KID - KreativInstitut OWL - Erweiterter Holzbau in Elementbauweise, Fenster- und Fassadenarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 3758/21
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lemgo
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 32657
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.th-owl.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33602
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.brandi.net
Abschnitt II: Gegenstand
KID - KreativInstitut OWL - Erweiterter Holzbau in Elementbauweise, Fenster- und Fassadenarbeiten
Die TH OWL beabsichtigt, gemeinsam mit der Universität Paderborn und der Hochschule für Musik Detmold, auf dem Kreativ Campus der TH OWL in Detmold die Errichtung des "KreativInstitut.OWL". Das KreativInstitut OWL ist ein zentraler Baustein des Kreativ Campus Detmold in der Region Ostwestfalen-Lippe. Das Gebäude mit einer nachhaltigen Architektur und zukunftsweisenden Forschungsschwerpunkten schafft neue Qualitäten in den interdisziplinären Feldern VR Film Production, Interactive Media, Film- und Musikinformatik sowie Digital Humanities. Auf rund 1.044 qm werden dazu Labore sowie Räume für kollaboratives Arbeiten, Startups und den Dialog im digitalen Medienalltag entstehen.
Das Projekt KID- KreativInstitut OWL am Kreativ Campus in Detmold wird mit Mitteln der Fördermaßnahme REGIONALE 2022, ERFRE.NRW, finanziert.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Benötigt wird ein dreigeschossiger Holz-Beton-Verbund-Bau zwischen zwei bauseits erstellten Stahlbeton-Treppenkernen inkl. Dämmarbeiten, Holzfassade und Fenstern.
Die Primärkonstruktion wird auf einer bauseitigen Stahlbeton-Sohlplatte bestehend aus einer Stützenreihe in der Mitte aus Stahlprofilen und zwei Stützenreihen im Bereich der Fassaden aus Holz errichtet. Die zwei Geschossdecken und das Dach bestehen aus Holz-Beton-Verbund-Decken (HVB) mit einer Stärke von 24 cm Stapelholz und 14 cm Aufbeton.
Die Fassade soll aus einer Holz Grund-/Rahmenkonstruktion, welche im Gefach gedämmt und beplankt ist, erstellt werden. Außenseitig befindet sich eine hinterlüftete Holz-Falzbrettschalung (VHF) mit umlaufenden Brandschotts aus Aluminiumblech. Diese Fassadenkonstruktion wird sowohl an den bauseitig errichteten Stahlbetonkernen, als auch am zu errichtenden Holzbau erstellt werden.
Innerhalb der Fassade sollen Fensterbänder und Einzelfenster aus Holz-Aluminium-Fensterelementen (öffenbar und nicht öffenbar) teilweise mit erhöhten Schallschutzanforderungen eingebaut werden. Ebenso sind in die Fassade integrierte Raffstore-Elemente als Sonnenschutz vorgesehen.
Einzelne Absetzungen in der Fassade im Bereich des Sockels, der Fensterfaschen und eines Vordaches werden mit Faserzementelementen verkleidet. Außerdem wird die umlaufende Attika ebenso aus einer Holzrahmenkonstruktion bestehen und mit einem Stehfalzblech verkleidet.
Herzustellen sind:
• die gesamte Holzkonstruktion mit Betonverbund und Anschlüssen an die Stahlbetonkerne
• die Fassade im Bereich des Holzbaus und der Stahlbetonkerne
• die Attika
• Fenster mit Sonnenschutz
• Faserzementelemente im Bereich des Sockels, des Vordachs und der Fensterfaschen
• sowie alle Anschlüsse und Dämmarbeiten der Fassade und Fenster
Zuwendungen des Landes Nordrhein-Westfalen unter Einsatz von Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) 2014 - 2020
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bieter haben Angaben zur Verpflichtung zur Eintragung im Handelsregister, in der Handwerksrolle, bei der Industrie- und Handelskammer zu machen. Bei bestehenden Eintragungspflichten sind Angaben zur erfolgten Eintragung zu machen.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, genügt die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Bieter, deren Angebot in die engere Wahl kommt, müssen zur Bestätigung der Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen vorlegen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer.
Bieter haben Angaben zur etwaigen Beantragung oder (Nicht-)Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder vergleichbaren gesetzlich geregelten Verfahren, zum Nichtvorliegen einer Liquidation sowie zur etwaigen Bestätigung eines Insolvenzplans zu machen.
Bieter müssen Angaben zum Umsatz in den letzen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mit Bauleistungen und anderen, mit der zu vergebenden Leistung vergleichbaren Leistungen machen.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Bieter haben eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme pro Versicherungsfall für Personenschäden in Höhe von [Betrag gelöscht] Euro sowie für Sachschäden in Höhe von [Betrag gelöscht] Euro bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut nachzuweisen. Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen. Besteht ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht, ist eine Bestätigung des Versicherers ausreichend, wonach im Auftragsfall die ausgeschriebenen Leistungen mit den vorgenannten Mindestdeckungssummen versichert wird.
1.
Bieter müssen durch Eigenerklärung bestätigen, dass ihnen die für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistung erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Bieter, deren Angebot in die engere Wahl kommt, müssen auf gesonderte Aufforderung die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigen Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal angeben.
2.
Bieter müssen in den letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahren Leistungen ausgeführt haben, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind (Referenzen- siehe dazu nachfolgend unter "Mindeststandards").
3.
Bieter müssen berechtigt sein, das RAL-Gütezeichen Holzhausbau zu führen (siehe dazu nachfolgend unter "Mindeststandards")
zu 2.:
Bieter müssen in den letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahren mindestens ein Referenzprojekt ausgeführt haben, bei dem sie Leistungen zur werkstattseitigen Vorfertigung von Bauprodukten zum Holzhausbau in vergleichbarer Größenordnung ausgeführt haben.
Zusätzlich müssen Bieter über mindestens ein Referenzprojekt aus den letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahren verfügen, bei dem sie Tafelelemente, wie beidseitig bekleidete oder beplankte Fassaden-, Wand-, Decken- oder Dachelemente, in vergleichbarer Größenordnung ausgeführt haben.
Bieter müssen zudem über mindestens ein Referenzprojekt aus den letzten fünf Kalenderjahren verfügen, bei dem sie eine Holz-Beton-Verbunddecke in vergleichbarer Größenordnung ausgeführt haben.
Sollten Bieter nicht über ein Referenzprojekt verfügen, welches sämtliche vorstehende Mindestanforderungen an die Referenzen erfüllt, ist es zulässig, die Mindestanforderungen durch das Benennen mehrerer Referenzprojekte nachzuweisen. Es ist also zulässig, jede der zuvor genannten Mindestanforderungen an die Referenzen durch ein separates Referenzprojekt nachzuweisen.
Dem Angebot ist zum Nachweis eine Beschreibung der Referenzprojekte nebst Angabe der durchgeführten Leistungen beizufügen.
zu 3.:
Bieter müssen nachweisen, dass sie berechtigt sind, das RAL-Gütezeichen 422 Holzhausbau der Zeichenträger Gütegemeinschaft Deutscher Fertigbau e.V., Gütegemeinschaft Holzbau-Ausbau-Dachbau e.V. oder der Bundes-Gütegemeinschaft Montagebau und Fertighäuser e.V. zu führen. Dem Angebot ist zum Nachweis eine Bestätigung vorzulegen, woraus hervorgeht, dass der Bieter zum Führen des vorgenannten Gütezeichens berechtigt ist.
Der Auftraggeber erkennt auch gleichwertige Bescheinigungen von akkreditierten Stellen aus anderen Staaten an.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Bieter müssen erklären, dass keine Gründe vorliegen, ihr Unternehmen gem. § 6e EU Abs. 1 VOB/A von der Wertung auszuschließen.
2. Bieter müssen angeben, wenn ein fakultativer Ausschlussgrund gem. § 6e EU Abs. 6 VOB/A vorliegt sowie ob sie Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen haben, durch die ihre Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde.
3. Bieter müssen bestätigen, dass sie ihren Pflichten zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt haben. Bieter, deren Angebot in die engere Wahl kommt, müssen auf gesonderte Aufforderung Unbedenklichkeitsbescheinigungen der tariflichen Sozialkassen, des Finanzamtes bzw. eine Bescheinigung in Steuersachen sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EstG vorlegen.
4. Bieter haben zu beachten, dass das Leistungsverzeichnis als Teil des Angebotes in Form einer GAEB-Datei, als ausgefüllte PDF-Datei oder als händisch ausgefüllter Scan eingereicht werden muss. Dabei ist es ausreichend, wenn das Leistungsverzeichnis in einem der zuvor genannten Dateiformate dem Angebot beigefügt wird. Zusätzlich haben die Bieter den Gesamtpreis Ihres Angebotes unter dem Punkt "Leistungsverzeichnis" auf dem Vergabeportal anzugeben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.