Projekt Quartier Hermeskeiler Platz in Köln: Freiflächen und Außenanlagen
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50823
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtwerkekoeln.de
Abschnitt II: Gegenstand
Projekt Quartier Hermeskeiler Platz in Köln: Freiflächen und Außenanlagen
Die Kölner Verkehrs-Betriebe AG (im Folgenden: KVB), vertreten durch die Wohnungsgesellschaft der Stadtwerke Köln mbH (im Folgenden: WSK), und die WSK im eigenen Namen schreiben vorliegend die Erstellung der Freiflächen und Außenanlagen im Rahmen des Projekts „Quartier Hermeskeiler Platz in Köln“ europaweit aus.
Köln
Die Kölner Verkehrs-Betriebe AG (im Folgenden: KVB), vertreten durch die Wohnungsgesellschaft der Stadtwerke Köln mbH (im Folgenden: WSK), und die WSK im eigenen Namen schreiben vorliegend die Erstellung der Freiflächen und Außenanlagen im Rahmen des Projekts „Quartier Hermeskeiler Platz in Köln“ europaweit aus.
Bei den unterschiedlichen Liegenschaften des vorgenannten Projekts handelt es sich zum einen um die Bestandsgebäude „Hermeskeiler Str. 13 a-c“ und „Hermeskeiler Str. 15 a-d“ in 50935 Köln, welche beide im Alleineigentum der WSK stehen und zum anderen um die momentan im Bau befindlichen Neubauten „Hermeskeiler Str. 15 e-g“ und „Simmerer Str. 64-66“ in 50935 Köln, welche sich im Alleineigentum der KVB befinden. Zur besseren räumlichen Einordung des Projekts wird auf den als Anlage 9 angefügten Lageplan verwiesen.
Die Maßnahmen zur Ausführung der Landschaftsbauarbeiten des Bauvorhabens Hermeskeiler Platz beschränken sich zu großen Teilen auf Pflaster- und Pflanzarbeiten sowohl in Form einer intensiven Dachbegrünung als auch in nicht unterbauten Bereichen.
Das Vorhaben ist in Neubau, Bestandsanierung und Herstellung öffentlicher Verkehrsflächen zu gliedern. Dies führt zu einer Gliederung des Vorhabens in Bezug auf die zuvor dargestellten Liegenschaften in fünf Teilbauabschnitte, deren räumliche Begrenzung und deren jeweiliger Start des Bearbeitungszeitraums sich dem als Anlage 10 angefügten Planunterlagen entnehmen lassen.
Die Hauptnutzung des Areals liegt im Bereich der Wohnbebauung, kleinere Teile sind für gewerbliche Nutzung vorgesehen. Hierfür sind sowohl attraktive Zugangsbereiche als auch charakteristische Aufenthaltsflächen mit vielfältiger Bepflanzung für die Nutzer und Nutzerinnen zu errichten. Zusätzlich ist eine Kindertagesstätte mit Spielgeräten unterschiedlicher Größe und entsprechenden Fallschutzbelägen sowie eine intensive Dachbegrünung auf der Sperrbetondecke vorgesehen.
Zur Erschließung der Gebäude und Außenanlagen sind die Verkehrsflächen im öffentlichen Bereich mit dem Anspruch zur Nutzung durch Fußgänger, als Feuerwehrzufahrt und teilweise als Parkflächen neu herzustellen.
ACHTUNG: Eine Angebotserstellung ist dem anschließenden Verhandlungsverfahren vorbehalten, zu dem sich die Bewerber in diesem Teilnahmewettbewerb qualifizieren müssen. Die Bearbeitung eines Leistungsverzeichnisses wird im Teilnahmewettbewerb daher ausdrücklich nicht gefordert. Die als Anlage beigefügte Massenliste (Anlage 8) soll den Bewerbern einen ersten Eindruck vom Leistungsumfang ermöglichen.
Das Zeitziel der Maßnahme ist vorläufig ab Leistungsbeginn mit fünf Monaten (Gesamtfertigstellung) angesetzt. Mit der Leistung soll 20 Werktage nach Abruf durch den Auftraggeber begonnen werden. Momentan wird sich der Leistungszeitraum voraussichtlich von Juli 2022 bis November 2022 erstrecken.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die 5 Teilbauabschnitte ggfs. zu unterschiedlichen Zeitpunkten begonnen werden und versetzt zueinander bearbeitet werden müssen. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf die momentan geplanten und aus der Anlage 10 ersichtlichen Bearbeitungszeiträume für die Teilbauabschnitte.
Der in diesem Vergabeverfahren obsiegende Bieter wird jeweils mit der KVB als auch mit der WSK einen Vertrag abschließen. Die vertraglichen Bedingungen sind noch nicht festgelegt, werden aber in jedem Falle branchenüblich sein und können dann im eigentlichen Verhandlungsverfahren verhandelt werden.
Ein Bieter muss nach mindestens 3 vergleichbare Referenzen einreichen. Es können und sollen jedoch mehr als 3 Referenzen eingereicht werden, wobei maximal 5 vergleichbare Referenzen gewertet werden. Werden mehr als 5 Referenzobjekte eingereicht, soll der Bewerber angeben, welche Referenzobjekte in die Wertung gelangen sollen. Falls keine Festlegung erfolgt, werden die nach Auswertung der Vergabestelle besten Referenzen gewertet.
Der Bewerber muss für jede Referenz einen Ansprechpartner des dortigen Auftraggebers mit Namen und Telefonnummer angeben, damit die Vergabestelle die Angaben zur Referenz überprüfen kann.
Eine Referenz kann maximal 10 Punkte erreichen. Die maximal erzielbare Bewertung für 5 Referenzprojekte beträgt somit 50 Punkte. Die Punkteverteilung erfolgt nach folgenden Kriterien:
• Es werden ausschließlich vergleichbare Referenzen gewertet. Ein Referenzobjekt ist vergleichbar, wenn o es über mindestens 2.000 m² ausgebauter Außenanlagen verfügt,
o wenn es sich um eine ähnliche Nutzung (Wohnen und/oder Kita bzw. Schule) handelt,
o das Projekt mindestens ein Projektvolumen von € 500.000 netto aufweist und o in den Jahren letzten 5 Jahren fertiggestellt wurde (Stichtag 19.11.2016).
Werden diese Kriterien nicht sämtlich erfüllt, wird die Referenz nicht gewertet und erhält 0 Punkte, da sie nicht vergleichbar ist.
• die Punkteverteilung und die Voraussetzungen für das Erreichen der Höchstpunktzahl ergibt sich aus folgender „Matrix zur Auswertung der Referenzen der Bewerber“:
1. Bestand/Neubau: Erstellung im Rahmen eines Neubaus oder eines Bestandbaus (1 Punkt), Erstellung im Rahmen eines Neubaus und eines Bestandbaus (2 Punkte), Wert Bestand/Neubau (max. 2 Punkte);
2. Projektvolumen: € 500.000,00 bis € 1.000.000,00 netto (1 Punkt), über € 1.000.000,00 bis € 1.500.000,00 netto (2 Punkte), über € 1.500.000,00 netto (3 Punkte), Wert Projektvolumen (max. 3 Punkte);
3. Fläche: ausgebaute Außenanlagen von mindestens 2000 m² bis 3000 m² (1 Punkt), ausgebaute Außenanlagen über 3000 m² (2 Punkte), Fläche (max. 2 Punkte);
4. Zeitraum der Bauaus-führung: Fertigstellung 2017 (1 Punkt), Fertigstellung 2018 - 2019 (2 Punkte), Fertigstellung 2020 - 2021 (3 Punkte), Wert Zeitraum (max. 3 Punkte).
Die fünf Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden zu Verhandlungen aufgefordert.
Sollten nach obigen Maßstäben mehr als fünf Bewerber zu Verhandlungen aufzufordern sein, weil alle Bewerber die volle Punktzahl erreichen, wird durch Los entschieden, welche Bewerber zu Verhandlungen aufgefordert werden.
Sollten nach obigen Maßstäben mehr als fünf Bewerber zu Verhandlungen aufzufordern sein, weil auf dem zweiten Rang fünf bzw. dritten Rang vier bzw. vierten Rang drei bzw. fünften Rang zwei oder mehr gleichrangige Bewerber stehen, wird durch Los entschieden, welche dieser Bewerber neben den/dem Bestplatzierten zu Verhandlungen aufgefordert werden.
Folgende formale Anforderungen sind unbedingt zu beachten:
Die Bewerber erhalten die Vergabeunterlagen ausschließlich digital (die Lesbarkeit ist über die kostenlose Freeware-Komponente „adobe-Reader“ möglich). Sie sind aufgefordert, umgehend nach Erhalt der Vergabeunterlagen zu prüfen, ob die Unterlagen vollständig und zu öffnen sind. Sollten sich Teile der digitalen Vergabeunterlagen als beschädigt oder nicht zu öffnen erweisen, hat der Bewerber die Vergabestelle hierüber unverzüglich zu informieren. Die dem Bewerber insofern nicht direkt zugänglichen Vergabeunterlagen werden schnellstmöglich erneut elektronisch oder in Papierform übersandt.
Teilnahmeanträge müssen über das Vergabeportal eingereicht werden. Dabei müssen die Vergabeunterlagen • mit der Ziffer 2 („Teilnahmeantragsschreiben“),
• mit der Ziffer 3 („Eigenerklärung zur Eignung“, nur wenn keine Präqualifikation vorliegt),
• mit der Ziffer 4 („Checkliste Leistungsfähigkeit“),
• mit der Ziffer 5 („Anlage Referenzen“),
• mit der Ziffer 6 („Erklärung einer Bewerbergemeinschaft“, nur wenn Antrag einer Bewerbergemeinschaft) und • mit der Ziffer 7 („Verpflichtungserklärung Leistungen anderer Unternehmen“, nur wenn zum Eignungsnachweise auf dritte Unternehmen zurückgegriffen wird) eingereicht werden.
Die vorliegende Vergabeunterlage mit der Ziffer 1 („Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags“) sowie sämtliche Anlagen zu den Vergabeunterlagen (Massenliste, Pläne, etc.) sind zwar Bestandteil des Teilnahmewettbewerbs, müssen aber dem Teilnahmeantrag nicht beigefügt werden.
Alle Bestandteile des Teilnahmeantrags sind so zu kennzeichnen, dass die Vollständigkeit der Unterlagen nachvollziehbar ist. In der Fußzeile des Teilnahmeantrages sowie der beizufügenden ausgefüllten Vordrucke und Unterlagen soll eine fortlaufende Seitenzahl eingefügt werden.
Die Verfahrenssprache ist Deutsch. Nachweise müssen daher ebenfalls in deutscher Sprache oder ggf. mit einer deutschen Übersetzung des fremdsprachigen Originals vorgelegt werden. Dabei ist ggf. eine einfache Übersetzung ausreichend.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es wird darauf hingewiesen, dass die Auftragsdurchführung nach den Vorgaben der Stadt Köln nur durch ein solches Unternehmen erfolgen darf, das über die folgenden Zulassungen verfügt:
• Zulassung der Stadt Köln, Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung und • Zulassung der Stadtentwässerungsbetriebe Köln für Grundstücksanschlusskanäle im öffentlichen Straßenfeld der Stadt Köln.
• Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme i.H.v. mindestens € 2.500.000,00 je Schadensfall, dreifach maximiert je Versicherungsjahr, für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Die Versicherung muss auch Schäden abdecken, die dem AG durch vom AN unterbeauftragte Dritte verursacht werden. Der Selbstbehalt darf € 5.000,00/Versicherungsfall nicht übersteigen.
• Umwelthaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme i.H.v. mindestens € 2.500.000,00 je Schadensfall/Jahr für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Die Versicherung muss auch Schäden abdecken, die dem AG durch vom AN unterbeauftragte Dritte verursacht werden. Der Selbstbehalt darf € 5.000,00/Versicherungsfall nicht übersteigen.
• Umweltschadensversicherung mit einer Deckungssumme i.H.v. mindestens € 2.500.000,00 je Schadensfall/Jahr für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Die Versicherung muss auch Schäden abdecken, die dem AG durch vom AN unterbeauftragte Dritte verursacht werden. Der Selbstbehalt darf € 5.000,00/Versicherungsfall nicht übersteigen (es genügt die verbindliche, schriftliche Verpflichtung, bei Auftragserteilung die entsprechenden Policen abzuschließen oder bestehende Policen aufzustocken, insbesondere bei einer ARGE).
• Aktuelle, allgemeine Bankauskunft über die wirtschaftliche Situation und/oder das Zahlungsverhalten des Bewerbers.• Angaben zum Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit der Umsatz Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Der Umsatz darf nicht unter 2,0 Mio. EUR pro Jahr liegen (Mindestumsatz).
Bei einer ARGE müssen die Voraussetzungen der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit für mindestens ein ARGE-Mitglieder nachgewiesen werden. Eine Ausnahme gilt bzgl. der Versicherungssummen, für die ggf. auch eine Erklärung der ARGE als solcher ausreichend ist.
Eine „Addition“ bzgl. des Gesamtumsatzes aller ARGE-Mitglieder ist aufgrund der jeweils gesamtschuldnerischen Haftung der einzelnen Mitglieder nicht möglich.
Ein Mitglied muss daher für sich alleine gesehen den geforderten Gesamtumsatz in den letzten drei Jahren nachweisen und eine positive Bankauskunft vorlegen.
• Vorlage von mindestens drei vergleichbaren Referenzobjekten. Ein Referenzobjekt ist vergleichbar, wenn o es über mindestens 2.000 m² ausgebauter Außenanlagen verfügt,
o wenn es sich um eine ähnliche Nutzung (Wohnen und/oder Kita bzw. Schule) handelt,
o das Projekt mindestens ein Projektvolumen von € 500.000 netto aufweist und o in den Jahren letzten 5 Jahren fertiggestellt wurde (Stichtag 19.11.2016).
• Mindestens eine der drei vergleichbaren Referenzen muss die Außenanlagen einer Kita/Schule mit der Anlage eines entsprechenden Spielplatzes umfassen.
• Mindestens eine der drei vergleichbaren Referenzen muss eine intensive Dachbegrünung von mindestens 500 m² umfassen.
• Angaben über das für die Projektleitung vorgesehene Personal und dessen jeweilige Qualifikation.
Bei einer ARGE müssen die Voraussetzungen der technischen Leistungsfähigkeit nicht für jedes einzelne ARGE-Mitglied, sondern für die ARGE insgesamt vorliegen.
Zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit kann auch auf Nachunternehmen (ggf. auch konzernverbundene Unternehmen) zurückgegriffen werden, sofern diese über eine Verpflichtungserklärung (siehe Vordruck) die jeweilige Verfügbarkeit für den Auftrag bestätigen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- Bzgl. datenschutzrechtlicher Bestimmungen wird auf folgende Informationen wegen der Erhebung personenbezogener Daten nach Artikeln 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016) verwiesen:
Namen und Kontaktdaten des für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten Verantwortlichen:
Wohnungsgesellschaft der Stadtwerke Köln mbH Parkgürtel 26 50823 Köln Telefon +49 (0) 221 178 66500 Fax +49 (0) 221 178 90550 E-Mail: [gelöscht] Website: www.stadtwerkekoeln.de/wsk Kontaktdaten der/des Datenschutzbeauftragten:
Name: Sven Schäfer-Günther -Datenschutzbeauftragter-
Parkgürtel 26 50823 Köln Telefon +49 (0) 221 178 66500 E-Mail: [gelöscht] Zweck und Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten:
a) Zweck der Verarbeitung: Durchführung eines Vergabeverfahrens.
b) Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c i. V. m. § 6 Abs. 3 DSGVO Bewerber bzw. Bieter sind verpflichtet, die geforderten Angaben zu machen. Falls diese Angaben nicht gemacht werden, kann das Angebot/der Teilnahmeantrag nach den vergaberechtlichen Vorschriften vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Kriterien für die Festlegung der Dauer der Speicherung personenbezogener Daten: Maßstab für die Dauer der Speicherung personenbezogener Daten sind die haushaltsrechtlichen Aufbewahrungsfristen.
Empfänger von personenbezogenen Daten:
Personenbezogene Daten dürfen an andere Personen oder Stellen weiter gegeben werden, wenn Sie dem zustimmt haben oder die Weitergabe gesetzlich zugelassen ist:
Nach §§ 6 ff. Korruptionsbekämpfungsgesetz meldet die Vergabestelle der/dem im Land Nordrhein-Westfalen eingerichteten zentralen Informationsstelle/ Vergaberegister beim Ministerium der Finanzen des Landes NRW solche Bieter, die wegen schwerer Verfehlungen von der Teilnahme am Vergabeverfahren zeitlich befristet ausgeschlossen wurden oder bei denen wegen geringfügiger Verfehlungen auf einen Ausschluss verzichtet wurde. Die Vergabestelle fragt bei Aufträgen ab einer Höhe von [Betrag gelöscht] Euro ohne Umsatzsteuer bei der v. g. Informationsstelle an, ob hinsichtlich des Bieters, der den Zuschlag erhalten soll, Eintragungen im Vergaberegister vorliegen. Unterhalb von [Betrag gelöscht] Euro ohne Umsatzsteuer liegt die Anfrage im Ermessen der Vergabestelle.
Nach § 19 Abs. 4 Mindestlohngesetz fordert die Vergabestelle bei Aufträgen ab einer Höhe von [Betrag gelöscht] Euro ohne Umsatzsteuer für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung an.
Bei allen Vergabeverfahren sind auf Verlangen der Bieter, die nicht für den Zuschlag berücksichtigt worden sind, die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots sowie den Namen des erfolgreichen Bieters mitzuteilen.
Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten:
Diese Rechte ergeben sich aus Artikel 15 bis 18 Datenschutz-Grundverordnung.
Recht auf Auskunft:
Es besteht ein Recht auf Auskunft der von der Vergabestelle verarbeiteten personenbezogenen Daten.
Recht auf Berichtigung:
Es besteht ein Recht auf Berichtigung, sofern die den Bewerber/Bieter betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sind. Unvollständige Daten können vervollständigt werden.
Recht auf Löschung:
Es besteht grundsätzlich ein Recht auf Löschung der personenbezogenen Daten. Der Anspruch hängt jedoch u. a. davon ab, ob die Daten noch zur Erfüllung der Aufgaben noch benötigt werden (s.a. Dauer der Speicherung).
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung:
Es besteht ein Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten des Bewerbers/Bieters zu verlangen, sofern nicht ein wichtiges öffentliches Interesse dem entgegensteht (z. B. wirtschaftliche Verwendung von Haushaltsmitteln).
Recht auf Widerspruch:
Es besteht das Recht, aus Gründen, die sich aus der besonderen Situation des Bewerbers/Bieters ergeben, der Verarbeitung der diesen betreffenden Daten zu widersprechen, sofern nicht ein überwiegendes öffentliches Interesse oder eine Rechtsvorschrift dem entgegensteht (z. B. Durchführung des Vergabeverfahrens).
Beschwerderecht bei der Datenschutzaufsichtsbehörde:
Die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde im Land NRW ist:
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz NRW, Kavalleriestraße 2-4, 40213 Düsseldorf. Hierhin sind etwaige Beschwerden zu richten, sofern die Auskunft gebende Vergabestelle ihren Pflichten nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen ist.
Eine Informationspflicht bei der Erhebung personenbezogener Daten bei Dritten (bspw. Eignungsnachweise dritter Personen) besteht nach Artikel 14 Abs. 5 Buchstabe c) Datenschutz-Grundverordnung nicht, da die Datenerhebung im Rahmen des Vergabeverfahrens ausdrücklich geregelt ist und dort zum Schutz der Interessen der betroffenen Personen eine vertrauliche Behandlung der Daten vorgesehen ist.
- Bei der vorliegenden Ausschreibung müssen die Vorgaben des Tariftreue– und Vergabegesetzes NRW eingehalten werden. Aufgrund der mittlerweile erfolgten Änderung dieses Gesetzes ist nunmehr allein die Vereinbarung der Besonderen Vertragsbedingungen des Landes NRW zur Einhaltung des Tariftreue– und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB TVgG NRW) vorgeschrieben. Sie finden die entsprechenden Besonderen Vertragsbedingungen (BVB TVgG NRW – Formular 513 EU) als Anlage 11 der Vergabeunterlagen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Siehe § 135 GWB zur Geltendmachung der Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschlussgeltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) DieUnwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3.der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. Siehe ferner § 160 GWB zu Nachprüfungsanträgen vor der Vergabekammer: (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.