgelegte Tätigkeiten - Gaszählerwechsel bzw. Wasserzählerwechsel" im Jahresmittel der 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2017, 2018 und 2019) verfügen. Hierfür ist das Formular IX.2 "Erklärung zur personellen Leistungsfähigkeit (Los 2)" zu verwenden.
- Soweit ein Bieter für Leistungen Nachunternehmer einsetzen will, auf die der Betrieb des Bieters eingerichtet ist, hat er diese unter Angabe der jeweiligen Teilleistungen in dem Formular V zu benennen. Zusätzlich ist für diese Nachunternehmer gesondert das Formular II "Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit" auszufüllen und ein Auszug aus dem Handels- oder Berufsregister oder ein gleichwertiger Nachweis einzureichen (nicht älter als sechs Monate ab Angebotsabgabe; Kopie ausreichend).
- Beruft sich ein Bieter darüber hinaus für den Nachweis seiner technischen Leistungsfähigkeit auch auf Referenzen von Nachunternehmern für Leistungen, auf die der Betrieb des Bieters nicht eingerichtet ist, sind diese unter Angabe der jeweiligen Leistungen und der Namen der Nachunternehmer in dem Formular V zu benennen.
- Zusätzlich ist für diese Nachunternehmer gesondert das Formular II "Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit" und das jeweils maßgebliche Formular VII "Eigenerklärung zu Referenzen" bezogen auf seine Leistung auszufüllen. Zudem ist ein Auszug aus dem Handels- oder Berufsregister oder gleichwertiger Nachweis einzureichen (nicht älter als sechs Monate ab Angebotsabgabe; Kopie ausreichend).
Für Los 1 gilt: Eine Referenz wird nur gewertet, wenn mindestens 3.000 Zählerwechsel/Jahr umgesetzt worden sind. Die Nichterfüllung führt zum Ausschluss.
Der Bieter muss mindestens über 15 Beschäftigte insgesamt im Jahresmittel der 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2017, 2018 und 2019) verfügen.
Der Bieter muss mindestens über 10 gewerbliche Beschäftigte mit entsprechender Qualifikation als Gas- und Wasserinstallateur, Anlagenmechaniker Versorgung oder gleichwertige handwerkliche Ausbildung mit Weiterbildungsnachweis "Fachkraft für festgelegte Tätigkeiten - Gaszählerwechsel bzw. Wasserzählerwechsel" im Jahresmittel der 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2017, 2018 und 2019) verfügen.
Für Los 2 gilt: Eine Referenz wird nur gewertet, wenn mindestens 5.000 Zählerwechsel/Jahr umgesetzt worden sind. Die Nichterfüllung führt zum Ausschluss.
Der Bieter muss mindestens über 25 Beschäftigte insgesamt im Jahresmittel der 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2017, 2018 und 2019) verfügen.
Der Bieter muss mindestens über 20 gewerbliche Beschäftigte mit entsprechender Qualifikation als Gas- und Wasserinstallateur, Anlagenmechaniker Versorgung oder gleichwertige handwerkliche Ausbildung mit Weiterbildungsnachweis "Fachkraft für festgelegte Tätigkeiten - Gaszählerwechsel bzw. Wasserzählerwechsel" im Jahresmittel der 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2017, 2018 und 2019) verfügen.
gesamtschuldnerisch haftend
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Der Auftraggeber führt ein offenes Verfahren nach Maßgabe des vierten Teils des GWB (§§ 97 ff. GWB) und der Verordnung über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung (Sektorenverordnung - SektVO) durch.
2) Bei dem auszuschreibenden Auftrag handelt es sich um eine Rahmenvereinbarung im Sinne des § 19 SektVO.
3) Die für die Angebotsabgabe erforderlichen Formulare und Vordrucke (siehe Ziff. III.1) können unter https:\vergabe.stadtwerke-essen.de heruntergeladen werden.
4) Auskunftsersuchen des Interessenten sind ausschließlich über die Vergabeplattform https:\vergabe.stadtwerke-essen.de an den Auftraggeber zu richten. Andere Stellen dürfen keine Auskünfte erteilen. Dennoch anderweitig erlangte Auskünfte sind unbeachtlich.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).